1018/J XXIII. GP
Eingelangt am
19.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium
Bisher
ist es nicht üblich, dass Ministerinnen ihre politischen
und privaten
Beraterinnen
in ihrem Ressort büromäßig unterbringen und
sekretariatsmäßig
ausstatten. Auch ist es bisher nicht üblich, dass
Ministerinnen hohe Aufgabenträger
bei bundeseigenen Unternehmen - etwa Aufsichtsratsvorsitzende - in ihrem
Ressort
büromäßig
unterbringen und sekretariatsmäßig ausstatten.
Außer
Kabinettsmitarbeiterinnen setzt sich deshalb die Umgebung von Ministerinnen
in den Ministeriumsräumlichkeiten üblicherweise
ausschließlich aus Bediensteten
des
Ressorts zusammen.
In einem nun
öffentlich
bekannt gewordenen Fall wurde jedoch dieser Usus
durchbrochen und der Aufsichtsratsvorsitzende eines bundeseigenen
Unternehmens,
der ÖBB Holding AG, mit eigenen Büros im
Ressort ausgestattet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Werden bzw. wurden in Ihrem Ressort a) derzeit, b) in den letzten Jahren
Räumlichkeiten
ressortfremden Personen zur Verfügung gestellt?
2. Wenn ja, welchen?
3. Wenn ja, zu welchen Konditionen?
4. Wenn nein, warum nicht?
5.
Gedenken Sie Räumlichkeiten in Hinkunft a) an Personen
aus eigenständigen
Betrieben,
die Ihrem Ressort unterstehen, b) an sonstige ressortexterne
Personen
zu vergeben?