1222/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Glawischnig-Piesczek, Lunacek, Hradecsni, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten

 

betreffend Beteiligung Österreichs am umstrittenen Riesenstaudammprojekt Ilisu

 

Die Türkei plant mit öffentlicher österreichischer, deutscher und Schweizer Unterstützung den Tigrisfluss auf einer Länge von 130 Kilometern aufzustauen. Es handelt sich dabei um ein sogenanntes Riesenstaudammprojekt mit dramatischen kulturellen, sozialen und ökologischen Konsequenzen. Durch den Stausee würden mehr als 200 antike Stätten zerstört, darunter auch die berühmte, seit 11.000 Jahren durchgehend besiedelte Stadt Hasankeyf, die Anfang Juni 2007 in die Liste der 100 weltweit am meisten bedrohten Kulturstätten aufgenommen wurde.

 

Das Tigris-Tal ist eines der wichtigsten Täler der Menschheitsgeschichte und gilt als Teil Mesopotamiens mit als Wiege der westlichen Zivilisation. 55.000 Menschen verlieren ihre Lebensgrundlagen, NGO´s sprechen sogar von bis zu 78.000 Betroffenen. Amnesty International hat festgehalten, dass, sollte das Projekt auf Basis der vorliegenden Umsiedelungspläne der türkischen Behörden durchgeführt werden, sich die involvierten europäischen Regierungen und Unternehmen wissentlich an Menschenrechtsverletzungen beteiligen.

 

Nach Prüfung durch die Oesterreichische Kontrollbank (OEKB) und Befassung des im Ausfuhrförderungsgesetz (AFG) geregelten Beirates wurde laut Angaben der OEKB am 26.3.2007 eine Exportgarantie für Lieferungen von Turbinen und elektromechanischer Ausrüstung für das türkische Wasserkraftwerk im Volumen von knapp 285 Millionen Euro wirksam. Die zuvor gegebene „Promesse“ wurde in eine Garantie umgewandelt. Das bedeutet, der Bundesminister für Finanzen hat mit seiner Unterschrift Grünes Licht für die Exportgarantie gegeben und die OEKB mit der weiteren Umsetzung (Detailverhandlungen über Auflagen und Ausfertigung der Garantie) beauftragt hat. Derzeit laufen nach Angaben der OEKB noch Verhandlungen der drei Exportkreditagenturen mit den türkischen Kraftwerks-Errichtern über die vertraglichen Details, die Garantie ist seitens der OEKB noch nicht ausgefertigt. Werden die Vertragsverhandlungen positiv abgeschlossen, übernehmen Österreichs Steuerzahler über eine öffentliche Haftung das Risiko für die Beteiligung österreichischer Unternehmen am Projekt Ilisu.  Die Schweizer Regierung hat den Weg für Kredithaftungen in Höhe von 225 Mio. Franken (138,8 Mio. Euro) frei gemacht, die Deutsche Regierung (Euler-Hermes) haftet für weitere ca. 100 Mio. Euro . Die Gesamtkosten des Staudamms werden auf ca. zwei Mrd. Euro geschätzt.  Die von den Projektbetreibern und Kontrollbanken aus Österreich, Deutschland und der Schweiz erarbeiteten Auflagen in den Bereichen Umwelt, Menschenrechte / Umsiedelungen, Kulturerbe entsprechen entgegen den Behauptungen der Projektbetreiber nicht den Weltbankstandards. Die im Umwelt- und Menschenrechtsbereich noch strengeren EU-Standards werden glatt verfehlt. Gemäß Weltbankstandards hätten eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), ein Umsiedelungsplan und ein Kulturgüterplan vorliegen müssen, bevor es zu einer Entscheidung zur Übernahme der Haftung kommt. Nach den jetzigen Kriterien ist eine UVP gar nicht mehr erforderlich und der Umsiedelungsplan sowie der Kulturgüterplan sollen während des Baus erstellt werden. Die Kriterien sind so schwach gewählt, dass sie kaum Handhabe ermöglichen, das Projekt auf internationalen Standard zu bringen. So sollen zum Beispiel erst in den nächsten 4-5 Jahren Studien zu den Fischpopulationen im Gebiet gemacht werden. In dieser Zeit ist der Bau des Staudammes aber bereits weit fortgeschritten. In Europa wäre diese Vorgangsweise undenkbar und widerrechtlich.

