1099/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Sylvia Rinner,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Gemeinden

Deutschfeistritz und Peggau

Die Bevölkerung der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau leidet unter der Lärmbelastung
durch die ÖBB-Bahnstrecke Wien Süd - Spielfeld/Straß. Um den lärmgeplagten
EinwohnerInnen Erleichterung zu verschaffen, wurde zwischen dem Bund, dem Land
Steiermark und der Gemeinde Deutschfeistritz bzw. mit der Gemeinde Peggau im Jahr 2000
Verträge über die Planung von Lärmschutzmaßnahmen geschlossen, wobei auch die jeweilige
Kostentragung einvernehmlich festgelegt wurde.

Nach erfolgter Planung und Begutachtung erließ der steirische Landeshauptmann am
10.8.2005 einen positiven Bescheid über die eisenbahnrechtliche Baugenehmigung, mit der
die Errichtung von Lärmschutzwänden entlang der ÖBB-Bahnstrecke Wien Süd -
Spielfeld/Straß von km 189.000 bis km 197.050 genehmigt wurde. Diese Baugenehmigung
erlischt, wenn der Baubeginn nicht innerhalb von fünf Jahren ab Bescheiderlassung erfolgt.
Laut Auskunft der ÖBB Infrastruktur Bau AG vom 5.10.2005 ist der Baubeginn der
schalltechnischen Bestandsstreckensanierung, trotz Vorliegen der Baugenehmigung, erst für
den Zeitraum 2009 - 2011 geplant. Die lärmbelasteten EinwohnerInnen der Gemeinden
Deutschfeistritz und Peggau müssen weiter auf die Errichtung der Lärmschutzwände warten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr,
Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.  Wann ist mit der Errichtung der Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke Wien Süd -
Spielfeld/Straß auf dem Gebiet der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau zu rechen,
bzw. gibt es eine konkreten Baubeginn?

2.                Warum wurde trotz Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung mit der
Bauausführung bislang nicht begonnen?

3.                Sehen Sie die Gefahr, dass aufgrund zu langen Zuwartens mit dem Baubeginn die
eisenbahnrechtliche Baugenehmigung erlischt, sodass ein neuerliches Verfahren den
Baubeginn weiter verzögern würde?

4.                Ist die Finanzierung der Baumaßnahmen gesichert?

a. Wenn ja, in welcher Höhe und für wann ist diese budgetiert?
b.
Wenn nein, warum nicht?