1327/J XXIII. GP
Eingelangt am
09.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Inseratenschaltungen von SPÖ-Regierungsmitgliedern
In der vergangenen
Legislaturperiode haben immer wieder SPÖ-Abgeordnete in
parlamentarischen Anfragen die Informations- und Werbemaßnahmen der damaligen
Bundesregierung hinterfragt und kritisiert.
So gab es im Jahr 2006 eine ganze Anfragenserie
zu diesem Thema, in der insbesondere auch auf die vom Rechnungshof
eingeforderten
Grundsätze der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit mit folgenden Worten
hingewiesen wurde:
„Erst jüngst war es
wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr
2004
(Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187 d.B.) erneut dieses
Außerachtlassen
der von ihm erarbeiteten „generellen Regelungen
für
Öffentlichkeitsarbeit bzw. für
Informations- und Werbemaßnahmen der
Bundesregierung"
kritisierte.
Abgesehen von den oben erwähnten
Prinzipien der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit
insistierte dieser u.a. darauf, dass die „Grenzen
zwischen
einer zulässigen und unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und Werbemaßnahmen dann erreicht
seien, „wenn der Sachinhalt eindeutig
hinter die werbende Form zurücktritt"."
In jüngster Zeit
sind gerade aber von SPÖ-Regierungsmitgliedern Inserate in
verschiedenen
Medien geschalten
worden, welche diesen Kriterien in keinster Weise entsprechen, da sie
verbunden mit dem Foto des jeweiligen SPÖ-Regierungsmitglieds hauptsächlich als
Werbung für dieses angesehen werden können.
Beispiele
sind dafür das oftmalig geschaltene Inserat von Bundesminister
Buchinger in der
Größe DIN-A 5
zur 24-Stunden-Betreuung mit einem Foto des Ministers in der Größe eines
Drittels der gesamten
Einschaltung (so in der Kronen Zeitung vom 01. Juli 2007) oder das
Inserat von Frau Bundesministerin Bures, ebenfalls mit Foto, im
Wirtschaftsblatt vom
6. Juli 2007.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1.
Wie
rechtfertigen Sie den Umstand, dass SPÖ-Regierungsmitglieder
Inseratenschaltungen tätigen, welche
den Kriterien des Rechnungshofes nicht
entsprechen?
2.
Was werden Sie unternehmen, dass SPÖ-Regierungsmitglieder
zukünftig nur solche
Inserate schalten,
die den oben genannten Kriterien des Rechnungshofes
entsprechen?