1228/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend „Sicherheit im Sport (z.B. Fußballmeisterschaftsspielen) - insbesondere bei der

EURO 2008"

Die schweren Ausschreitungen beim Fußballfreundschaftsspiel zwischen SK Rapid und Dinamo
Zagreb zeigten wieder einmal deutliche Sicherheitsdefizite bei Sportveranstaltungen auf, sowie
mit welcher Brutalität die Hooligans gegen die Sicherheitskräfte vorgingen. 30 Polizisten wurden
dabei verletzt. Gegen Ende dieses Freundschaftspieles kam es zu einem organisierten, massiven
Angriff kroatischer Fans auf die im Bereich des Haupteingangs aufgestellten Einsatzkräfte, so die
Exekutive. Die Hooligans rissen Pflastersteine und schwere Blumentröge aus der Verankerung
und warfen sie in Richtung der Beamten; eine Mülltonne wurde in Brand gesteckt. Zu den
kroatischen Fans gesellten sich schließlich auch welche von SK Rapid. Fünf kroatische und vier
österreichische Staatsbürger wurden festgenommen und in Untersuchungshaft wegen schweren
Landfriedensbruchs genommen. Dies war und ist kein Einzelfall. Ausschreitungen dieser Art
haben seit 2000 enorm zugenommen. Der Fragesteller hat daher in den letzten Jahren regelmäßig
versucht, auf die Probleme aufmerksam zu machen und entsprechende Informationen einzuholen
- meist erfolglos.

Mit der AB 3232/XXII.GP vom 06.09.2005 wurden die Fragen zur Sicherheit bei
Sportveranstaltungen durch Ihren Vorgänger wie folgt beantwortet (Fragen 1 bis 26):
Wie ich bereits in der Beantwortung zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1902/J ausgeführt
habe, ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit auf
Sportplätzen, soweit sie nicht in der Autonomie der Verbände liegt, das Bundesministerium für
Inneres zuständig. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr.
3364/J
des Bundesministers für Inneres. "

Während der Fußballmeisterschaftssaison 2006/2007 in Österreich kam es - wie auch in anderen
Ländern - wieder zu zahlreichen Ausschreitungen und Gewalttätigkeiten sowie zu rassistischen
Beschimpfungen. So genannte „Fußballfans" sind nach allgemeiner Einschätzung gewaltbereiter
geworden, auch immer mehr Polizeibeamte wurden in den letzten Jahren attackiert und verletzt.


Eine Entwicklung die nicht nur in der österreichischen Fußballbundesliga festzustellen war,
sondern massiv auch in den unteren Ligen. Ähnlich die Situation in anderen Ländern (z.B.
Schweiz), im internationalen Fußball, auch bei diversen EM und WM-Qualifikationsspielen,
wobei Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Hooligan-Gruppen mit besonderer Brutalität
geführt wurden.

Einige Beispiele aus Österreich: Beim Meisterschaftsspiel Sturm Graz gegen Rapid im Herbst
2006 gingen die „Fans" bewaffnet mit Steinen, Eisenrohren, Holzlatten und sogar Verkehrstafeln
aufeinander los. Beim 129. Grazer Derby im März 2007 flogen Rauchbomben ebenso wie Fäuste
und Schlagstöcke. Auch im 280. Wiener Derby sorgten Hooligans für einen weiteren Skandal,
Rapidfans demolierten Bänke und warfen diese auf Polizisten. Austria Rowdies wiederum
schossen bengalische Feuer auf den Rapidtorhüter, der getroffen wurde. Bereits vor dem Spiel
kam es zu wüsten Schlägereien mit Verletzten, darunter mehrere Polizisten.

Diese Probleme gibt es nicht nur in der Fußballbundesliga. Handgreiflichkeiten, Prügelszenen,
aber auch brutale Attacken haben auch im Fußballunterhaus während der Spielzeit und nach
dem Spiel zugenommen. Die Beteiligten: Fußballer, Funktionäre und Zuschauer. Die Medien
berichteten in diesem Zusammenhang immer wieder von schwer verletzten Personen. Mit einem
Satz: Wilder Westen in den Fußballunterhäusern!

