1576/J XXIII. GP
Eingelangt am 03.10.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kostenfrage zur Sondierung und Freilegung von Kriegsrelikten
Im Regierungsprogramm der XXIII. Gesetzgebungsperiode findet sich im Kapitel „Innere Sicherheit“ (S. 134ff) auf Seite 137 beim Subkapitel „Zusätzliche Aufgabenstellungen“ folgende Erklärung: „Ungelöst und immer wieder aktuell ist das Problem der Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg insbesondere im urbanen Bereich. Das Freilegen schafft für die Grundeigentümer unzumutbare Problemstellungen. Notwendig ist eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen.“
Bei einem seit Jahren zwischen der Stadt Salzburg und dem Bund laufenden Prozess zu dieser Problematik erging Ende August 2007 ein bahnbrechendes Urteil, das eine Kostenübernahme für Sondierung, Freilegung, Bergung und Vernichtung von Fliegerbombenblindgängern durch den Bund vorsieht. Durch dieses Urteil wäre ein Präzedenzfall zur Klärung der schwierigen legistischen Situation geschaffen worden. Allerdings erhob laut Medienberichten der Bund gegen dieses Urteil Berufung. Eine klare neue gesetzliche Regelung liegt überdies immer noch nicht vor.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Warum wurde gegen dieses Urteil Berufung erhoben?
2. Welche „gesetzlichen Bestimmungen“ (vgl. Regierungsprogramm) sind zur Lösung der unhaltbaren Situation betroffener privater und öffentlicher GrundeigentümerInnen geplant?
3. Ist das Ziel der zu veranlassenden gesetzlichen Bestimmungen die Kostenübernahme für Sondierung, Freilegung, Bergung und Entsorgung von Blindgängern durch den Bund?
4. Bis zu welchen Zeitpunkt (Monat, Jahr) ist mit einer Regierungsvorlage für eine entsprechende gesetzlichen Regelung zu rechnen?
5. Welche Angebote werden zwischenzeitlich betroffenen GrundeigentümerInnen gemacht, welche nicht über die finanziellen Mittel verfügen, Sondierung, Freilegung und Bergung von Kriegsrelikten wie Blindgängern zu finanzieren?
6. Mit welchen Betroffenen (Bund, Länder, Gemeinden, Wirtschaft (Bauindustrie/ -gewerbe), Munitionsbergungsfirmen, VertreterInnen von Privatbetroffenen) werden bzw. wurden bereits Gespräche über eine gesetzliche Regelung geführt?