1187/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend Kosten und Aufmachung der Jubelkampagne zur Stipendienerhöhung
Der
Rechnungshof hat sich in den vergangenen Jahren mehrmals mit der
Informations-
und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung, im besonderen
auch mit
der Ihres Ressorts beschäftigt und dabei auch Richtlinien für staatliche
Informations-
und Werbemassnahmen empfohlen. In den vom Rechnungshof empfohlenen
Richtlinien heisst es unter anderem:
(5) Die
Grenzen zwischen der zulässigen und
der unzulässigen Finanzierung
von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und Werbemaßnahmen
sind erreicht, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende
Form zurücktritt. Dadurch werden diese Maßnahmen angreifbar.
(6) Die
Öffentlichkeitsarbeit
bzw. die Informations- und Werbemaßnahmen
sollten
bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck einer werbenden
Einflussnahme zu Gunsten einer Partei
vermeiden.
Im Mai haben
Sie eine Werbekampagne mit Inseraten begonnen, in denen zu lesen
war:
„Mir ist nicht wichtig, wer den Erfolg für sich
beansprucht. Sondern, was
die
Studierenden davon haben."
Darunter die Zeile „12 % mehr
Studienbeihilfe. Und das war erst der Anfang."
Im linken Drittel des Inserats
sind Sie mit einem Porträtfoto
abgebildet, in dem Sie
lächeln, die
Arme verschränkt. Wollten Sie damit Abwehr signalisieren?
Gegen wen
oder was? Gegen die
Inseratenkampagne?
Darunter
noch Ihr Name, daneben die Internet-Adresse www.stipendium.at, das
Logo des Ministeriums und dessen Internet-Adresse.
Wir haben keinen
Einwand gegen die Informationsarbeit eines Ministeriums. Wenn
aber der Informationsgehalt so markant hinter die werbende Form zurückfällt wie in
dieser Kampagne, wenn mit unglaubwürdigem
Understatement („Mir ist nicht wichtig,
wer
den Erfolg für sich beansprucht") und unbestimmten
Versprechen für die
Zukunft („Und das war erst der Anfang")
Stimmung erzeugt werden soll, dann kann
man nicht mehr von Informationskampagne sprechen und es sind einige Fragen
fällig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1).
Wie hoch waren die Bruttokosten (inkl. Steuern und Abgaben) der
Inseratenkampagne zur Stipendienerhöhung?
2). In
welchen Medien haben Sie mit welchen Kosten die Inserate geschaltet?
3).
Welche sonstigen Kosten sind für die Inseratenkampagne angefallen?
4). Sie
behaupten im Inserat, Ihnen sei es nicht wichtig, wer den Erfolg für sich
beansprucht, plazieren aber daneben Ihr Foto grossflächig.
a) Ist das nicht ein leichter Widerspruch?
b)
Warum haben Sie z.B. nicht jene ins Bild gestellt, die seit Jahren die
Erhöhung der Stipendien gefordert haben - die Österreichische
Hochschülerschaft?
c)
Haben Sie persönlich die Stipendienerhöhung für das
Regierungsabkommen
zwischen SPÖ und ÖVP ausgehandelt und sich deshalb ins
rechte Bild
gesetzt?
5). Was war erst der Anfang?
6). Gibt es demnächst
a) weitere Stipendienerhöhungen oder
b) weitere Jubelkampagnen Ihres Ministeriums?