1372/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.09.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A26 (Linzer Westring)

 

 

 

 

 

 

Zur Beantwortung der schriftlichen Anfrage Nr. 539/J-NR/2007 betreffend Stückelungsabsichten bei der UVP zur A26 (Linzer Westring) stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende weitere

 

ANFRAGE:

 

1.      In der Antwort auf die Frage 5 heißt es unter anderem, "dass die Genehmigung einer Hochleistungsstrecke in Teilabschnitten bei entsprechender sachlicher Rechtfertigung zulässig ist."  Worin liegt die sachliche Rechtfertigung für die geplante Teilung der UVP zur A26?

 

2.      Welches Rechtsmittel gibt es vor einer allfälligen Genehmigung nach §4 Bundessstraßengesetz gegen die Teilung (Stückelung) einer UVP?