1249/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
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ANFRAGE
des Abgeordneten Brosz, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Ausbildung islamischer ReligionspädagogInnen an den Pädagogischen Hochschulen
Derzeit gibt es ca. 250 Islamische ReligionspädagogInnen,
die, wie die ReligionspädagogInnen anderer in Österreich anerkannter
Konfessionen, den humanwissenschaftlichen Teil der Ausbildung an der
Pädagogischen Akademie und die Religion an der Islamischen
Religionspädagogischen Akademie (IRPA) absolvieren. Dabei handelt es sich
um ein europäisch einzigartiges Modell, das ermöglicht, dass auch
islamische ReligionslehrerInnen in Österreich eine staatliche Ausbildung
machen können, die durch interkulturelle Begegnung bereichert wird.
Die Werdung der Pädagogischen Akademie zur Pädagogischen Hochschule
führt nun dazu, dass die Kostenübernahme der humanwissenschaftlichen
Ausbildung für die islamischen ReligionspädagogInnen nicht klar ist.
Weiters wurden bisher offenbar keine Studienpläne für diesen
Fachbereich eingereicht. Die ÖH sieht die Ausbildung von islamischen
ReligionspädagogInnen Ausbildung ab September gefährdet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie stehen Sie zur bisherigen Ausbildung der islamischen ReligionspädagogInnen analog zur Ausbildung von ReligionspädagogInnen anderer Konfessionen?
2. Sehen Sie einen Bedarf für die Beibehaltung eines staatlichen Anteils an der Ausbildung von ReligionspädagogInnen gleich welcher Konfession?
3. Sind ReligionspädagogInnen anderer Konfessionen ebenfalls vom Ausschluss aus den Pädagogischen Hochschulen betroffen? Wenn ja, welche und warum?
4. Wurden im Zuge der Vorbereitungen für die Pädagogischen Hochschulen Gespräche mit der Islamischen Glaubensgemeinschaft hinsichtlich der zukünftigen Ausbildung von ReligionspädagogInnen geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
5. Wurden im Zuge der Vorbereitungen für die Pädagogischen Hochschulen Gespräche mit VertreterInnen anderer Konfessionen hinsichtlich der zukünftigen Ausbildung von ReligionspädagogInnen geführt? Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?
6. Welche Unklarheiten gibt es hinsichtlich der Kostenübernahme für die Ausbildung von islamischen ReligionspädagogInnen in den humanwissenschaftlichen Fächern an den Pädagogischen Hochschulen?
7. Wie ist die Kostenübernahme für die Ausbildung von ReligionspädagogInnen anderer Konfessionen geregelt?
8. Wer wäre für die rechtzeitige Einreichung entsprechender Studienpläne verantwortlich gewesen?