1024/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Unterbringung ressortfremder Personen im Ministerium
Kürzlich
mussten einige Bedienstete des Ressorts der Gruppe „Straße"
binnen
weniger
Tage ihre Arbeitszimmer im Regierungsgebäude am Stubenring räumen, um
Platz
für den Einzug
des neu bestellten Aufsichtsratsvorsitzenden der ÖBB Holding
AG,
Dipl. Ing. Horst Pöchhacker samt Sekretariat zu schaffen. Die
Einquartierung
von
Aufsichtsratsvorsitzenden eines eigenen, aber selbständigen
Betriebs in
unmittelbarer
Umgebung des Ministers ist ein Novum, das in einer rechtlichen
Grauzone erfolgt, da die Ministerien im Gegensatz zu vielen Bundesinstitutionen
bei
der BIG über kein reguläres Mietverhältnis bei der
Burghauptmannschaft verfügen.
So
pragmatisch die Einquartierung eines erfahrenen Mannes aus der Baubranche in
unmittelbarer
Nähe des
Ministers erscheinen mag, so eigenartig und gängigen
Normen
widersprechend ist die Ansiedlung einer kabinetts- und ressortfremden
Person
in einem Ministerium, die eigentlich im Betrieb, dessen Aufsichtsrat sie
leitet,
büromäßig verankert
sein müsste.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Aus welchem Grund ließen Sie für den
Vorsitzenden des Aufsichtsrates der
ÖBB Holding
AG ein Büro samt Sekretariat direkt in Ihrem Ressort einrichten?
2. Welchen Effizienzgewinn erhoffen Sie sich dadurch?
3. Wie groß ist es? Wie hoch würde eine marktübliche Miete sein?
4. Wieviel Personal wird für den Aufsichtsratvorsitzenden abgestellt?
5.
Erhält der Aufsichtsratsvorsitzende auch an seinem
eigentlichen Dienstort, den
ÖBB, ein Büro?
6. Verfügt der Aufsichtratsvorsitzende über einen eigenen Dienstwagen?
7.
Berät Sie der Aufsichtsratsvorsitzende täglich auch
verkehrspolitisch oder nur
baupolitisch?
8.
Warum beachten Sie nicht die durchaus bedenkliche politische Optik, den
Aufsichtsratsvorsitzenden
des größten Unternehmens in Österreich,
der ja das
Wohl des Unternehmens aktienrechtlich im Auge haben muss, im Zentrum der
verkehrspolitischen
Entscheidungen anzusiedeln?
9.
Warum soll der/die Steuerzahlerin räumlich für das Büro eines
Aufsichtsratsvorsitzenden eines eigenständigen Unternehmens
aufkommen?
10.
Warum veranlassten sie nicht das Abschließen eines
Mietvertrags durch die
ÖBB mit der
Burghauptmannschaft, sondern bestimmten die Einrichtung des
Büros für den
Aufsichtsratvorsitzenden die Kraft Ihres Amtes?
11. War dies sein oder Ihr persönlicher Wunsch?
12.
Wo hatte der Vorgänger, Aufsichtsratsvorsitzender
Reithofer, sein Büro? War
die außerministeriale Bürosituation ein
Hindernis für seine Tätigkeit?