1102/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hörl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend mangelhafte Transparenz und Koordination im Bereich des Bundesbediensteten-
schutzes

Die Effizienz der Kontrolltätigkeit im Bereich des Bundesbedienstetenschutzgesetzes ist
fraglich. So wird wiederholt berichtet, dass vor allem im Bereich der Bundesschulen mehr-
malige Prüfungen stattfinden, obwohl bereits die gleichen Tatsachen aufgrund eines anderen
Rechtsbereiches einer Prüfung unterzogen wurden. Die Prüfung im Rahmen des Bundesbe-
dienstetenschutzgesetzes wird solcherart von den Betroffenen vielfach nicht als effektiv
sondern eher als Schikane empfunden, da es zu Mehrmalsprüfungen kommt, die vermeidbar
wären, aber auch zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Fraglich ist daher insbesondere, ob
die nachträgliche Kontrolle durch Arbeitsinspektoren nicht besser koordiniert stattfinden kann
bzw. ob nicht bereits im Vorfeld gemeinsame Abklärungen bei Neubauten bzw. Umbauar-
beiten erfolgen können.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit folgende

Anfrage :

1.    Werden bei Neubauten oder Umbauten von Arbeitsstätten des Bundes bereits im Vorfeld
Arbeitsinspektoren beigezogen, um einen bestmöglichen Schutz der Bundesbediensteten
zu gewährleisten?

Wenn nein, denken Sie daran, zukünftig so vorzugehen?

2.              Ist Ihnen der Umstand bekannt, dass Arbeitsinspektoren in Arbeitsstätten des Bundes
Kontrollen über Fragen durchführen, die bereits durch andere Rechtsbereiche, wie Schul-
organisationsgesetz oder Bauordnung abgedeckt sind?

3.              Wie können Sie gewährleisten, dass zukünftig eine möglichst koordinierte Vorgangsweise
der Kontrollen im Bereich des Bundesbedienstetenschutzes erfolgt, sodass nicht die
gleichen Themengebiete durch mehrere Kontrollore bei unterschiedlichen Kontroll-
terminen abgedeckt werden?



4.              Ist das Niveau des in der Wirtschaft üblichen und geforderten Arbeitnehmerschutzes
höher und effizienter als im Vergleich mit den Arbeitsbedingungen der Bundesbe-
diensteten?

Haben Sie hierüber eine vergleichende Darstellung?

5.              Wie oft wurden im Jahr 2006 Sofortmaßnahmen gemäß § 90 Bundesbedienstetenschutz-
gesetz eingefordert?

6.              Wie oft wurde hier die Unterlassung der Beschäftigung von Bediensteten eingefordert?


7.             Wie oft wurde die gänzliche oder teilweise Schließung der Dienststelle oder Arbeitsstätte
eingefordert?

8.             Wie oft wurde die Stilllegung von Maschinen eingefordert?

9.      Gab es im Jahr 2006 jeweils ein Beschäftigungsverbot bzw. eine Schließung von Arbeits-
stätten oder Stilllegung von Maschinen im Bereich des Bundesbedienstetenschutz-
gesetzes?

Wenn ja, wie lange haben diese Maßnahmen jeweils angedauert?

10.      Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Kontrollen im Bereich des Bundesbediensteten-
schutzes, welche Gegenstände betreffen, die auch durch andere Rechtsbereiche erfasst
sind, effektiver bzw. koordiniert mit den anderen Kontrollmaßnahmen wahrgenommen
werden?

11.      Werden Sie sich insbesondere dafür einsetzen, dass entweder gemeinsame Kontrollen
stattfinden oder aber bereits im Vorfeld der Bundesbedienstetenschutz verstärkt beachtet
wird?