1538/J XXIII. GP
Eingelangt am 28.09.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Verwendung des Bundeswappens durch Ex-Vizekanzler Gorbach
Nach seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung versucht Ex-Vizekanzler Gorbach auf verschiedenen Ebenen beruflich Fuß zu fassen. Nach der Lösung des Vertrags mit dem Tourismuskonsortium Klaus in Vorarlberg gründete er ein eigenes Beratungsunternehmen. Um seine Kontakte zu intensivieren und sein geschäftliches Umfeld zu erweitern, bediente er sich nicht nur seines früheren Amts-Briefpapiers mit dem Wappen der Republik, sondern er adaptierte es handschriftlich mit Vizekanzler „a.D.“ und seiner neuen Adresse. Unter anderem sandte er ein Ersuchen um Geschäftsvermittlung an seinen ehemaligen britischen Amtskollegen Finanzminister Alistair Darling. Ex-Minister Gorbach bot sich an mit den Worten "available anytime" und meinte: „Vorarlberg is too small"
Er rechtfertigte dieses Vorgehen laut Medien mit dem Hinweis: „Unter früheren Amtskollegen ist das üblich. Das ist Geschmackssache.“
Nun liegen bei der missbräuchlichen Verwendung des Bundeswappens ein Vergehen gegen das Wappengesetzes vor, das die Verwendung des Bundeswappens AmtsträgerInnen und offiziellen Stellen vorbehält. Bei Zuwiderhandeln ist die Bezirkshauptmannschaft angehalten, bis zu 3.600 Euro Verwaltungsstrafe zu verhängen, speziell dann, wenn die Verwendung des amtlichen Wappentiers geeignet ist, „eine öffentliche Berechtigung vorzutäuschen“ oder „das Ansehen der Republik zu beeinträchtigen“.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Liegen Ihnen Informationen vor, dass Ex-Vizekanzler Gorbach mehrmals das Amts-Briefpapier für private geschäftliche Zwecke verwendete?
2. Wenn ja, seit wann?
3. Wenn ja, welche Schritte unternahmen Sie?
4. In welchen anderen Ländern ist dies auch der Brauch?
5. Sind Ihnen Fälle aus Österreich bekann, in denen Ex-Minister Amtspapier verwendete?
6. Wenn ja, welche?
7. Hat der ehemalige Vizekanzler Amts-Briefpapier in größerem Umfang mitgenommen?
8. Wurde er über Tatbestand der missbräuchlichen Verwendung aufgeklärt?
9. Sind handschriftliche Vermerke am amtlichen Briefkopf erlaubt?
10. Welche Konsequenzen drohen?