1098/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.06.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Rechnungshofbericht über externe Beratungsleistungen in den ÖBB

 

 

In seinem Bericht (2006/2) kritisierte der Rechungshof die exorbitanten Beratungskosten in den ÖBB. Zumindest der vormalige Generaldirektor Rüdiger vorm Walde bevorzugte nicht zuletzt wegen seiner mangelnden Kenntnis der ÖBB externe Berater, obwohl die Leistungen wesentlich kostengünstiger hätten intern erbracht werden können.

 

Im Zeitraum zwischen 1999 und 2001 betrugen die Kosten 34,55 Mio Euro, 2004 sogar 56,18 Mio Euro. Damit lag der durchschnittliche Beratungsaufwand bis 2004 mit jährlich 18,73 Mio Euro um 63 Prozent über dem jährlichen Durchschnitt der Jahre 1999/2001. „Dieser zusätzliche jährliche Beratungsaufwand von 7,21 Millionen entsprach den Kosten von 103 Arbeitsplätzen bzw. der Entlohnung von weiteren 17 Vorstandsmitgliedern,“ stellte der Rechnungshof fest.

 

Außerdem erfolgten die Millionenvergaben an die externen Berater zum Großteil unter Missachtung der Vorschriften und unter Außerachtlassung unternehmenseigener Ressourcen freihändig und waren auch sachlich nicht immer nachvollziehbar. Ein Beispiel: „Die durchschnittlichen Personen-Tagsätze des Beratungsunternehmens (McKinsey) überstiegen die sonst üblichen durchschnittlichen Personen-Tagsätze anderer Beratungsunternehmen der ÖBB um das Doppelte.“

 

Trotzdem die ÖBB ausreichend über RechtsexpertInnen verfügen, wurde im April 2002 ein Rechtsberatungsunternehmen (Anwaltskanzlei Lansky) zur Unterstützung der ÖBB-Umstrukturierung beauftragt. Darüber befand der Rechnungshof: „Sein Angebot wies ein Stundenhonorar aus, das bis zu 79 Prozent über den bisher für Rechtsberatung bezahlten Durchschnittshonoraren lag. Dem Angebot lag kein Wettbewerb zugrunde.“ In der Rahmenvereinbarung war für „laufende Betreuung der Leitungsebene ein Pauschalhonorar von 25.000 Euro monatlich und unabhängig vom tatsächlichen Leistungsumfang vereinbart. Neben der Pauschale erfolgte die Abrechnung der Beratungsleistungen auf der Basis von Stundensätzen im Rahmen konkret definierter Projekte. Der Zielwert lag Ende Dezember 2004 bei rund 3,3 Millionen Euro und betrug damit mehr als das 4,7fache des Ausgangswertes.“

Ein Rechtsberater erbrachte nicht-dokumentierte Leistungen und flog auf Kosten der ÖBB um 5.050 Euro im Privat-Jet nach Berlin.

 

Anmerkung von ExpertInnen: Diese Umstrukturierung erwies sich speziell in der Trennung von Infrastruktur Bau und Infrastruktur Betrieb als hoch kontraproduktiv.

 

Um 1,2 Millionen Euro Jahrespauschale erhielt darüber hinaus - trotz eigener hausinterner Kommunikationsberater - die Firma Hochegger den Auftrag für eine laut RH unbedeutende diesbezügliche Leistung.

 

Laut Budgetplanung 2005 sollte auch im Jahr 2005 - somit unter neuer Verantwortung an der „Konzern“-Spitze - der Aufwand für externe Beratungsleistungen den Durchschnittsaufwand der Jahre 1996 bis 2004 übersteigen.

 

Sowohl im Rechnungshofausschuss als auch gegenüber den Medien versicherte Holding-Vorstand Mag. Martin Huber, in Zukunft Beratungsleistungen zu reduzieren und die gesetzliche bzw. haushaltsrechtliche Vorgangsweise einer Ausschreibung und stundenweisen Abrechnung zu üblichen Marktpreisen einzuhalten.

 

Nun soll jedoch im Widerspruch dazu mit der Kanzlei Lansky wiederum ein Pauschalvertrag mit einem Gesamtvolumen von 15 Millionen für 10 Jahre geschlossen worden sein.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.          Wer trug neben der ehemaligen Ministerin Forstinger die Verantwortung für die Bestellung von Rüdiger vorm Walde?

