1113/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Werner Amon
und Kollegen
an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz
betreffend unverständliche Äußerungen des Sozialministers
Das Regierungsübereinkommen hält fest, dass eine Arbeitsgruppe bestehend
aus
Sozialpartnern, Regierungsvertretern und
anderen Experten bis 1.1.2008 Vorschläge
zu einer Neuordnung
des Invaliditätspensionsrechts erarbeiten soll.
Gleichzeitig
kamen die Regierungsparteien dahingehend überein, dass der bestehende
Nachhaltigkeitsfaktor in Richtung einer Pensionsautomatik mit Wirksamwerdung ab
2010 abgeändert wird und Veränderungen der Lebenserwartung automatisch
zur
Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors führen.
In Ausführung dieses
Teils des Regierungsprogramms hat BM Buchinger vor einigen
Monaten festgehalten, dass es möglich werden könnte, dass
in Zukunft auch länger
als bis zum
Lebensalter von 65 Jahren gearbeitet werden müsste.
Nunmehr hat die OECD in einer
Studie dargelegt, dass Österreich 13,2 % seiner
Wirtschaftsleistung für die Alters- und
Hinterbliebenenversorgung aufwendet, nach
Italien der zweithöchste Wert
im OECD-Bereich. Die Niederlande wenden hingegen
nur etwas mehr als 5
% des BIP dafür auf, im Durchschnitt der OECD-Länder sind
dies 7,7 % des BIP.
Gerade zum Zeitpunkt des
Bekanntwerdens dieser OECD-Studie, äußerte sich
BM Buchinger dahingehend, dass er den
Zugang zur Invaliditätspension erleichtern
will. Diese Äußerung steht im diametralen Gegensatz zu den Schlussfolgerung der
oben erwähnten OECD-Studie.
Die
Pensionssicherungsreformen der letzten Jahre haben es sich zum Ziel gesetzt,
die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sicherzustellen und vor
allem
das
faktische Pensionsalter an das gesetzliche anzunähern. Mit
seinen nunmehr
getätigten Äußerungen konterkariert BM Buchinger dieses Ziel.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1. Im Regierungsprogramm ist
festgehalten, dass eine Arbeitsgruppe eine
Neuordnung des Invaliditätspensionsrechts
erarbeiten soll. Wann wird diese
Arbeitsgruppe
eingesetzt?
2. Wer wird dieser Arbeitsgruppe angehören?
3.
Werden Sie
dieser Arbeitsgruppe eine Vorgabe in der Richtung geben, dass
Erleichterungen im Invaliditätspensionsrecht
anzustreben sind?
4. Wenn ja, wie wird diese Vorgabe lauten?
5. Wenn ja, wie wollen Sie die diesbezüglichen Mehrkosten finanzieren?
6.
Rechnen Sie mit einer fristgerechten Vorlage eines Ergebnisses dieser
Arbeitsgruppe vor dem
1.1.2008?
7.
Wann werden Sie ein Gutachten hinsichtlich der Aktivierung des
Nachhaltigkeitsfaktors
im Jahre 2007 vorlegen?
8. Auf welcher Datenbasis wird dieses Gutachten basieren?
9.
Werden mit der Aktivierung des Nachhaltigkeitsfaktors im Jahre 2007
Einsparungen verbunden sein?
10. Wenn ja, welche und aufgrund welcher Maßnahmen?
11 Wenn nein, warum nicht?