1535/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.09.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Astrid Stadler

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Besetzungsverfahren der Expositur des BRG Innsbruck"

Nach Genehmigung zur Errichtung einer Expositur des BRG Innsbruck durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur wurde die Betrauung eines Lehrers bzw. einer Lehrerin mit der pädagogischen Leitung dieser Expositur durch den Landesschulrat für Tirol erforderlich. Um hier größtmögliche Transparenz zu gewährleisten wurde im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Tirol vom 15. Mai 2007 eine "Interessentensuche für die Betrauung mit der pädagogischen Leitung der Expositur des BRG Innsbruck" ausgeschrieben, mit der Möglichkeit zur Bewerbung bis 4. Juni 2007.

Fristgerecht haben sich vier Männer und eine Frau um diese Funktion beworben. In Analogie zum regulären Ausschreibungsverfahren wurden dann auch Hearings mit den Bewerberinnen und Bewerbern an der Schule und vor dem Kollegium des Landesschulrates durchgeführt. Knapp vor Entscheidung der Kollegiumssitzung wurde plötzlich vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur per Fax die Vorlage eines Dreiervorschlags verlangt, der auch prompt an das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur übermittelt wurde. Da normalerweise aber die Betrauung durch den Landesschulrat erfolgt, hat sich das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur damit bei einer Betrauung eingemischt, wie es weder gesetzlich vorgesehen noch in den letzten Legislaturperioden geschehen ist.

Auch nach mehrfacher Nachfrage wurde - trotz des bevorstehenden Schulanfangs -erst Mitte August die Weisung durch das Ministerium erteilt, die zweitgereihte Bewerberin mit der pädagogischen Leitung zu betrauen. Zudem waren von dieser Kandidatin, Margit Fessler, besondere Rahmenbedingungen, die sonst keine andere Schule zur Verfügung hat, gefordert worden, wie z.B. zusätzliche Werteinheiten. Diese wurden vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch erfüllt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende


Anfrage:

1.             Wieso wurde - entgegen der sonst üblichen Vorgehensweise - dem Tiroler Landesschulrat die Kompetenz zur Betrauung entzogen, indem plötzlich die Vorlage eines Dreiervorschlages vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefordert wurde?

2.             Haben die auch publizierten Ideen von Margit Fessler bezüglich einer Modellschule Innsbruck" den Ausschlag für ihre Betrauung gegeben?

3.             Ist davon auszugehen, dass auch bei künftigen Personalentscheidungen die gewünschten Rahmendingungen der Bewerberinnen und Bewerber erfüllt werden?

4.      Wieso wurde die Entscheidung für Margit Fessler durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur so spät gefällt?

5.             Halten Sie die dadurch stark verkürzte Vorbereitungszeit bis zum Schulbeginn für vertretbar?

6.             Wenn der Tiroler Landesschulrat die Ermächtigung wahrgenommen hätte, die Betrauung ohne Verfahren vorzunehmen, wäre seine Entscheidung akzeptiert worden?

7.             Wird diese Vorgangsweise, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sich in das Betrauungsverfahren einmischt, auch in anderen
Bundesl
ändern angewendet werden?

8.             Glauben Sie, dass Sie von Wien aus die Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten besser einschätzen können als die regionalen Schulbehörden?