1018/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium

Bisher ist es nicht üblich, dass Ministerinnen ihre politischen und privaten
Beraterinnen in ihrem Ressort büromäßig unterbringen und sekretariatsmäßig
ausstatten. Auch ist es bisher nicht
üblich, dass Ministerinnen hohe Aufgabenträger
bei bundeseigenen Unternehmen - etwa Aufsichtsratsvorsitzende - in ihrem Ressort
b
üromäßig unterbringen und sekretariatsmäßig ausstatten.

Außer Kabinettsmitarbeiterinnen setzt sich deshalb die Umgebung von Ministerinnen
in den Ministeriumsr
äumlichkeiten üblicherweise ausschließlich aus Bediensteten
des Ressorts zusammen.

In einem nun öffentlich bekannt gewordenen Fall wurde jedoch dieser Usus
durchbrochen und der Aufsichtsratsvorsitzende eines bundeseigenen
Unternehmens, der ÖBB Holding AG, mit eigenen Büros im Ressort ausgestattet.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.   Werden bzw. wurden in Ihrem Ressort a) derzeit, b) in den letzten Jahren
Räumlichkeiten ressortfremden Personen zur Verfügung gestellt?

2.                            Wenn ja, welchen?

3.                            Wenn ja, zu welchen Konditionen?

4.                            Wenn nein, warum nicht?

5.                            Gedenken Sie Räumlichkeiten in Hinkunft a) an Personen aus eigenständigen
Betrieben, die Ihrem Ressort unterstehen, b) an sonstige ressortexterne
Personen zu vergeben?