1099/J XXIII. GP
Eingelangt am
27.06.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rinner,
Genossinnen und Genossen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen zum Schutz der Gemeinden
Deutschfeistritz und Peggau
Die
Bevölkerung der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau leidet unter der
Lärmbelastung
durch
die ÖBB-Bahnstrecke Wien Süd - Spielfeld/Straß. Um den
lärmgeplagten
EinwohnerInnen
Erleichterung zu verschaffen, wurde zwischen dem Bund, dem Land
Steiermark und der Gemeinde Deutschfeistritz bzw. mit der Gemeinde Peggau im
Jahr 2000
Verträge über die Planung von
Lärmschutzmaßnahmen geschlossen, wobei auch die jeweilige
Kostentragung einvernehmlich festgelegt wurde.
Nach erfolgter Planung und
Begutachtung erließ der steirische Landeshauptmann am
10.8.2005 einen positiven Bescheid über die eisenbahnrechtliche
Baugenehmigung, mit der
die Errichtung von
Lärmschutzwänden entlang der ÖBB-Bahnstrecke Wien Süd -
Spielfeld/Straß von km 189.000 bis km 197.050 genehmigt wurde.
Diese Baugenehmigung
erlischt, wenn der Baubeginn nicht innerhalb von fünf Jahren ab
Bescheiderlassung erfolgt.
Laut Auskunft der ÖBB Infrastruktur Bau AG vom 5.10.2005 ist der Baubeginn
der
schalltechnischen
Bestandsstreckensanierung, trotz Vorliegen der Baugenehmigung, erst für
den Zeitraum 2009 - 2011 geplant. Die
lärmbelasteten EinwohnerInnen der Gemeinden
Deutschfeistritz und Peggau
müssen weiter auf die Errichtung der Lärmschutzwände warten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und
Technologie folgende
Anfrage:
1. Wann ist mit der Errichtung der
Lärmschutzwände entlang der Bahnstrecke Wien Süd -
Spielfeld/Straß auf dem Gebiet der Gemeinden Deutschfeistritz und Peggau
zu rechen,
bzw. gibt es eine konkreten Baubeginn?
2.
Warum wurde trotz Vorliegen der eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung mit
der
Bauausführung
bislang nicht begonnen?
3.
Sehen Sie die
Gefahr, dass aufgrund zu langen Zuwartens mit dem Baubeginn die
eisenbahnrechtliche Baugenehmigung
erlischt, sodass ein neuerliches Verfahren den
Baubeginn weiter verzögern würde?
4. Ist die Finanzierung der Baumaßnahmen gesichert?
a. Wenn ja, in
welcher Höhe und für wann ist diese budgetiert?
b. Wenn nein, warum nicht?