 

Der durch den Dammbau entstehende Stausee soll eine Fläche von ca. 320 km²  umfassen. Das entspricht der 17fachen Fläche des Wörthersees. Laut Angaben der Projektbetreiber soll der Stausee eine Länge von 130km haben. Berücksichtigt man allerdings auch die Zuflüsse in den Tigris, die ebenfalls eingestaut werden und die Auswirkungen flußab des Staudammes, so würden durch das Ilisu-Projekt mehr als 400 km Flüsse zerstört. Die geplante Kapazität des Kraftwerks wird mit 1200 MW angegeben. Der Ilisu-Damm soll zwei bis drei Prozent des türkischen Strombedarfs erzeugen.

 

Eine von Eva Glawischnig geleitete Parlamentarierdelegation  hat sich auf einer mehrtägigen Reise in Südostanatolien ein Bild vom geplanten türkischen Staudammprojekt Ilisu gemacht. Nach Gesprächen mit ExpertInnen, NGO-VertreterInnen, lokalen und regionalen Behörden, GegnerInnen und Befürwortern des Projekts haben sich die Bedenken gegen die geplante österreichische Beteiligung am Projekt erhärtet.

 

Menschenrechtsverletzungen

 

Gespräche mit DorfbewohnerInnen in der Region haben gezeigt, dass die Menschen bis heute nicht ausreichend über den geplanten Damm, die Überflutung ihrer Dörfer durch den Stausee, die angeblich versprochenen Entschädigungen und ihre Zukunft informiert worden sind.

 

Obwohl gegenüber dem ursprünglichen Plan aus 1999 gewisse Verbesserungen erkennbar sind, verstößt der Umsiedelungsplan nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen was den auf Enteignungen anwendbaren gesetzlichen Rahmen etwa hinsichtlich Entschädigungen betrifft, wegen dem Mangel an effektiven und fairen Beschwerdeverfahren für die Betroffenen sowie auf Grund unzureichender Information und Einbeziehung der lokalen Bevölkerung gegen internationale Menschenrechtsstandards und Weltbankstandards. Die relevanten internationalen Verträge - insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), wurden aber von der Türkei ratifiziert und sind für diese somit völkerrechtlich verbindlich.

 

Zahlreiche bereits verwirklichte Staudammprojekte in der Region, die ebenfalls oft mit Beteiligung österreichischer Unternehmen errichtet wurden, zeigen, dass die vor dem Bau gegebenen Versprechungen nicht eingehalten wurden. So haben zahlreiche Menschen in der Region des Birecik-Damms (Fertigstellung: 2001; beteiligte österreichische Firmen: Verbundplan und Strabag) am Euphrat bis heute keine Entschädigungszahlungen erhalten. Die Menschen in Birecik sind heute ärmer als vor dem Dammbau.

 

Die vom Österreichisch-Deutsch-Schweizer Firmenkonsortium bzw. den Kontrollbanken der drei Länder angegeben 11.000 Menschen, die umgesiedelt werden müssen, entsprechen nicht den Tatsachen. Weitere 40.000 Menschen werden in der vom Firmenkonsortium veröffentlichten Statistik  als „teilweise betroffen“ klassifiziert, weil sie z.B. „nur“ ihr Land, nicht aber ihr Haus durch die Überflutung verlieren. Dass diesen Menschen damit ihre Lebensgrundlage genommen wird, wird von den Baufirmen, den Kontrollbanken und den Regierungen ignoriert.

 

Über 80 % der Bevölkerung, der Bürgermeister von Diyarbakir und die Gemeinderäte der Region haben sich gegen den Damm ausgesprochen. Nach einer Fragebogenaktion behauptet das Bau-Konsortium, dass  über 80 % der Bevölkerung für das Projekt seien. Jedoch wurde im Ergebungsbogen die konkrete Frage nach Zustimmung oder Ablehnung des Damms gar nicht gestellt, die Erhebung wurde äußerst tendenziös durchgeführt. Eine Befragung im Auftrag der Initiative „Keep Hasankeyf alive“ kam zu anderen Resultaten: weit über 80 % der Bevölkerung ist gegen das Staudammprojekt.

