1372/J XXIII. GP
Eingelangt am 17.09.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A26 (Linzer Westring)
Zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 539/J-NR/2007 betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A26 (Linzer Westring) stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende weitere
ANFRAGE:
1. In der Antwort auf die Frage 5 heißt es unter anderem, "dass die Genehmigung einer Hochleistungsstrecke in Teilabschnitten bei entsprechender sachlicher Rechtfertigung zulässig ist." Worin liegt die sachliche Rechtfertigung für die geplante Teilung der UVP zur A26?
2. Welches Rechtsmittel gibt es vor einer allfälligen Genehmigung nach §4 Bundessstraßengesetz gegen die Teilung (Stückelung) einer UVP?