1482/J XXIII. GP
Eingelangt am 27.09.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Vilimsky
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Ahndung der Verletzung des „Rechtsfahrgebotes" in Wien
§ 7 der Straßenverkehrsordnung normiert:
„(1) Der
Lenker eines Fahrzeuges hat, sofern sich aus diesem Bundesgesetz nichts
anderes
ergibt, so weit rechts zu fahren, wie ihm dies unter Bedachtnahme auf die
Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung,
Behinderung oder Belästigung
anderer Straßenbenützer, ohne
eigene Gefährdung
und ohne Beschädigung von Sachen möglich
ist...."
Eine
Untersuchung des ÖAMTC hat ergeben, daß sich je
nach Verkehrsaufkommen
und Anzahl der Fahrstreifen auf der Autobahn bis zu ein Viertel aller Lenker
nicht an
das Rechtsfahrgebot
halten und unmotiviert auf dem zweiten, dritten oder vierten
Fahrstreifen unterwegs ist.
Um diesen Missstand
einzudämmen ist es von besonderer
Wichtigkeit, daß die
Exekutive auch besonderes Augenmerk auf die
Einhaltung des Rechtsfahrgebotes
legt.
In diesem
Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
ANFRAGE
1.) Wie viele
Strafmandate wurden in Wien, aufgegliedert nach Bezirken durch die
Autobahnen führen, seit
2002, aufgegliedert nach Jahren, wegen der Nichteinhaltung
des Rechtsfahrgebotes
auf Autobahnen erlassen?
2.)
Wie viele der erlassenen Strafmandate haben sich auf inländische
Fahrzeughalter
bezogen?
3.) Wie hoch
waren die Beträge, die durch die Strafmandate, welche sich
auf
inländische Fahrzeughalter bezogen haben,
eingebracht wurden?
4.) Wie
viele der erlassenen Strafmandate haben sich auf ausländische
Fahrzeughalter bezogen?
5.) Wie hoch
waren die Beträge, die durch die Strafmandate, welche sich
auf
ausländische Fahrzeughalter bezogen haben,
eingebracht wurden?
Wien, am