 

Der Bürgermeister der in der Region gelegenen Stadt Diyarbakir, Osman Baydemir, rechnet mit bis zu 40.000 „Damm-Flüchtlingen“, durch welche sich die ohnehin bereits sehr angespannte soziale Lage in seiner Stadt massiv verschärfen würde. Durch Vertreibungen und Dammprojekte wuchs die Stadt in den vergangenen zehn Jahren von 200.000 auf mehr als 1 Million EinwohnerInnen an. Die soziale Situation in Diyarbakir ist bereits heute extrem angespannt. Die Arbeitslosenrate beträgt 70%, 40% der Menschen leben unter der Armutsgrenze. Die von der Stadtverwaltung organisierten Sozialprojekte (Gesundheitsvorsorge, Bildung, soziale Integration, Frauenhäuser etc.) sind am Kapazitätslimit. Es fehlen finanzielle und personelle Ressourcen. Die befürchteten 30.000 bis 40.000 zusätzlichen Landflüchtlinge würden die sozial triste Lage in Diyarbakir dramatisch verschärfen. In anderen – ebenfalls rasant wachsenden – Städten in der Region wie etwa Batman oder Mardin ist die Situation nicht anders.

 

Von den versprochenen aber nicht garantierten Entschädigungszahlungen würden vor allem einige wenige Großgrundbesitzer mit Wohnsitz in Ankara profitieren. Die lokale Bevölkerung besteht vorwiegend aus landlosen TagelöhnerInnen (Tageslohn: zwei bis drei Euro) bzw. Menschen mit Landbesitz von weniger als fünf Hektar.

 

 

 

Vernichtung kulturellen Erbes von Menschheitsrang

 

Die Region des geplanten Ilisu-Staudamms in Südostanatolien gehört zu den wichtigsten archäologischen Regionen der Welt. Viele frühgeschichtliche und historische Stätten im Tigris-Tal und einige seiner Zuflüsse würden durch den Stausee geflutet werden. Obwohl es sich bei der 11.000 Jahre alten Stadt Hasankeyf und seinen mehr als 200 antiken Stätten zweifelsohne um ein schützenswertes Kulturerbe internationalen Ranges handelt und die UNESCO-Definition des „kulturellen Erbes“ auf Hasankeyf zutrifft, hat die Türkei bis heute der UNESCO nicht vorgeschlagen, Hasankeyf in die Liste des Weltkulturerbes aufzunehmen.

 

Am 6. Juni 2007 hat der „World Monuments Watch“ seine aktuelle im Zweijahresrhythmus veröffentliche Liste der 100 am meisten bedrohten Kulturstätten herausgegeben. Die Stadt Hasankeyf wurde auf die Liste aufgenommen.

 

Die mehr als 6.000 aus dem Fels gehauenen Höhlenwohnungen in Hasankeyf sind weltweit einzigartig. Wer sich selbst vor Ort ein Bild von Hasankeyf und seinen kulturellen Schätzen gemacht hat, dem wird rasch klar, dass die vom Ilisu-Firmenkonsortium angeführte „Umsiedelung“ einiger Kulturmonumente in einen „Archäologiepark“ keine „Rettung“ dieses Weltkulturerbes bedeutet, sondern zweifelsfrei deren Zerstörung.

 

Umweltdesaster: Zerstörung unberührter Flusslandschaften

 

Der Tigris und seine Zuflüsse bilden – im Gegensatz zum bereits fast vollständig eingestauten Euphrat - ein noch weitgehend unberührtes, intaktes und ökologisch extrem artenreiches und wertvolles Fluss-Ökosystem. Viele Tier- und Pflanzenarten sind in der Region endemisch, das heißt sie kommen nirgends sonst auf der Welt vor. Bis heute sind noch nicht alle Tier und Pflanzenarten untersucht und beschrieben. Auf sie werde zunehmend Druck von den türkischen Behörden ausgeübt, ihre wissenschaftlichen Untersuchungen einzustellen, da ohnehin der Stausee komme, berichten Wissenschaftler aus der Region.