Auf den Gerichtsseiten österreichischer Medien fanden sich daher in den letzten Jahren
regelmäßig Berichte über die gerichtliche Aufarbeitung und Verurteilungen gewalttätiger
Auseinandersetzungen rund um den Fußball. Beispielhaft einige Zitate aus den Medien (2006):
„Böser Kopfstoß"; „Rapid Fans verurteilt"; „Bier und Gewalt auf Fußballplatz": „5 Rapid-Fans
vor dem Richter"; „Fußballrowdies verurteilt"; „Stadion putzen sinnvoll"; „Prügelei zwischen
Kickern - Dritte Halbzeit bei Gerichten" etc. Umfassende Daten zum Thema „Gewalt im Sport"
liegen leider im Innenministerium noch immer nicht vor, auch nicht - im Gegensatz zu anderen
Ländern - im Zusammenhang mit Fußballmeisterschaftsspielen. Dies gilt auch für Anzahl und
Analyse der behördlichen und gerichtlichen Erledigung von Strafanzeigen, sowie über sonstige
Sanktionsformen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende

 


Anfrage:

1.     Wie erfolgt konkret die Zusammenarbeit des Bundesministeriums für Inneres mit dem

Bundeskanzleramt als Sportministerium in Sicherheitsfragen bei nationalen und
internationalen Sportveranstaltungen bzw. Meisterschaften?

2.                 Gibt es eine Zusammenarbeit des ÖFB bzw. der Bundesliga mit dem Bundeskanzleramt als
Sportministerium in Sicherheitsfragen im Rahmen der nationalen Fußballmeisterschaften oder
internationalen Begegnungen?

3.                 Gab bzw. gibt es Empfehlungen seitens des Bundeskanzleramtes als Sportministerium in
Sicherheitsangelegenheiten für das Innenressort, vor, während oder nach Sportveranstaltungen
(z.B. Fußballmeisterschaft, Eishockeymeisterschaft)?

4.                 Welche zusätzlichen Maßnahmen werden seitens des Bundeskanzleramtes als
Sportministerium gegenüber den Sportverbänden vorgeschlagen, um in Zukunft
Ausschreitungen vor, während und nach Freundschafts- oder Meisterschaftsspielen (z.B.
Fußball oder Eishockey) zu verhindern bzw. diese so gering wie möglich zu halten?

5.                 Welche Sicherheitsmaßnahmen müssen aus Sicht des Bundeskanzleramtes als
Sportministerium von den an den nationalen Fußballmeisterschaften teilnehmenden Vereinen
und der Bundesliga zum Schutz von Fans, der Polizei, unbeteiligten Dritten und des
teilnehmenden Vereines sofort ergriffen werden, um das bestehende Gewaltpotential bei Fans
einzudämmen?

6.                 Halten Sie die Sicherheitsauflagen der jeweils zuständigen Polizei bzw. Sicherheitsbehörden
für die einzelnen österreichischen Fußballstadien für ausreichend?

7.                 Sollen aus Sicht des Bundeskanzleramtes alle Fußballbundesligavereine (T-Mobile- und
RedZac-Liga) über so genannte „Fan-Betreuer" verfügen, die sich aktiv bei den Fangruppen
engagieren, um Gewalttätigkeiten und rassistische Ausschreitungen etc. zu verhindern?
Wenn ja, in welcher Form kann eine Unterstützung erfolgen?

8.                 Halten Sie es für sinnvoll in Stadien gewaltbereite Fans mit Absperrungen vom übrigen


Besucherbereich zu trennen?

Wenn ja, ist aus Sicht des BKA damit - im Gegensatz zu England - das sportpolitische

Konzept von „offenen Stadien" gestorben?

9.                Werden Sie als Sportminister gegenüber dem ÖFB, der Fußballbundesliga und anderen
Sportfachverbänden für ein österreichweites Sportstätten- bzw. Stadionverbot für
Randalierer und gewalttätige und rassistische Sportfans eintreten, das - bei sonstigen
Sanktionen gegenüber den Verbandsverantwortlichen - auch durchgesetzt werden muss?

10.         Welche Maßnahmen schlagen Sie zur Identitätskontrolle von Fans vor und in
Fußballstadien und sonstige Sportstätten vor?

Sehen Sie dabei datenschutzrechtliche Problemstellungen?
Wenn ja, welche?

