1124/J XXIII. GP

Eingelangt am 03.07.2007
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Anfrage

Der Abgeordneten Donabauer

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz

betreffend Nachkauf von Ersatzzeiten für Beschäftigte in gewerblichen Betrieben und in der Land- und Forstwirtschaft vor Einführung der Pflichtversicherung

Für viele ehemals Beschäftigte in Gewerbebetrieben und in der Land- und Forstwirtschaft ist es schwierig, ausreichend Versicherungszeiten für die Pension, insbesondere für die Langzeitversichertenregelung nachzuweisen. Die betriebliche Mitarbeit in den Betrieben ist zwar nachweisbar, die Versicherungszeiten konnten aber mangels der damaligen gesetzlichen Bestimmungen nicht erworben werden.

Der überwiegende Teil dieser Personengruppe ist heute ASVG-versichert und deshalb kommt gerade von dieser Gruppe das dringende Ersuchen und Verlangen um eine entsprechende Regelung.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale Sicherheit und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1. Welche Maßnahmen planen Sie, um ehemalige Beschäftigte in gewerblichen Betrieben    und    der    Land    und    Forstwirtschaft,    die    Möglichkeit   zu    geben Versicherungszeiten nachträglich zu erwerben.

2.       Wird es hierzu von Ihrem Ministerium einen neuen Vorschlag geben, um den Betroffen helfen zu können?

3.       Wann ist mit einer Verbesserung der Situation für die betroffenen Versicherten, die heute unterschiedliche Berufe ausüben und in allen Pensionssystemen zu finden sind, zu rechnen?