1361/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Josef Muchitsch,...
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend:
Belastungen
durch Ozon, Hitze und UV-Strahlung für
ArbeitnehmerInnen, die im
Freien arbeiten
ArbeitnehmerInnen,
die im Freien arbeiten müssen, sind gerade im Frühjahr und
Sommer
durch UV-Strahlung, Hitze und bodennahes Ozon stark belastet. Im
Baubereich zum Beispiel treten diese Belastungen nicht nur besonders intensiv,
sondern auch zusätzlich zu zahlreichen anderen
berufsbedingten Belastungen (Lärm,
Staub,
Stress und Zeitdruck, gefährliche Stoffe und Arbeitsgeräte, Arbeiten
neben stark
befahrenen
Straßen u.v.m.) auf. So müssen
ArbeitnehmerInnen, die in praller Sonne
Schwerarbeit verrichten müssen, ca. 80 Grad Celsius bei
Asphaltierarbeiten und bei
Arbeiten
auf Blechdächern oder Betondecken mehr als 60 Grad Celsius
ertragen.
Gerade für diese ArbeiterInnen sind daher besondere Schutzmaßnahmen von Nöten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage:
1)
Ist es beabsichtigt, die Bestimmungen des Bauarbeiter-
Schlechtwetterentschädigungsgesetzes
so zu ergänzen, dass die Belastungen durch UV-Strahlung,
Hitze und bodennahes Ozon (zumindest ab Erreichen der Warnschwelle) darin
Aufnahme finden?
2)
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen,
dass seine
ArbeitnehmerInnen bestmöglich geschützt werden.
Ist beabsichtigt, von
politischer
Seite zu bekräftigen, dass hierzu auch der Schutz vor
UV-Strahlung,
Hitze
und Ozon durch Einlegen von Arbeitspausen und entsprechende
Schutzausrüstung (Kleidung, Kappen, Sonnenbrillen, Sonnencremen) zählt?
3)
Ist beabsichtigt, die Einhaltung dieser Obsorgepflicht des Arbeitgebers
auch zu
kontrollieren
und Vergehen zu ahnden?
4)
Was werden die verantwortlichen Ministerien unternehmen, um
sicherzustellen,
dass schwerst arbeitende Menschen künftig ihr gesamtes Berufsleben lang
eine
berufsbegleitende Gesundheitsvorsorge in Anspruch nehmen können und
dass
ihre
beruflichen Belastungen möglichst minimiert werden?
5)
Sind Sie bereit, gesetzliche Maßnahmen einzuleiten,
die sicherstellen, dass bei
der
Festlegung von Bauzeitplänen die Bauabwicklung mit Einhaltung
von
kollektivvertraglichen
und gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen ermöglicht
wird?
6)
Ist es für Sie vorstellbar, dass bei einer Aufnahme
von Hitze in die
Bestimmungen
des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes bei
dadurch
eventuell entstehenden Bauzeitverzögerungen die Pönalen bei
öffentlichen
bzw. öffentlich-nahen Vergaben nicht wirksam werden?