1102/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Hörl
Kolleginnen und
Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit
betreffend
mangelhafte Transparenz und Koordination im Bereich des Bundesbediensteten-
schutzes
Die Effizienz der
Kontrolltätigkeit im Bereich des Bundesbedienstetenschutzgesetzes ist
fraglich. So wird wiederholt berichtet, dass vor allem im Bereich der
Bundesschulen mehr-
malige Prüfungen stattfinden, obwohl bereits die gleichen Tatsachen
aufgrund eines anderen
Rechtsbereiches einer Prüfung unterzogen wurden. Die Prüfung im
Rahmen des Bundesbe-
dienstetenschutzgesetzes wird solcherart von den Betroffenen vielfach nicht als
effektiv
sondern eher als Schikane empfunden, da es zu Mehrmalsprüfungen kommt, die
vermeidbar
wären, aber auch zu unterschiedlichen
Ergebnissen führen. Fraglich ist daher insbesondere, ob
die nachträgliche Kontrolle durch Arbeitsinspektoren nicht besser
koordiniert stattfinden kann
bzw. ob nicht bereits im Vorfeld gemeinsame Abklärungen bei
Neubauten bzw. Umbauar-
beiten erfolgen können.
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Wirtschaft und
Arbeit folgende
Anfrage :
1. Werden bei
Neubauten oder Umbauten von Arbeitsstätten des Bundes bereits im Vorfeld
Arbeitsinspektoren beigezogen, um einen bestmöglichen Schutz der
Bundesbediensteten
zu gewährleisten?
Wenn nein, denken Sie daran, zukünftig so vorzugehen?
2.
Ist Ihnen der
Umstand bekannt, dass Arbeitsinspektoren in Arbeitsstätten des Bundes
Kontrollen über Fragen
durchführen, die bereits durch andere Rechtsbereiche, wie Schul-
organisationsgesetz oder Bauordnung abgedeckt sind?
3.
Wie können Sie gewährleisten, dass zukünftig eine
möglichst koordinierte Vorgangsweise
der Kontrollen im
Bereich des Bundesbedienstetenschutzes erfolgt, sodass nicht die
gleichen Themengebiete durch mehrere Kontrollore bei unterschiedlichen
Kontroll-
terminen abgedeckt werden?
4.
Ist das Niveau des in der Wirtschaft üblichen und geforderten
Arbeitnehmerschutzes
höher und
effizienter als im Vergleich mit den Arbeitsbedingungen der Bundesbe-
diensteten?
Haben Sie hierüber eine vergleichende Darstellung?
5.
Wie oft wurden im Jahr 2006 Sofortmaßnahmen gemäß
§ 90 Bundesbedienstetenschutz-
gesetz eingefordert?
6. Wie oft wurde hier die Unterlassung der Beschäftigung von Bediensteten eingefordert?
7.
Wie oft wurde die gänzliche oder teilweise Schließung der
Dienststelle oder Arbeitsstätte
eingefordert?
8. Wie oft wurde die Stilllegung von Maschinen eingefordert?
9.
Gab es im Jahr 2006 jeweils ein Beschäftigungsverbot bzw. eine
Schließung von Arbeits-
stätten oder
Stilllegung von Maschinen im Bereich des Bundesbedienstetenschutz-
gesetzes?
Wenn ja, wie lange haben diese Maßnahmen jeweils angedauert?
10.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Kontrollen im Bereich des
Bundesbediensteten-
schutzes, welche Gegenstände betreffen, die auch durch andere
Rechtsbereiche erfasst
sind, effektiver bzw. koordiniert mit den anderen Kontrollmaßnahmen
wahrgenommen
werden?
11.
Werden Sie
sich insbesondere dafür einsetzen, dass entweder gemeinsame Kontrollen
stattfinden oder aber bereits im Vorfeld
der Bundesbedienstetenschutz verstärkt beachtet
wird?