1214/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
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möglich.
Anfrage
der Abg. Franz Eßl
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Doppelmaut" im Lungau
Auf
einigen Streckenabschnitten in Österreich wird neben der
fahrleistungsabhängigen
Maut auch noch eine Sondermaut eingehoben. Dazu gehört neben
anderen auch die
Tauernautobahn-Scheitelstrecke
im Raum Lungau, wo auf einer Streckenlänge von rund
50
km der zweieinhalbfache Betrag der regulären Maut zu bezahlen
ist, das sind statt
27
Cent je Kilometer 61 Cent.
Für den
verkehrsmäßig ohnehin abgelegenen Lungau gibt es keine
Transportalternative
zur Tauernautobahn.
Diese Doppelmaut stellt eine klare Benachteiligung für den Lungau
dar,
der ohnehin mit strukturellen und wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen hat.
Durch
die weitere Erhöhung der LKW-Maut um bis zu 5,1 Cent je
Kilometer wird die dringend
benötigte Betriebsansiedelung noch schwieriger gestaltet.
Neue Arbeitsplätze für die
einheimische
Bevölkerung sind somit gefährdet und der
Lungau wird noch mehr als bisher
ins
wirtschaftliche Abseits gedrängt und vom Salzburger Zentralraum
abgekoppelt.
Aufgrund
dieser Sachverhalte stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an
den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
folgende
Anfrage:
1.
Ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, für den angeführten
Streckenabschnitt die
zweieinhalbfache Gebühr zu bezahlen?
2. Treten Sie dafür ein, dass die Doppelmaut beseitigt wird?
3.
Wenn ja, wann ist mit einer Abschaffung zu rechnen und welche konkreten
Schritte
werden Sie setzen?
4.
Wenn nein, welche Maßnahmen schlagen Sie vor, um die
wirtschaftliche
Benachteiligung des Lungau auszugleichen?
5.
In einer an Sie gerichteten Petition werden Ausgleichszahlungen als mögliche
Lösung genannt. Sehen Sie Ausgleichszahlungen als geeignetes
Instrumentarium, um die Wettbewerbsnachteile für die Unternehmen
aufzuheben?
6. Welche Ausgleichszahlungen können Sie sich vorstellen?