1520/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Haubner

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Reisesucht der Retroregierung

Etliche Anfrageserien der XXIII. GP haben sich bereits mit der Reiselust wie auch mit den damit verbundenen CO2-Emissionen der Bundesregierung - sei es ins Inland oder auch ins inner- wie außereuropäische Ausland - beschäftigt (vgl. hiezu insbesondere 401 bis 412/J, 478 bis 491/J sowie 500 bis 513/J).

Diese brodelt jedoch nicht nur ungebremst weiter, sondern hat sich in etlichen Fällen sogar schon fast zu einer Reisesucht entwickelt. In einer Zeit jedoch, in der das durchschnittliche Nettoein- kommen trotz guter Konjunkturdaten bereits unter den Wert von 1991 gefallen ist, sind die unterzeichneten Abgeordneten der Ansicht, dass man die voranschlagswirksame Nutzung bestimmter Ansätze der jeweiligen zur Verfügung stehenden Budgets der einzelnen Ressorts vermehrt unter dem Aspekt ihrer allfälligen Vermeidbarkeit betrachten sollte.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.               Wann, wie lange und wo haben Sie sich bisher in der XXIII. GP im Ausland aufgehalten?

2.               Welchem Zweck haben diese Aufenthalte jeweils gedient, welches konkrete Programm bzw. welchen konkreten Tagesablauf haben Sie jeweils absolviert und welcher Effekt konnte damit für die Republik Österreich bzw. ihre Staatsbürger erreicht werden?

3.               Wieviele Mitglieder Ihres Kabinetts haben Sie jeweils bei diesen Auslandsaufenthalten begleitet?

4.               Wieviele   Beamte   Ihres   Ressorts   (aufgelistet   nach   Verwendungsgruppe   und   Dienstklasse   bzw. Funktionsstufe) haben Sie jeweils bei diesen Auslandsaufenthalten begleitet?

5.               Wieviele   Beamter   etwaig   anderer  Ressorts   (aufgelistet   nach  Ressort,   Verwendungsgruppe   und Dienstklasse bzw. Funktionsstufe) haben Sie jeweils bei diesen Auslandsaufenthalten begleitet?

6.               Wieviele   amtsfremde  Personen   (aufgelistet  nach  Berufsgruppen)   haben   Sie  jeweils  bei   diesen Auslandsaufenthalten begleitet?

7.               Wieviele und welche Mitglieder ihrer Familie haben Sie jeweils bei diesen Auslandsaufenthalten begleitet?

8.    Welche Kosten (inkl. Reisemittel, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) sind der Republik durch diese Auslandsaufenthalte

a)   in Summe,

b)   für Ihre Person,

c)   für die unter 3. angeführten Personen,

d)   für die unter 4. angeführten Personen,

e)   für die unter 5. angeführten Personen,

f)     für die unter 6. angeführten Personen

g)   für die unter 7. angeführten Personen

entstanden?

9.    Gab es für diese Auslandsaufenthalte eine Kostenrefundierung aus Mitteln der Europäischen Union? Wenn ja, wie hoch war diese jeweils

a)   in Summe,

b)   für Ihre Person,

c)   für die unter 3. angeführten Personen,

d)   für die unter 4. angeführten Personen,

e)   für die unter 5. angeführten Personen,

f)     für die unter 6. angeführen Personen

g)   für die unter 7. angeführten Personen?


10.       Haben Sie sich bisher in der XXIII. GP auf Einladung und Kosten von Privatpersonen oder Firmen im Ausland aufgehalten? Wenn ja, wann, wie lange, zu welchem Zweck, mit wem und wo haben Sie sich auf Einladung und Kosten von wem im Ausland aufgehalten?

11.       Welchem Gegenwert in EURO haben diese Einladungen entsprochen? Wer hat die Kosten getragen?

12.       Haben Sie für diese Einladungen Handlungen oder Unterlassungen zu Gunsten des/der Einladenden in Aussicht gestellt oder getätigt? Wenn ja, welche?

13.       In welcher Form haben  Sie jeweils  für die mit Ihren Auslandsaufenthalten allfällig verbundene zeitweilige Verhinderung iS des Art. 73 B-VG Vorsorge getroffen?

14.       Wann und in welcher Form haben Sie das Parlament jeweils von der mit Ihren Auslandsaufenthalten allfällig verbundenen zeitweiligen Verhinderung iS des Art. 73 B-VG informiert? Wenn nicht, warum nicht?

15.       Wer war jeweils während der mit Ihren Auslandsaufenthalten allfällig verbundenen zeitweiligen Verhinderung iS des Art. 73 B-VG mit Ihrer Vertretung betraut?

16.       Wann und in welcher Form wurde das Parlament jeweils hievon in Kenntnis gesetzt? Wenn nicht, warum nicht?

Wien, am