 

International renommierte Hydrologen und Umweltschutzorganisationen weisen dem von den Unternehmen vorgelegten  Ilisu-Umweltgutachten schwere Mängel nach. Zu den gravierenden  ökologischen Auswirkungen zählen u.a. :

 

-          Verschlechterung der Wasserqualität für Bevölkerung

-          Vernichtung von Flussauen und Habitaten für seltene Tier- und Pflanzenarten

-          Sedimentierung und Eutrophierung

-          Fischsterben, Vernichtung bedrohter Vogelpopulationen

-          Wasserhaushalt / Geringe Restwassermengen: Wasserschwankungen sind ökologisch wichtig. V.a. die Frühjahrshochwässer sind für den Fischreichtum von großer Bedeutung und davon wiederum profitieren die Menschen. Genau diese Frühjahrshochwässer sollen aber durch Ilisu abgefangen werden. Die Mindestwassermenge liegt deutlich unter den historisch gemessenen Mindestmengen des fließenden Tigris: Nur noch 60m3/s sollen im Sommer fließen dürfen; gemessener Niedrigststand war bisher 70m3/s.

 

Wasserrechte: Unzureichende Einbindung des Irak und Syriens

 

In einem Brief an EU-Außenkommissarin Benita Ferrero-Waldner hat der irakische Außenminister Hoshiyar Zebari die EU aufgefordert, bei der türkischen Regierung gegen den Bau des Ilisu-Staudamms zu intervenieren, da die Türkei mit dem Irak und Syrien keine Konsultationen über die nach dem Dammbau erheblich verringerte Restwassermenge im Tigris-Fluss geführt habe. „Das wird desaströse Auswirkungen auf alle Lebensbereiche im Irak haben“, heißt es in dem Brief des Ministers. Konkret sei mit Rückgängen in der landwirtschaftlichen Produktion zu rechnen, ebenso mit der Ausweitung von Wüsten. Der irakische Außenminister appelliert an Ferrero Waldner, alle Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass Europäische Institutionen und Firmen das Ilisu-Projekt unterstützen, solange es nicht ein Übereinkommen mit Syrien und dem Irak über das Wassermanagement gibt. Der irakische Minister für Wasserresourcen Latif Rashid hat sich in einem Brief an eine deutsche Nichtregierungsorganisation ähnlich geäußert, wie Der Standard vom 30. Oktober 2006 berichtet hat. Die Türkei gewinnt durch den Staudammbau jedenfalls deutlich an Kontrolle über das Wasser des Tigris-Fluss. Es ist daher nicht auszuschließen, dass die Türkei dies als Machtinstrument einsetzt. Dadurch droht der Ilisu-Staudamm  die ohnedies krisengeschüttelte Region noch weiter zu destabilisieren. Die Weltbank hat das außenpolitische Konfliktpotential des gesamten Südostanatolien-Projekts (22 Staudämme, einer davon Ilisu) erkannt und deswegen bereits 1984 eine Finanzierung der Dammprojekte abgelehnt.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Halten Sie es angesichts der massiven Kritik von ExpertInnen, Menschenrechtsorgansiationen, NGOs, lokalen BehördenvertreterInnen und der deutlichen Mehrheit der betroffenen Bevölkerung für verantwortungsvoll und vertretbar, dass die Republik Österreich dieses umstrittene Projekt mit Steuergeldern via Oesterreichische Kontrollbank versichert? Falls ja, warum?

 

2.      Haben Sie sich jemals vor Ort selbst ein Bild von der vom geplanten Ilisu-Staudamm betroffenen Region gemacht und dort mit Betroffenen, GegnerInnen und BefürworterInnen gesprochen? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

3.      Schwedische, britische und italienische Firmen haben sich bereits vor Jahren aus ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen aus dem Ilisu-Projekt zurückgezogen. Selbst die Weltbank hat schon im Jahr 1984 eine Beteiligung am gesamten Südostanatolienprojekt abgelehnt. Sind Sie der Meinung, dass eine staatliche Unterstützung des Ilisu-Projekts dem Ruf Österreichs als angebliches Umweltmusterland zuträglich ist?

