1017/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

 

betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium

 

 

 

Bisher ist es nicht üblich, dass MinisterInnen ihre politischen und privaten BeraterInnen in ihrem Ressort büromäßig unterbringen und sekretariatsmäßig ausstatten. Auch ist es bisher nicht üblich, dass MinisterInnen hohe Aufgabenträger bei bundeseigenen Unternehmen – etwa Aufsichtsratsvorsitzende - in ihrem Ressort büromäßig unterbringen und sekretariatsmäßig ausstatten.

 

Außer KabinettsmitarbeiterInnen setzt sich deshalb die Umgebung von MinisterInnen in den Ministeriumsräumlichkeiten üblicherweise ausschließlich aus Bediensteten des Ressorts zusammen.

 

In einem nun öffentlich bekannt gewordenen Fall wurde jedoch dieser Usus durchbrochen und der Aufsichtsratsvorsitzende eines bundeseigenen Unternehmens, der ÖBB Holding AG, mit eigenen Büros im Ressort ausgestattet.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.             Werden bzw. wurden in Ihrem Ressort a) derzeit, b) in den letzten Jahren Räumlichkeiten ressortfremden Personen zur Verfügung gestellt?

2.             Wenn ja, welchen?

3.             Wenn ja, zu welchen Konditionen?

4.             Wenn nein, warum nicht?

5.             Gedenken Sie Räumlichkeiten in Hinkunft a) an Personen aus eigenständigen Betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen, b) an sonstige ressortexterne Personen zu vergeben?