1321/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.07.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Leopold Mayerhofer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Aufnahmekriterien bei der Wiener Polizei

„Machen Sie Karriere bei der Wiener Polizei", lautet die Aufforderung in einer Aussendung der Wiener Polizei. Diese wird beginnend mit 1. Juli 2007 bis Jahresende insgesamt 275 neue männliche und weibliche Vertragsbedienstete mit Sondervertrag für eine künftige Verwendung im Exekutivdienst aufnehmen.

Nach Auswertung des schriftlichen Aufnahmetests durch das Bundesministerium für Inneres werden die Bewerber nach dem von ihnen erreichten Punkteergebnis gereiht. Im Falle der positiven Absolvierung und einer Reihung an einer besonders aussichtsreichen Stelle, werden die Bewerber zu einem Aufnahmegespräch (Exploration) schriftlich eingeladen.
Das bei der Exploration erzielte Punkteergebnis wird mit jenem der schriftlichen Eignungsprüfung verbunden und die bestgereihten Bewerber werden einer polizeiärztlichen Untersuchung unterzogen.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Inneres folgende

Anfrage:

1.  Worauf wird in der Exploration des Kandidaten besonderes Augenmerk gelegt?

2.           Aus wie vielen Personen setzt sich die befragende Kommission zusammen?

3.           Wie viel Zeit wird pro Bewerber für ein Explorationsgespräch voraussichtlich veranschlagt?

4.     Wie ist der Fragenkatalog zusammengestellt?

5.           Werden auch private Belange abgefragt?

6.           Inwieweit ist die Objektivität eines derartigen Aufnahmegesprächs gewährleistet?

7.           Nach welchen Kriterien erfolgt die Punktevergabe?

8.     Wer fuhrt diese Explorationsgespräche?

9.     Sind diese Personen Träger von Mandaten im Zentralausschuss oder im Fachausschuss oder sind jene Personen als Gemeinderäte oder Funktionäre in politischen Parteien tätig?

10.Wenn ja, wie gewährleistet man deren Objektivität?