1113/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Werner Amon

und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend unverständliche Äußerungen des Sozialministers

Das Regierungsübereinkommen hält fest, dass eine Arbeitsgruppe bestehend aus
Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten bis 1.1.2008 Vorschl
äge
zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionsrechts erarbeiten soll. Gleichzeitig
kamen die Regierungsparteien dahingehend
überein, dass der bestehende
Nachhaltigkeitsfaktor in Richtung einer Pensionsautomatik mit Wirksamwerdung ab
2010 abge
ändert wird und Veränderungen der Lebenserwartung automatisch zur
Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors f
ühren.

In Ausführung dieses Teils des Regierungsprogramms hat BM Buchinger vor einigen
Monaten festgehalten, dass es m
öglich werden könnte, dass in Zukunft auch länger
als bis zum Lebensalter von 65 Jahren gearbeitet werden müsste.

Nunmehr hat die OECD in einer Studie dargelegt, dass Österreich 13,2 % seiner
Wirtschaftsleistung f
ür die Alters- und Hinterbliebenenversorgung aufwendet, nach
Italien der zweith
öchste Wert im OECD-Bereich. Die Niederlande wenden hingegen
nur etwas mehr als 5 % des BIP dafür auf, im Durchschnitt der OECD-Länder sind
dies 7,7 % des BIP.

Gerade zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser OECD-Studie, äußerte sich
BM Buchinger dahingehend, dass er den Zugang zur Invalidit
ätspension erleichtern
will. Diese Äußerung steht im diametralen Gegensatz zu den Schlussfolgerung der
oben erw
ähnten OECD-Studie.

Die Pensionssicherungsreformen der letzten Jahre haben es sich zum Ziel gesetzt,
die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sicherzustellen und vor allem
das faktische Pensionsalter an das gesetzliche anzunähern. Mit seinen nunmehr
getätigten Äußerungen konterkariert BM Buchinger dieses Ziel.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz folgende


 

Anfrage:

1.  Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass eine Arbeitsgruppe eine
Neuordnung des Invalidit
ätspensionsrechts erarbeiten soll. Wann wird diese
Arbeitsgruppe eingesetzt?

2.             Wer wird dieser Arbeitsgruppe angehören?

3.             Werden Sie dieser Arbeitsgruppe eine Vorgabe in der Richtung geben, dass
Erleichterungen im Invalidit
ätspensionsrecht anzustreben sind?

4.             Wenn ja, wie wird diese Vorgabe lauten?

5.             Wenn ja, wie wollen Sie die diesbezüglichen Mehrkosten finanzieren?

6.             Rechnen Sie mit einer fristgerechten Vorlage eines Ergebnisses dieser
Arbeitsgruppe vor dem 1.1.2008?

7.             Wann werden Sie ein Gutachten hinsichtlich der Aktivierung des
Nachhaltigkeitsfaktors im Jahre 2007 vorlegen?

8.             Auf welcher Datenbasis wird dieses Gutachten basieren?

9.             Werden mit der Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors im Jahre 2007
Einsparungen verbunden sein?

10.  Wenn ja, welche und aufgrund welcher Maßnahmen?

11 Wenn nein, warum nicht?