 

4.      Welche Berichte, Untersuchungen und Belege liegen Ihnen vor, die zweifelsfrei nachweisen, dass das geplante Ilisu-Projekt keine Menschenrechtsverletzungen verursacht und in vollem Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention stehen?

 

5.      Ist Ihnen die Kritik von Amnesty International, wonach der aktuell gültige Umsiedelungsplan des türkischen Staates für das Ilisu-Projekt aus 2005 als klarer Verstoß gegen die Menschenrechte eingestuft wird, bekannt?

 

 

6.      Wurde im Rahmen des türkischen Umsiedelungsgesetzes eine gesonderte Verordnung, Gesetz über den Umsiedlungsplan für den Ilisu-Damm erlassen, wie dies das türkische Gesetz prinzipiell als Möglichkeit vorsieht? Falls ja, bitte um entsprechende Angaben. Falls nein, welche rechtlichen Garantien haben die Betroffenen im Fall Ilisu auf eine internationalen Standards entsprechende Umsiedlungspraxis?

 

Im Einzugsgebiet des Ilisu-Staudamms liegen fünf Provinzen, in denen schon zahlreiche Dörfer während des jahrelangen militärischen Konflikts zwischen dem türkischen Staat und der kurdischen Bevölkerung geräumt wurden.

 

7.      Werden die Entschädigungsansprüche dieser Vertriebenen im aktuellen Umsiedelungsplan der türkischen Behörden berücksichtigt?

 

8.      Steht die geplante Flutung der 11.000 Jahre alten Stadt Hasankeyf, der von Experten de facto ein Status als UNESCO-Kulturerbe zugeschrieben wird vor kurzem in die Liste der 100 am meisten bedrohten Kulturgüter der Welt aufgenommen wurde, sowie der Flutung weiterer zahlreicher, größtenteils in ihrer Bedeutung unerforschter archäologisch bedeutender Monumente Ihrer Ansicht nach im Einklang mit den türkischen Gesetzen zum Erhalt archäologischer Güter?

 

9.      Ist es Ihrer Ansicht nach vertretbar, die 11.000 Jahre alte Stadt Hasankeyf, deren historische Bedeutung sogar mit Ephesus gleichgesetzt wird, den Fluten zu übergeben für ein Staudammprojekt mit einer erwarteten Lebensdauer von 60 bis 80 Jahren?

 

10.    Würden Sie es akzeptieren, dass die Altstadt von Salzburg, UNESCO-Weltkulturerbe, einem Stausee weichen muss bzw.  einzelne Stücke der Stadt dafür in ein Kulturmuseum transferiert würden? Falls nein, wieso unterstützen  Sie dann die Flutung von Hasankeyf mittels österreichischem Steuergeld?

 

11.    Wie stehen Sie zur Forderung des EU-Parlaments aus dem Jahr 2004, wonach die türkische Regierung Hasankeyf für Wert befinden sollte in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen zu werden? Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Stadt Hasankeyf in die UNESCO-Liste des Weltkulturerbes aufgenommen wird? Falls ja, was werden Sie tun? Falls nein, warum nicht?

 

Die EU hat in ihren Fortschrittsberichten zum Beitrittswerber Türkei mehrfach Kritik an den menschenrechtlichen, sozialen und umweltpolitischen Rahmenbedingungen des Ilisu-Damm-Baus geübt. Die EU-Kommission fordert darüber hinaus in einem Bericht aus 2004 die Türkei auf, dass „alle neuen Investitionen mit dem umweltpolitischen Acquis in Einklang stehen sollten.“

 

12.    Entsprechen die von den Exportkreditbanken aufgestellten Auflagen dem umweltpolitischen Acpuis der Europäischen Union?

 

13.    Wurde für das Ilisu-Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach EU-Standards mit Bürgerbeteiligung und Alternativenprüfung durchgeführt?

