1252/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Michael Ehmann und GenossInnen
an
den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend
Demokratie für die steirischen WK-Mitglieder abgeschafft?
Die
Fachgruppe Personenbeförderung mit PKW muss mit Widerwillen eine
Einberufung
einer Fachgruppentagung durch mehr als 10% ihrer Mitglieder zur
Kenntnis
nehmen, eine Einberufung die wohl erstmalig in der Geschichte der
steirischen Wirtschaftskammer erfolgt ist!
In dieser
einberufenen Fachgruppentagung stimmten 169 von 229
UnternehmerInnen
für die Abschaffung
des Absatz 2 in §13 der steirischen
Betriebsordnung
für Taxi-,
Mietwagen-, und Gästewagen.
Diese
nahezu dreiviertel Mehrheit teilte man Landesrat Buchmann mit den Worten „
die
gefertigte Fachgruppe ersucht aufgrund eines Fachgruppentagungsbeschlusses
sowie eines anschließenden Auschuss-Beschlusses um Abschaffung des
§13 Abs.2
der
Stmk.Taxi-, Mietwagen-, und Gästewagenbetriebsordnung" mit und
dies ohne
nähere Erläuterung der Gründe, die zu
diesem Beschluss geführt hatten.
Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
ANFRAGE
1. Ist die
FACHGRUPPENTAGUNG in einer Körperschaft öffentlichen
Rechtes -
wie die Fachgruppe für Personenbeförderung mit
PKW eine ist - das höchste
Gremium?
2.
Ist der Bundesminister für Wirtschaft- und Arbeit die einzige
weisungsgebende
Instanz
dieser Körperschaft öffentlichen Rechtes?
3.
Finden Sie es richtig, dass die Willensbildung von einer dreiviertel
Mehrheit in
einer
Körperschaft öffentlichen
Rechtes mit effektiv sechs Worten (ersucht
aufgrund eines
Fachgruppenbeschlusses...um Abschaffung) „begründet"
wird, um eine Aufhebung eines Absatzes in einer Landesverordnung
bewirken
zu können?
4.
Können Sie die „große
Verwunderung" des Landesrats Buchmann teilen, die
er in seinem Antwortschreiben an die Fachgruppe Personenbeförderung mit
PKW zum Ausdruck bringt?
5.
Können Sie die Begründung, zitiert nach
Landesrat Buchmann, „dass auch
von
der Fachgruppe keine überzeugenden Argumente zur Abschaffung
vorliegen" teilen (ohne dass dieser jemals an überzeugenden
Gründen
Interesse
gezeigt hätte)?
6.
Die Fachgruppe Personenbeförderung mit PKW gibt im Schreiben vom
12.02.2007
an alle ihre Mitglieder zum Thema „Sitzkontaktsystem" Stellung
ab:
„Wir sind überzeugt,
mit dieser Bestimmung eine - abgesehen von den
Kosten, die sich
jedoch bald amortisiert haben sollten - absolut
unternehmerorientierte Bestimmung umgesetzt zu haben". Ist diese
Aussage für Sie als Wirtschaftsminister
richtig?
7.
Wenn Sie dieser Aussage betreffend Punkt 6 nicht zustimmen, sollte man
die
Fachgruppe der WKO in Frage stellen?
8.
Wenn Sie dieser Stellungnahme zustimmen, könnte man
sich dann nicht die
Frage
stellen, wie auf einem 2km langen Postweg von der Körplergasse
111
zum Nikolaiplatz 3 in
Graz eine wundersame Wandlung einer „absolut
unternehmerorientierten Bestimmung" in
eine
„Konsumentenschutzmaßnahme"
erfolgen konnte?
9.
Können Sie nachvollziehen, dass
Wirtschaftslandesrat Buchmann in einem
Schreiben vom 13.Juni 2007 die Aufhebung des Sitzkontaktsystems mit der
Begründung seiner
Zuständigkeit für den Konsumentenschutz ablehnt?
Wobei
in diesem
konsumentenfreundlichen Schreiben im nächsten und letzten
Absatz folgende Drohung (wohl auch für
die zu schützenden Konsumenten)
formuliert wird: „Abschließend halte ich fest, dass ich dann bereit
bin, noch
einmal über die Betriebsordnung zu
verhandeln, wenn daran eine generelle
Abschaffung des Tarifsystems und damit die
Freigabe des Taxitarifs gekoppelt
ist" (Zitat aus dem Schreiben des LR Buchmann vom 13.Juni 2007)?
10. Gilt nach wie vor die Ansicht der Bundesregierung und auch
des
VFGH aus dem Jahr 2002, dass ein verbindlicher Taxitarif für Großstädte
und Ballungsräume, wenn dieser transparent am Taxameter
ablesbar ist, die
einzige und richtige
Konsumentenschutzmaßnahme ist?
11. Haben Sie nicht auch das Gefühl, dass die Querelen zwischen
dieser
Fachgruppe der WK Steiermark und Wirtschaftslandesrat Buchmann auf
dem Rücken der UnternehmerInnen ausgetragen
werden?