1328/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.07.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maria Rauch-Kallat
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst
betreffend nicht rechnungshofkonformer Propaganda
In der vergangenen
Legislaturperiode haben immer wieder SPÖ-Abgeordnete in
parlamentarischen Anfragen die
Informations- und Werbemaßnahmen der damaligen
Bundesregierung
hinterfragt und kritisiert. So gab es im Jahr 2006 eine ganze
Anfragenserie zu diesem Thema, in der insbesondere auch auf die vom
Rechnungshof eingeforderten Grundsätze
der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und
Zweckmäßigkeit mit folgenden Worten
hingewiesen wurde:
„Erst jüngst war es
wieder der Rechnungshof, der in seinem Tätigkeitsbericht für
das
Jahr 2004 (Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2005/13, III-187
d.B.) erneut dieses Außerachtlassen der von ihm erarbeiteten „generellen
Regelungen für Öffentlichkeitsarbeit
bzw. für Informations- und Werbemaßnahmen
der Bundesregierung" kritisierte. Abgesehen von
den oben erwähnten Prinzipien der
Wirtschaftlichkeit,
Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit insistierte dieser u.a.
darauf,
dass die „Grenzen zwischen einer zulässigen und unzulässigen Finanzierung von
Öffentlichkeitsarbeit bzw. von
Informations- und Werbemaßnahmen" dann erreicht
seien, „wenn der
Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt"."
In jüngster Zeit
sind gerade aber von der Bundesministerin für Frauen,
Medien und
Öffentlichen
Dienst Inserate geschalten worden, welche diesen Kriterien in keinster
Weise entsprechen, da
sie verbunden mit dem Foto der Frau Bundesminister
hauptsächlich als
Werbung für sie angesehen werden können, so zum
Beispiel im
Wirtschaftsblatt vom
6. Juli 2007.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Frauen,
Medien und Öffentlichen Dienst folgende
Anfrage:
1. In welchen
Medien haben Sie Werbemaßnahmen auf Kosten der
Steuerzahler
geschaltet?
2. Von wem wurden diese Inserate vorbereitet und umgesetzt?
3. Was haben die Inserate in den Medien im Einzelnen gekostet?
4.
Wie rechtfertigen Sie derartige Inseratenschaltungen, welche den oben
angeführten Kriterien des Rechnungshofes nicht entsprechen?