14.    Stehen die Planungen zum Ilisu-Staudamm, auf deren Grundlage Sie Grünes Licht für eine Exportgarantie für das Projekt gegebenen haben im Einklang mit den einschlägigen EU-Richtlinien über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestimmter Pläne und Programme bzw. über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme (RL 97/11/EG und RL 2003/35/EG)? Falls ja, aus welchen konkreten Dokumenten und Prüfberichten ist die Einhaltung dieser EU-Umweltstandards ablesbar (Bitte um konkrete Auflistung); falls nein, warum nicht und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

15.    Steht das Projekt im Einklang mit europäischem Naturschutzrecht (Natura 2000 Richtlinien)? Falls ja, aus welchen konkreten Dokumenten und Prüfberichten ist die Einhaltung dieser EU-Umweltstandards ablesbar (Bitte um konkrete Auflistung); falls nein, warum nicht und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

16.    Steht das Projekt im Einklang mit europäischem Wasserrecht (Wasserrahmenrichtlinie). Falls ja, aus welchen konkreten Dokumenten und Prüfberichten ist die Einhaltung dieser EU-Umweltstandards ablesbar (Bitte um konkrete Auflistung); falls nein, warum nicht und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

17.    Sind Sie der Meinung, dass die öffentliche österreichische Unterstützung von Bauprojekten im Ausland denselben Kriterien und Auflagen entsprechen sollte, die auch bei Bauprojekten in Österreich bzw. der EU verpflichtend sind? Falls nein, warum nicht?

 

18.    Wie stehen Sie zu dem Vorschlag, dass österreichische Außenhandelsfördergesetz dahingehend zu novellieren, dass bei allen von der oesterreichischen Kontrollbank versicherten Projekten im Ausland lückenlos österreichische bzw. EU-Standards hinsichtlich Umwelt-, Menschenrechts-, Sozial und Kultur- und Transparenzstandards gelten müssen? Würden Sie eine solche Novelle unterstützen? Falls nein, warum nicht?

 

19.    Entspricht das Ilisu-Projekt den Weltbankstandards für Staudammprojekte? Falls ja, aus welchen konkreten Dokumenten und Prüfberichten ist deren Einhaltung ablesbar (Bitte um konkrete Auflistung); falls nein, warum nicht und welche Konsequenzen werden Sie daraus ziehen?

 

20.    Entspricht das Ilisu-Projekt den OECD-Standards?

 

21.    Entspricht das Ilisu-Projekt den Empfehlungen der internationalen Weltstaudammkommission?

 

Die geplante Umsiedelung der betroffenen Bevölkerung – in einer stark patriarchal geprägten Gesellschaft – wird Frauen in besonderen Ausmaß treffen und die ohnehin problematischen Geschlechterverhältnisse zu weiteren Ungunsten von Frauen und Mädchen verändern.

 

22.    Wurden beim Ilisu-Projekt gemäß Weltbank- und OECD-Richtlinien Frauenbelange gesondert untersucht? Falls ja bitte um Angabe der entsprechenden Berichte und Studien. Falls nein warum nicht und welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

23.    Soferne Entschädigungen ausgezahlt werden, an wen werden diese innerhalb einer Familie ausbezahlt?  Werden Frauen entschädigt? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein warum nicht? Wurde untersucht, welche Konsequenzen dies für Frauen und Mädchen haben wird? Ist eine Kooperation bzw. Unterstützung der Frauenhäuser der Großstädte der Region geplant? Wenn ja, bitte um konkrete Angaben.

 

24.    Welche Garantien seitens des türkischen Staates oder anderer Institutionen liegen Ihnen vor, dass die verheerenden Folgen für die betroffene Bevölkerung und die Umwelt  bei anderen, bereits realisierten  Dammprojekten in der Türkei beim Ilisu-Projekt nicht eintreten? (Bitte um Auflistung)

 

Der Birecik-Staudamm (Fertigstellung: 2001; beteiligte Firmen: Verbundplan und Strabag) am Euphrat ist eines von vielen Beispielen, die zeigen, unter welchen Bedingungen und mit welchen Auswirkungen Staudammprojekte in der Türkei realisiert werden. Die türkischen Behörden haben die Umsiedelung von 30.000 Menschen damals im Hinblick auf die Beteiligung der betroffenen Bevölkerung und die Verbesserung ihrer Lebensbedingungen als vorbildlich gelobt. Berichte der Bevölkerung an internationale Beobachter sprechen eine andere Sprache: 18 Dörfer im Baustellengebiet wurden von Soldaten gewaltsam geräumt; mehr als tausend BewohnerInnen eines Dorfes mussten vor den steigenden Fluten flüchten und ihr Hab und Gut zurücklassen, weil sie nicht vorgewarnt wurden; die Gräber ihrer Ahnen wurden geflutet statt verlegt; viele Betroffene haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Ähnliche Berichte liegen von fast allen fertig gestellten Staudammprojekten in Südostanatolien und auch aus anderen Regionen der Türkei vor.