11.  Werden Sie gegenüber der Fußballbundesliga und anderen Verbänden dafür eintreten, dass
durch die an den Meisterschaften teilnehmenden Vereinen in die Fanbetreuung - und damit
auch in die Sicherheit - zielgerichtet investiert werden muss?

Wenn ja, was wurde in der Vergangenheit in die Fanbetreuung investiert?

12.         Werden Sie in diesem Zusammenhang u.a. auch dafür eintreten, dass in Zukunft auch
Sozialarbeiter in der Fanbetreuung eingesetzt werden können (Vorschlag StS Lopatka)?

13.         Welche sozialpädagogischen Schwerpunkte sollten aus Sicht des Bundeskanzleramtes als
Sportministerium generell bei der „Fanarbeit" in Österreich noch gesetzt werden?

Wer wäre dafür ressortmäßig zuständig?

14.  Hat sich nach Einschätzung des Bundeskanzleramtes als Sportministerium die Problematik
gewaltbereiter Fußballfans in den letzten fünf Jahren in Österreich verschärft oder
entschärft?

Welche Daten stehen dafür dem BKA zur Verfügung?

15.  Hat sich nach Einschätzung des Bundeskanzleramtes als Sportministerium die Problematik
von Rassismus im Sport
in den letzten fünf Jahren in Österreich verschärft oder entschärft?
Welche Daten stehen dafür dem BKA zur Verfügung?


16.  Sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium zur Bekämpfung von Gewalt
und Rowdytum sowie Rassismus im Sport zusätzliche administrative und legislative
Maßnahmen notwendig?

Wenn ja, welche?

17.         Bei welchen Sportarten bzw. Sportveranstaltungen in Österreich sieht das
Bundeskanzleramt als Sportministerium Gewalt- und Sicherheitsprobleme oder das Problem
möglicher rassistischer Ausschreitungen (Darstellung der Sportarten bzw.
Sportveranstaltungen)?

18.         Welche Bundesligavereine mussten sich in der letzten Saison vor dem ÖFB-Strafsenat
wegen Störung des Spielbetriebes, Ausschreitungen etc. durch Fans verantworten?
Welche Sanktionen wurden jeweils verhängt?

Wie wurden und werden diese Geldstrafen verwendet?

19.         Werden Sie in Österreich die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle, die in Zukunft
zwischen Sportfans, Polizei, Vereinen (z.B. Bundesliga und ÖFB) vermitteln soll,
unterstützen?

20.         Inwieweit werden sich aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium in
Sicherheitsfragen die EURO 2008 und die Meisterschaftsspiele der österreichischen
Fußballbundesliga unterscheiden?

21.         Inwieweit wurden im Bereich der Sportinfrastruktur für die EURO 2008 die

Sicherheitsfragen mitberücksichtigt (Stadien, Hallen etc.)?

22.         Welche Sicherheitsmaßnahmen und -auflagen sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes als
Sportministerium für eine erfolgreiche Durchführung der EURO 2008 in Österreich noch
notwendig?

23.         Sind aus Sicht des Bundeskanzleramtes als Sportministerium noch legislative Maßnahmen
der einzelnen Landesgesetzgeber zur einwandfreien Abwicklung von Public Viewing
Veranstaltungen bei der EURO 2008 notwendig (z.B. Veranstaltungsgesetze,


Landespolizeigesetze)?

Wenn ja, welche Maßnahmen werden seitens des BKA für die Länder empfohlen?

24.  Aufgrund welcher Rechtsgrundlage kann eine Videoüberwachung des öffentlichen Raums
vor den EURO Fußballstadien erfolgen?

Welche Voraussetzungen müssen erbracht werden

Wer ist für die Beantragung und Genehmigung verantwortlich?

25.  In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird (vor, während und nachher)
im Rahmen der EURO 2008 der Datenaustausch und die Zusammenarbeit mit den

Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teilnehmenden EU-Staaten
sowie Anrainerstaaten erfolgen?

26.  In welcher Form und aufgrund welcher Rechtsgrundlage wird (vor, während und nachher)
im Rahmen der EURO 2008 der Datenaustausch und die Zusammenarbeit mit den

Sicherheitsbehörden und der Exekutive von an der EURO 2008 teilnehmenden Drittstaaten

erfolgen?

Welche gesetzlichen Grundlagen müssen für einen datenschutzkonformen Datenaustausch

auf nationaler Ebene noch geschaffen werden?