1327/J XXIII. GP

Eingelangt am 09.07.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Inseratenschaltungen von SPÖ-Regierungsmitgliedern

In der vergangenen Legislaturperiode haben immer wieder SPÖ-Abgeordnete in
parlamentarischen Anfragen die Informations- und Werbema
ßnahmen der damaligen
Bundesregierung hinterfragt und kritisiert. So gab es im Jahr 2006 eine ganze Anfragenserie
zu diesem Thema, in der insbesondere auch auf die vom Rechnungshof eingeforderten
Grunds
ätze der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit mit folgenden Worten
hingewiesen wurde:

Erst jüngst war es wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für das Jahr
2004 (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187 d.B.) erneut dieses
Außerachtlassen der von ihm erarbeiteten generellen Regelungen für
Öffentlichkeitsarbeit bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung"
kritisierte. Abgesehen von den oben erwähnten Prinzipien der Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckm
äßigkeit insistierte dieser u.a. darauf, dass die Grenzen zwischen
einer zulässigen und unzulässigen Finanzierung von Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und Werbema
ßnahmen dann erreicht seien, wenn der Sachinhalt eindeutig
hinter die werbende Form zurücktritt"."

In jüngster Zeit sind gerade aber von SPÖ-Regierungsmitgliedern Inserate in verschiedenen
Medien geschalten worden, welche diesen Kriterien in keinster Weise entsprechen, da sie
verbunden mit dem Foto des jeweiligen SP
Ö-Regierungsmitglieds hauptsächlich als
Werbung f
ür dieses angesehen werden können.

Beispiele sind dafür das oftmalig geschaltene Inserat von Bundesminister Buchinger in der
Gr
öße DIN-A 5 zur 24-Stunden-Betreuung mit einem Foto des Ministers in der Größe eines
Drittels der gesamten Einschaltung (so in der Kronen Zeitung vom 01. Juli 2007) oder das
Inserat von Frau Bundesministerin Bures, ebenfalls mit Foto, im Wirtschaftsblatt vom
6. Juli 2007.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

Anfrage:

1.                  Wie rechtfertigen Sie den Umstand, dass SPÖ-Regierungsmitglieder
Inseratenschaltungen t
ätigen, welche den Kriterien des Rechnungshofes nicht
entsprechen?

2.                  Was werden Sie unternehmen, dass SPÖ-Regierungsmitglieder zukünftig nur solche
Inserate schalten, die den oben genannten Kriterien des Rechnungshofes
entsprechen?