 

25.    Sind Ihnen diese Berichte bekannt? Falls ja, welche Konsequenzen leiten Sie daraus für das geplante Ilisu-Projekt ab? Falls nein, warum nicht?

 

26.    Wurden beim Ilisu-Projekt, insbesondere vor dem Hintergrund der Wasserproblematik in der Region und der geopolitischen Spannungen mit Syrien und Irak in der Planungsphase  dem internationalen Völkergewohnheitsrecht entsprechende rechtskonforme Konsultationen betreffend der zu erwartenden grenzüberschreitenden Umweltbeeinträchtigungen geführt? Falls ja, bitte um Angabe der entsprechenden Berichte und Quellen und wieso beklagt der irakische Außenminister in einem Brief an EU-Kommissarin Ferrero Waldner das Fehlen eben solcher Konsultationen? Falls nein, welche Konsequenzen ziehen Sie daraus?

 

In der Türkei gibt es enorme, bisher ungenutzte Potenziale im Bereich erneuerbare Energien. Allein für die Windkraft wird das Potenzial auf 50.000 MW geschätzt. Zum Vergleich: Das Ilisu-Wasserkraftwerk hätte eine Leistung von 1.200 MW. Das in der Türkei im Jahr 2005 beschlossene Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien wird von Energieexperten und NGOs zwar als Schritt in die Richtung bezeichnet, sei jedoch nicht ausreichend geeignet, um die hohen Potenziale im Bereich Wind- und Sonnenenergie effizient und rasch zu nutzen.

 

27.    Sind Sie nicht auch der Meinung, dass eine Kooperation des Staates Österreich mit der Türkei auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien ökologisch, sozial und wirtschaftlich vernünftiger wäre, als sich an einem umstrittenen Riesenstaudammprojekt zu beteiligen? Sind Ihnen Gespräche von österreichischen Regierungsvertretern mit der Türkei bekannt, um das große österreichische Know-how österreichischer Unternehmen im Bereich Ökoenergien anzubieten?

 

28.    Sind Ihnen die Stellungnahmen des irakischen Wasserministers Latif Rashid sowie des irakischen Außenminister Hoshiyar Zebari bezüglich der bisher völkerrechtlich notwendigen, aber noch immer nicht erfolgten Konsultationen der Türkei mit den Tigris-Anrainerstaaten bekannt? Stellen die fehlenden Konsultationen Ihrer Meinung nach einen Bruch mit den für die Vergabe der Garantie zu erfüllenden TORs dar?

 

29.    Kennen Sie das Gutachten der renommierten VölkerrechtlerInnen Prof. Boisson de Chazournes, Prof. Crawford und Prof. Philippe Sands, in dem es u.a. heißt: "...  appropriate efforts should be taken to be satisfied that Turkey has provided full information to Syria and Iraq in advance of a decision to proceed, and that Syria and Iraq have been provided with an opportunity to set forth their views and, as necessary, to participate in meaningful and good faith consultations. Such consultations should allow for an exchange of views in which no party has closed its mind as to the concerns of the other"? Entsprechen die bisher diesbezüglich gesetzten Schritte diesen Empfehlungen?

 

30.    In dem o.a. Gutachten heißt es weiter: "Finally, (...), the possibility cannot be excluded that a State agency or instrumentality which provides financial support to a project that violates a rule of international law can itself give rise to the international responsibility of the State of which the public body forms a part." Ersehen Sie daraus die Gefahr, dass die Republik Österreich für die Nichtbefolgung des Völkerrechts seitens der Türkei zur Verantwortung gezogen werden könnte? Wenn nein, warum nicht?