1621/J XXIII. GP
Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend
eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung des stellvertretenden
Generalstabschefs
Am Samstag, den 6. Oktober 2007,
war in der Niederösterreich-Ausgabe der
Tageszeitung „Der Kurier" folgender Bericht
zu lesen: „Es gibt nur wenige
Sozialdemokraten in Uniform. Zwei trafen kürzlich bei einer Übung in der Steiermark
zusammen: Der Milizunteroffizier Stefan Kammerhofer, derzeit Kabinettchef von
Minister Darabos, und Generalleutnant Edmund Entacher. Dass es beim Austausch
von Freundlichkeiten um die Bestellung des
neuen Generalstabschefs ging, wollten
beide nicht bestätigen. Generalleutnant Edmund Entacher wurde vom
Milizunteroffizier Stefan Kammerhofer,
derzeit Kabinettchef von Minister Darabos, mit
dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs betraut. Dies gilt als
Indiz, dass
der beliebte Offizier damit für die
bevorstehende Vergabe des Generalstabschefs die
besten Chancen
hat."
Offensichtlich wurde dieser
Bericht aber geändert, da in der Wiener Samstags-
Ausgabe der Tageszeitung „Der
Kurier" die letzten beiden Sätze
wie folgt lauten:
„Donnerstag wurde aber bekannt, dass Entacher vorübergehend
mit dem Posten des
stellvertretenden Generalstabschefs betraut wurde. Die Truppe wertet dies als
Indiz,
dass der
beliebte Offizier damit für die bevorstehende Vergabe des
Generalstabschefs die besten Chancen hat."
Dieser
Bericht mit seinen Veränderungen wirft eine Anzahl von Fragen auf,
zumal
derzeit die
Leitungsfunktion des stellvertretenden Generalstabschefs nicht frei ist,
sondern sich der betreffende Amtsinhaber bis zu seinem Pensionsantritt am
1. November dieses Jahres im Urlaub befindet. Es ist somit nicht möglich, bereits
jetzt diese Funktion zu vergeben. Weiters
musste diese Funktion vor der Ernennung
eines neuen Amtsinhabers ausgeschrieben werden. Dies hätte bereits längst
geschehen können, da die
Funktion ab 1. November 2007 neu zu besetzen ist. Eine
Betrauung zum
jetzigen Zeitpunkt - so wie es in dem betreffenden Artikel steht - ist
allerdings derzeit nicht möglich,
sondern nur eine Urlaubsvertretung.
Andere Fragen betreffen den Tätigkeitsbereich des Kabinettchefs des
Bundesministers für
Landesverteidigung, nämlich ob er die Aufgabe hat, im
Personalbereich tätig zu werden und solcherart auch ohne
verpflichtend
vorgesehene Ausschreibung Funktionen
vergeben kann.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die betreffenden Artikel-Versionen der Tageszeitung „Der
Kurier" vom
Samstag, 6. Oktober
2007, bekannt?
2.
Haben Sie oder hat ein Beamter des Bundesministeriums für
Landesverteidigung
die Mutation des
Artikels von dem Satz „Generalleutnant Edmund Entacher
wurde vom Milizunteroffizier Stefan
Kammerhofer, derzeit Kabinettchef von
Minister Darabos, mit dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs
betraut" auf den neuen Satz „Donnerstag wurde aber bekannt, dass Entacher
vorübergehend
mit dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs betraut
wurde"
veranlasst?
Wenn ja, wer hat diese Änderung des betreffenden Artikels veranlasst?
3.
Entspricht es den Tatsachen, dass Generalleutnant Entachter mit dem
Posten
des
stellvertretenden Generalstabschefs betraut wurde?
4. Wie war dies ohne Ausschreibung möglich?
5.
Wurde die Leitungsfunktion des stellvertretenden Generalstabschefs,
welche mit
1. November 2007 frei wird, bereits ausgeschrieben?
6.
Warum wurde die mit 1. November 2007 frei werdende Leitungsfunktion des
stellvertretenden Generalstabschefs noch nicht ausgeschrieben?
7.
Warum gehen Sie bei Freiwerden einer Leitungsfunktion mit einer
vorübergehenden Betrauung vor, wenn Sie schon seit längerem
wissen, dass
diese Funktion frei
wird und somit nach dem Ausschreibungsgesetz hätte
ausgeschrieben werden müssen?
8.
Warum haben Sie die Funktion des stellvertretenden Generalstabschefs
mit
Wirkung vom 1. November 2007 nicht sofort ausgeschrieben?
9. Welche Kompetenzen hat in diesem Bereich Ihr Kabinettschef?
10.
Haben Sie ihm insbesondere die Aufgabe übertragen,
Personalentscheidungen
zu
treffen?
11.
Haben Sie Ihrem Kabinettchef die Aufgabe übertragen,
bestimmte Personen zu
Bewerbungen für die im Zuge der Zentralstellenreform
anstehenden
Leitungsfunktionen
zu bewegen?
Wenn ja, um welche Personen handelt es sich hier?
12. An welcher Übung hat - so wie es der Kurier berichtet - Ihr Kabinettchef in
der
Steiermark teilgenommen?
13. Wann fand diese Übung statt?
14. Haben Sie seine Teilnahme an dieser Übung genehmigt?
15.
Liegt es in Ihrem Interesse, dass Ihr Kabinettchef nicht seiner
Funktion im BMLV
nachgeht, sondern an Übungen des Bundesheeres, wo seine
Teilnahme zur
Verunsicherung der Truppe führen kann,
teilnimmt?
16.
Hat Ihr Kabinettchef bei dieser Übung Herrn
Generalleutnant Entacher
gegenüber die
Betrauung mit dem Posten des stellvertretenden
Generalstabschefs
ausgesprochen?
17.
Werden Sie sich bei der Besetzung der Leitungsfunktionen im
Bundesministerium
für
Landesverteidigung zukünftig an die verpflichtenden
Bestimmungen
des Ausschreibungsgesetzes halten?
18. Warum ist dies im vorliegenden Fall nicht erfolgt?