1621/J XXIII. GP

Eingelangt am 10.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Murauer
Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend eigenartige Vorgangsweise bei der Bestellung des stellvertretenden
Generalstabschefs

Am Samstag, den 6. Oktober 2007, war in der Niederösterreich-Ausgabe der
Tageszeitung
Der Kurier" folgender Bericht zu lesen: Es gibt nur wenige
Sozialdemokraten in Uniform. Zwei trafen k
ürzlich bei einer Übung in der Steiermark
zusammen: Der Milizunteroffizier Stefan Kammerhofer, derzeit Kabinettchef von
Minister Darabos, und Generalleutnant Edmund Entacher. Dass es beim Austausch
von Freundlichkeiten um die Bestellung des neuen Generalstabschefs ging, wollten
beide nicht best
ätigen. Generalleutnant Edmund Entacher wurde vom
Milizunteroffizier Stefan Kammerhofer, derzeit Kabinettchef von Minister Darabos, mit
dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs betraut. Dies gilt als Indiz, dass
der beliebte Offizier damit f
ür die bevorstehende Vergabe des Generalstabschefs die
besten Chancen hat."

Offensichtlich wurde dieser Bericht aber geändert, da in der Wiener Samstags-
Ausgabe der Tageszeitung
Der Kurier" die letzten beiden Sätze wie folgt lauten:
Donnerstag wurde aber bekannt, dass Entacher vorübergehend mit dem Posten des
stellvertretenden Generalstabschefs betraut wurde. Die Truppe wertet dies als Indiz,
dass der beliebte Offizier damit für die bevorstehende Vergabe des
Generalstabschefs die besten Chancen hat."

Dieser Bericht mit seinen Veränderungen wirft eine Anzahl von Fragen auf, zumal
derzeit die Leitungsfunktion des stellvertretenden Generalstabschefs nicht frei ist,
sondern sich der betreffende Amtsinhaber bis zu seinem Pensionsantritt am
1. November dieses Jahres im Urlaub befindet. Es ist somit nicht m
öglich, bereits
jetzt diese Funktion zu vergeben. Weiters musste diese Funktion vor der Ernennung
eines neuen Amtsinhabers ausgeschrieben werden. Dies h
ätte bereits längst
geschehen k
önnen, da die Funktion ab 1. November 2007 neu zu besetzen ist. Eine
Betrauung zum jetzigen Zeitpunkt - so wie es in dem betreffenden Artikel steht - ist
allerdings derzeit nicht m
öglich, sondern nur eine Urlaubsvertretung.

Andere Fragen betreffen den Tätigkeitsbereich des Kabinettchefs des
Bundesministers f
ür Landesverteidigung, nämlich ob er die Aufgabe hat, im
Personalbereich tätig zu werden und solcherart auch ohne verpflichtend
vorgesehene Ausschreibung Funktionen vergeben kann.

 


Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für
Landesverteidigung folgende

Anfrage:

1.                     Sind Ihnen die betreffenden Artikel-Versionen der Tageszeitung Der Kurier" vom
Samstag, 6. Oktober 2007, bekannt?

2.          Haben Sie oder hat ein Beamter des Bundesministeriums für Landesverteidigung
die Mutation des Artikels von dem Satz Generalleutnant Edmund Entacher
wurde vom Milizunteroffizier Stefan Kammerhofer, derzeit Kabinettchef von
Minister Darabos, mit dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs
betraut" auf den neuen Satz
Donnerstag wurde aber bekannt, dass Entacher
vor
übergehend mit dem Posten des stellvertretenden Generalstabschefs betraut
wurde" veranlasst?

Wenn ja, wer hat diese Änderung des betreffenden Artikels veranlasst?

3.          Entspricht es den Tatsachen, dass Generalleutnant Entachter mit dem Posten
des stellvertretenden Generalstabschefs betraut wurde?

4.          Wie war dies ohne Ausschreibung möglich?

5.          Wurde die Leitungsfunktion des stellvertretenden Generalstabschefs, welche mit
1. November 2007 frei wird, bereits ausgeschrieben?

6.          Warum wurde die mit 1. November 2007 frei werdende Leitungsfunktion des
stellvertretenden Generalstabschefs noch nicht ausgeschrieben?

7.          Warum gehen Sie bei Freiwerden einer Leitungsfunktion mit einer
vor
übergehenden Betrauung vor, wenn Sie schon seit längerem wissen, dass
diese Funktion frei wird und somit nach dem Ausschreibungsgesetz hätte
ausgeschrieben werden m
üssen?

8.          Warum haben Sie die Funktion des stellvertretenden Generalstabschefs mit
Wirkung vom 1. November 2007 nicht sofort ausgeschrieben?

9.          Welche Kompetenzen hat in diesem Bereich Ihr Kabinettschef?

10.     Haben Sie ihm insbesondere die Aufgabe übertragen, Personalentscheidungen
zu treffen?

11.     Haben Sie Ihrem Kabinettchef die Aufgabe übertragen, bestimmte Personen zu
Bewerbungen f
ür die im Zuge der Zentralstellenreform anstehenden
Leitungsfunktionen zu bewegen?

Wenn ja, um welche Personen handelt es sich hier?

12.   An welcher Übung hat - so wie es der Kurier berichtet - Ihr Kabinettchef in der
Steiermark teilgenommen?

13.   Wann fand diese Übung statt?

 

14.       Haben Sie seine Teilnahme an dieser Übung genehmigt?

15.       Liegt es in Ihrem Interesse, dass Ihr Kabinettchef nicht seiner Funktion im BMLV
nachgeht, sondern an Übungen des Bundesheeres, wo seine Teilnahme zur
Verunsicherung der Truppe f
ühren kann, teilnimmt?

16.       Hat Ihr Kabinettchef bei dieser Übung Herrn Generalleutnant Entacher
gegenüber die Betrauung mit dem Posten des stellvertretenden
Generalstabschefs ausgesprochen?

17.       Werden Sie sich bei der Besetzung der Leitungsfunktionen im
Bundesministerium für Landesverteidigung zukünftig an die verpflichtenden
Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes halten?

18.       Warum ist dies im vorliegenden Fall nicht erfolgt?