1335/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.07.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Strache, Neubauer, Mag. Hauser
und weiterer
Abgeordneter
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Aufruf auf der
Internetseite "imZoom" zur Störung einer gesetzeskonfor-
men Veranstaltung
Bereits vor erfolgter Schändung des Friedhofes war bei den
Sicherheitsbehörden
sowie der Staatsanwaltschaft Innsbruck Strafanzeige erstattet worden, weil auf
der
Internetseite "imZoom" des Vereins "imZoom" zur Störung einer rechtmäßigen Ver-
anstaltung mit den Worten, den "Prozeß", den
Tummelplatz zum Schauplatz der Fei-
erlichkeiten zum "Tag der Tiroler Einheit" zu machen, "unter
allen Umständen zu stö-
ren",
sowie die "Einweihung des rechtsextremen Freiheitskämpfer-Denkmals
stören"
aufgerufen worden
war, welche am 2. Juni auf dem Tummelplatz stattfinden sollte.
Diese
angekündigte "Störung" erfolgte
sodann in der Nacht des 1. Juni 2007 auf den
2. Juni 2007, indem unbekannte Täter auf den Tummelplatz bei Schloß Ambras den
Friedhof mit dort
befindlichen Grabkapellen, Fahnen, Kreuzen und Gedenksteinen
durch Beschmieren mit Hakenkreuzen und Hetzparolen schändeten.
Tage nach der
erfolgten Schändung und der abgehaltenen
Veranstaltung befand
sich am 10. Juni 2007 der rechtswidrige
Aufruf (den "Prozeß", den
Tummelplatz zum
Schauplatz der Feierlichkeiten zum "Tag der Tiroler Einheit" zu
machen, "unter allen
Umständen zu stören", sowie "Einweihung des
rechtsextremen Freiheitskämpfer-
Denkmals stören") noch immer auf der
Internetseite des Vereins "imZoom".
Die
unterfertigten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1)
Wurden von zuständigen Behörden nach
der Anzeige wegen des rechtswidri-
gen Aufrufes zur
Versammlungsstörung Schritte in dieser Sache
unternom-
men?
2) Wenn nein, warum nicht?
3) Wenn ja, welche Schritte?
4)
Wurden von zuständigen Behörden Maßnahmen
ergriffen, um den Aufruf un-
mittelbar nach dessen Bekanntwerden durch die erfolgte Anzeige aus der In-
ternetseite des
Vereins "imZoom" zu entfernen?
5) Wenn nein, warum, nicht?
6) Wenn ja, welche Maßnahmen?
7)
Wie konnte es geschehen, dass ein Aufruf zum Gesetzesbruch trotz
erfolgter
Strafanzeige weiter
im Internet veröffentlicht blieb?
8) Haben mehrere Behörden hier pflichtgemäßes Handeln unterlassen?
9)
Werden Sie dienstrechtliche Schritte wegen allfälliger
Unterlassung pflichtge-
mäßen Handelns
durch die Behörden setzen?
10)Wenn nein, weshalb nicht?
11 )Wenn ja, welche Schritte gegen wen?
12)Welche
strafrechtlichen Schritte werden Sie gegen die Verantwortlichen des
Vereines „imZoom"
setzen, die den gesetzwidrigen Aufruf auf ihre Internetsei-
te aufnahmen und dann sogar trotz Anzeige weiter im Internet stehen ließen?
13)Sehen Sie einen möglichen
Zusammenhang zwischen dem genannten Aufruf
und der Schändung von Friedhof und Gedenkstätten?
14)Wenn ja, werden Sie Vorstand und Mitglieder des
Vereines "imZoom" in die
strafrechtlichen Untersuchungen hinsichtlich der Friedhofs- und Gedenkstät-
tenschändung einbeziehen?
15)Wenn nein, weshalb nicht?
16)Sind
bereits kriminaltechnische und fahndungstechnische Untersuchungs-
maßnahmen
hinsichtlich der Friedhofs- und Gedenkstättenschändung
getrof-
fen worden?
17)Wenn nein, weshalb nicht?
18)Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese gezeitigt?
19)lst die Internetseite bzw. die
damit verbundene Computerdatenbank des Ver-
eins „imZoom" bereits auf die Urheberschaft des Aufrufs
untersucht worden?
20)Wenn Nein, warum nicht?
21 )Wenn ja, mit welchem Ergebnis?