1123/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2007
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Anfrage

Der Abgeordneten Donabauer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz

betreffend Zugang zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspension, sowie zur

Invaliditätspension für schwerkranke Menschen in Österreich

Bei der Zuerkennung der Pensionen wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (in weiterer Folge Invaliditätspensionen) werden verschiedene Berufsgruppen in Österreich ungleich behandelt.

Entsprechend dem Regierungsprogramm ist auch in diesem Bereich eine Harmonisierung anzustreben und zu prüfen, ob für Personen, die wegen ihrer geminderten Arbeitsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt sind und die Anforderungen für eine Invaliditätspension noch nicht erfüllen, eine Verbesserung erreicht werden kann.

Es sind dies im Besonderen jene schwerkranke Menschen vor dem 57. Lebensjahr mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, die nur mehr leichte Arbeiten im Sitzen verrichten können, einen neuen Arbeitsplatz mit einem öffentlichen Verkehrsmittel realistisch nicht erreichen können und auch vom AMS nicht vermittelbar sind.

Laut Regierungsprogramm soll eine Arbeitsgruppe bestehend aus Sozialpartnern, Regierungsvertretern und anderen Experten bis 01. Jänner 2008 Vorschläge zu einer Neuordnung des Invaliditätspensionsrechts erarbeiten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.     Können   Sie   Mitteilung   über  den   aktuellen   Stand   der   Beratungen   in   der angesprochen Arbeitsgruppe geben?

2.       Wie soll in Zukunft der Zugang zur Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspension, sowie zur Invaliditätspension für schwerkranke Menschen geregelt werden?

3.       Ist es ihr Ziel, für alle Bürger eine abgestimmte Zugangsregelung zu schaffen, damit die unterschiedliche Vollziehung, die oft großen Unmut auslöst, beendet wird?