 

2.          Als Eigentümer war den jeweiligen Ministern der Zugang zu Bilanzen und Rechnungsabschlüssen der ÖBB möglich. Aus welchen Gründen tolerierten Ihre MitarbeiterInnen in den Aufsichtsräten damals die oben dargestellte Vorgangsweise des Vorstands?

 

3.          Warum wurden doppelt so hohe Personen-Tagsätze wie sonst üblich dem Beratungsunternehmen McKinsey gezahlt? Bestand ein persönliches oder politisches Naheverhältnis a) zur Ministerin, b) zum nachfolgenden Minister, c) zum Generaldirektor?

 

4.          Aus welchen Gründen wurden Pauschalregelungen und zusätzlich noch Stundensätze an die Rechtsanwaltskanzlei Lansky gezahlt? Bestand ein persönliches oder politisches Naheverhältnis a) zur Ministerin, b) zum nachfolgenden Minister, c) zum Generaldirektor?

 

5.          Aus welchen Gründen kam es damals zu dem Flug im Privat-Jet nach Berlin?

 

6.          Warum sind auch derzeit hohe Summen für Beratungsleistungen veranschlagt?

 

7.          Erscheinen Ihnen 11,52 Mill. Euro angesichts der eklatanten Service-Mängel der ÖBB nicht deutlich überdimensioniert? Wenn nein, warum nicht?

 

8.           Wurde/wird das Beratungsunternehmen McKinsey gewechselt?

 

9.          Werden in Zukunft branchenübliche Stundenhonorare ohne Pauschal-Doppelbelastungen vereinbart?

 

10.     Soll die Rechtsberatungskanzlei gewechselt werden? Wenn ja, erfolgt eine Ausschreibung? Wenn nein, warum nicht?

 

11.     Wurde in der Zwischenzeit wiederum ein pauschaler Beratungsvertrag mit der Kanzlei Lansky abgeschlossen?

a) Wenn ja, erfolgte eine Ausschreibung?

b) Wenn ja, warum wurde entgegen den Empfehlungen des Rechnungshofes ein Vertrag über eine Gesamtsumme von 15 Mio Euro für 10 Jahre abgeschlossen?

 

12.     Der Rechnungshof verglich die Beratungskosten mit Vorstandsgehältern. Daraus ist abzuleiten, dass ein durchschnittliches jährliches Vorstandsgehalt bei 350.000 Euro liegt. Bestätigen Sie diese Feststellung? Wenn nein, wie hoch ist ein durchschnittliches Vorstandsgehalt?

 

13.     Können Sie die Aussage unterstützen, dass die als „ÖBB-Reform“ bezeichnete Umstrukturierung in erster Linie für eine Reihe von – teilweise explizit der Regierung nahestehenden - KonsulentInnen ein beträchtliches Geschäft war und wegen der nun noch komplexeren Abläufe weiterhin ist und dass die Interessen dieser Gruppe ein zentraler Motor für die Reform waren?

 

14.     Das Programm Power 2005 ergab ein Einsparungspotenzial von 3.500 MitarbeiterInnen, während die ÖBB öffentlich erklärten, bis zum Jahr 2010 bis zu 12.000 MitarbeiterInnen „abbauen“ zu wollen. Wie beurteilen Sie angesichts des fachlich dargestellten 3.500-Personen-Einsparungspotenzials die demgegenüber sehr hoch gegriffenen Einsparungszahlen des ÖBB-Managements?

 

15.     Auf welcher sachlichen Basis wurde die Zahl von 12.000 einzusparenden MitarbeiterInnen ermittelt?

 

16.     Wieviele Zusatzanstellungen/-beschäftigungen (über Leasingfirmen, Leihpersonalfirmen, eigens gegründete und sonstige Subfirmen, ...) im ÖBB-Konzern standen dem Abbau von bisherigen „ordentlichen“ ÖBB-MitarbeiterInnen in den Jahren seit 2000 pro Jahr jeweils gegenüber? Wir ersuchen um jahresweise Darstellung in Menschjahren, falls verfügbar auch um Aufgliederung nach den Aufgabenbereichen der Teilunternehmen des ÖBB-Konzerns.