1185/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister f
ür Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kosten, Inhalt und Aufmachung der Jubelkampagne zur 24-Stunden-
Betreuung

Der Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit der
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, im besonderen auch
mit der Ihres Ressorts beschäftigt und dabei auch Richtlinien für staatliche
Informations- und Werbema
ßnahmen empfohlen. In den vom Rechnungshof
empfohlenen Richtlinien heißt es unter anderem:

(5) Die Grenzen zwischen der zulässigen und der unzulässigen Finanzierung
von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von Informations- und Werbemaßnahmen
sind erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende

Form zurücktritt. Dadurch werden diese Maßnahmen angreifbar.

(6) Die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
sollten bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden
Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermeiden.

Im Juni haben Sie eine Werbekampagne mit Inseraten begonnen, in denen unter
den Headlines
Es stimmt die Richtung. Es stimmt der Weg. Es stimmt der erste
Schritt" zu lesen ist: 24-Stunden-Betreuung ab 1.7. 2007:

         Förderung ab Pflegestufe 3 und 4, wenn dauernde Beaufsichtigung oder
Betreuung notwendig ist

         Förderhöhe für Pflegestufen 3 bis 7

-bis zu 800 pro Monat bei Vorliegen von Arbeitsverhältnissen
-bis zu 225 bei Vorliegen von Werkverträgen".

Im linken Drittel des Inserats sind Sie mit einem Porträtfoto abgebildet, in dem Sie
entspannt (oder angestrengt?) l
ächeln, eingeblendet die Sätze: "Gemeinsam gehen.
Miteinander lösen. Ihr Sozialminister Erwin Buchinger", daneben noch ein
Hinweis auf die Website und Telefonnummer von
www.pflegedaheim.at und darunter
das Logo des Ministeriums (natürlich in rot so wie die Füllfarben des Inserats).


Wir haben keinen Einwand gegen Informationsinserate eines Bundesministeriums.
Wenn aber der Informationsgehalt so markant hinter die werbende Form zur
ückfällt
wie in dieser Kampagne, der
erste Schritt" (Beschlussfassung des Nationalrats im
Juni) durch einen zweiten Schritt (Novellierung im Juli) korrigiert und noch dazu
durch die Kakophonie der Regierungsparteien (
Gemeinsam gehen"?) begleitet
wird, dann kann man nicht mehr von Informationskampagne sprechen und es sind
einige Fragen f
ällig.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.) Wie hoch sind die Bruttokosten (inkl. Steuern und Abgaben) der
Inseratenkampagne zur 24-Stunden-Betreuung?

2.) In welchen Medien haben Sie mit welchen Kosten die Inserate geschaltet?
Bitte führen Sie die einzelnen Inserate nach Medium und
Ver
öffentlichungsdatum sowie Angabe der jeweiligen Kosten der
Ver
öffentlichung an.

3.) Welche sonstigen Kosten sind für die Inseratenkampagne angefallen? Bitte
f
ühren Sie die einzelnen Kostenpunkte an.

4.) Welche Kosten sind für die Einrichtung und Betreuung der Website

www.pflegedaheim.at bzw. der kostenlosen Servicenummer (0800-22 0303)
veranschlagt bzw. angefallen?

5.) Warum sprechen Sie in der Inseratenkampagne davon, dass der erste
Schritt" stimmt, obwohl erst durch den zweiten Schritt, nämlich eine
r
ückwirkende Beschlussfassung des Gesetzgebers im Juli, die im Inserat
angedeutete Lösung erreicht wird?

6.) Warum sprechen Sie in der Inseratenkampagne davon, dass Sie gemeinsam
gehen" und
miteinander lösen", obwohl mehrere Bundesländer und auch Ihr
Koalitionspartner signalisiert haben, dass sie von Ihren L
ösungsversuchen
wenig halten?

7.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Wie soll sich einE BezieherIn einer
Durchschnittspension eine 24-Stundenbetreuung leisten? Bitte rechnen Sie
uns das vor und f
ühren Sie in dieser Rechnung auch die durchschnittlichen
Kosten für Miete, Energie und Lebensbedarf an.

8.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Wie soll sich einE BezieherIn einer
Ausgleichszulage eine 24-Stundenbetreuung leisten? Bitte rechnen Sie uns
das vor, und führen Sie in dieser Rechnung auch die durchschnittlichen
Kosten f
ür Miete, Energiekosten und Lebensbedarf an.


9.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Warum gibt es für das Jahr 2008 keine
ausreichende budgetäre Bedeckung der von Ihnen so beworbenen
Ma
ßnahme?

10.) Wenn Richtung und Weg stimmt: Werden Sie - wie Ihr Inserat es
verspricht - auch vor der Kundmachung des Nationalratsbeschlusses vom 4.
Juli 2007, mit dem erst die Zuwendungen an BezieherInnen von Pflegegeld
der Stufen drei und vier m
öglich wurden, Zuwendungen zur 24-
Stundebetreuung an BezieherInnen von Pflegegeld der Stufen drei und vier
auszahlen?

11.) Sind Ihnen die Werbekampagnen Ihrer VorgängerInnen, die Kritik des
Rechnungshofs und der damaligen Opposition (SPÖ, Grüne) daran bekannt?