1185/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Soziales
und Konsumentenschutz
betreffend
Kosten, Inhalt und Aufmachung der Jubelkampagne zur 24-Stunden-
Betreuung
Der
Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit der
Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, im besonderen
auch
mit der Ihres
Ressorts beschäftigt und dabei auch Richtlinien für staatliche
Informations- und Werbemaßnahmen
empfohlen. In den vom Rechnungshof
empfohlenen
Richtlinien heißt es unter anderem:
(5) Die
Grenzen zwischen der zulässigen und
der unzulässigen Finanzierung
von Öffentlichkeitsarbeit
bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen
sind
erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende
Form zurücktritt. Dadurch werden diese Maßnahmen angreifbar.
(6) Die
Öffentlichkeitsarbeit
bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
sollten
bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden
Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermeiden.
Im Juni haben Sie eine
Werbekampagne mit Inseraten begonnen, in denen unter
den Headlines „Es stimmt
die Richtung. Es stimmt der Weg. Es stimmt der erste
Schritt" zu lesen ist: „24-Stunden-Betreuung ab 1.7. 2007:
•
Förderung ab Pflegestufe 3 und 4, wenn dauernde
Beaufsichtigung oder
Betreuung notwendig ist
• Förderhöhe für Pflegestufen 3 bis 7
-bis
zu € 800 pro Monat bei Vorliegen von Arbeitsverhältnissen
-bis zu € 225 bei Vorliegen von Werkverträgen".
Im linken Drittel des Inserats
sind Sie mit einem Porträtfoto
abgebildet, in dem Sie
entspannt (oder angestrengt?) lächeln,
eingeblendet die Sätze: "Gemeinsam gehen.
Miteinander lösen. Ihr Sozialminister Erwin
Buchinger", daneben
noch ein
Hinweis auf die Website und Telefonnummer
von www.pflegedaheim.at und darunter
das
Logo des Ministeriums (natürlich in rot so wie die Füllfarben des
Inserats).
Wir
haben keinen Einwand gegen Informationsinserate eines Bundesministeriums.
Wenn aber der Informationsgehalt so markant hinter die werbende Form zurückfällt
wie in dieser Kampagne, der „erste Schritt"
(Beschlussfassung des Nationalrats im
Juni) durch einen
zweiten Schritt (Novellierung im Juli) korrigiert und noch dazu
durch die Kakophonie der Regierungsparteien
(„Gemeinsam gehen"?) begleitet
wird, dann kann man
nicht mehr von Informationskampagne sprechen und es sind
einige Fragen fällig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.) Wie hoch sind die Bruttokosten (inkl. Steuern und
Abgaben) der
Inseratenkampagne zur
24-Stunden-Betreuung?
2.) In welchen Medien haben Sie mit welchen Kosten die
Inserate geschaltet?
Bitte führen Sie die einzelnen Inserate nach
Medium und
Veröffentlichungsdatum sowie Angabe
der jeweiligen Kosten der
Veröffentlichung an.
3.)
Welche sonstigen Kosten sind für
die Inseratenkampagne angefallen? Bitte
führen Sie die einzelnen
Kostenpunkte an.
4.) Welche Kosten sind für die Einrichtung und Betreuung der Website
www.pflegedaheim.at bzw. der kostenlosen Servicenummer (0800-22 0303)
veranschlagt bzw. angefallen?
5.) Warum sprechen Sie in der Inseratenkampagne davon,
dass „der erste
Schritt" stimmt,
obwohl erst durch den zweiten Schritt, nämlich eine
rückwirkende
Beschlussfassung des Gesetzgebers im Juli, die im Inserat
angedeutete Lösung erreicht wird?
6.)
Warum sprechen Sie in der Inseratenkampagne davon, dass Sie „gemeinsam
gehen" und „miteinander lösen", obwohl mehrere Bundesländer und auch Ihr
Koalitionspartner signalisiert haben, dass sie von Ihren Lösungsversuchen
wenig halten?
7.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Wie soll sich einE
BezieherIn einer
Durchschnittspension
eine 24-Stundenbetreuung leisten? Bitte rechnen Sie
uns das vor und führen Sie in dieser Rechnung auch die
durchschnittlichen
Kosten für Miete, Energie und Lebensbedarf an.
8.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Wie soll sich einE
BezieherIn einer
Ausgleichszulage
eine 24-Stundenbetreuung leisten? Bitte rechnen Sie uns
das vor, und führen Sie in dieser Rechnung auch die
durchschnittlichen
Kosten für Miete, Energiekosten und
Lebensbedarf an.
9.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Warum gibt es für das Jahr
2008 keine
ausreichende budgetäre Bedeckung der von Ihnen so beworbenen
Maßnahme?
10.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Werden Sie - wie Ihr
Inserat es
verspricht
- auch vor der Kundmachung des Nationalratsbeschlusses vom 4.
Juli 2007, mit dem
erst die Zuwendungen an BezieherInnen von Pflegegeld
der Stufen drei und vier möglich
wurden, Zuwendungen zur 24-
Stundebetreuung an BezieherInnen von Pflegegeld der Stufen drei und vier
auszahlen?
11.) Sind Ihnen die Werbekampagnen Ihrer VorgängerInnen,
die Kritik des
Rechnungshofs
und der damaligen Opposition (SPÖ, Grüne) daran
bekannt?