1082/J XXIII. GP
Eingelangt am 21.06.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Anna Franz
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Gewalt an Schulen
In den vergangenen Monaten wurde das Thema „Gewalt an Schulen" nicht nur in den öffentlichen Medien, sondern auch in pädagogischen Diskussionen thematisiert. Aggressives Verhalten unter den Jugendlichen wird in den westlichen Industrieländern vermehrt wahrgenommen. Die nunmehrige Erkenntnis, dass Österreich im Spitzenfeld der Aggressionen liegt, verlangt ein rasches Handeln und das Eingreifen der Politik.
Neben ernsthaften Prügeleien, Gruppenschlägereien, Quälen und sexuellen Übergriffen kommt es auch zur psychischen Gewalt. Anzuführen sind hier das Verspotten, das Beschimpfen, ausländerfeindliche Aussagen sowie das Ausgrenzen aus der Gemeinschaft. Oft wird mittels Video eine Gewaltszene aufgenommen und verbreitet.
Bisherige Studien über die Zukunftsprognosen für diese jugendlichen Täter müssen zu Denken geben. Als Erwachsene nehmen diese Jugendlichen überdurchschnittlich Alkohol und Drogen zu sich und werden häufig kriminell. Leider ist es diesen Jugendlichen oft sehr schwer möglich, einer geregelten Arbeit nachzugehen. Außerdem zeigen sie eine hohe Gewaltbereitschaft gegenüber ihren Partnerinnen und Partnern sowie Kindern. Opfer wiederum leiden im Erwachsenenalter öfter unter Depressionen, Ängsten und Komplexen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
ANFRAGE :
1. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Gewaltbereitschaft von Jugendlichen in Schulen zu verringern sowie die Zivilcourage der Mitschülerinnen und Mitschüler zu stärken?
2. Was wird seitens Ihres Ministeriums unternommen, um Pädagogen in entsprechenden Konfliktsituationen ein rasches und zielführendes Eingreifen zu ermöglichen?
3. Gibt es seitens Ihres Ministeriums Schulungsprogramme für das Lehrpersonal, um derartige Situationen leichter zu meistern?
4. Welche budgetären Mittel stehen zur Verfügung, um in diesem Bereich zusätzliche Maßnahmen treffen zu können?