1634/J XXIII. GP

Eingelangt am 11.10.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend Auswirkungen der Zugangsbeschränkungen auf die Studierendenzahlen

 

Nach §124b Universitätsgesetz 2002 soll die den Universitäten eingeräumte Ermächtigung zur Beschränkung des Zugangs zu den vom deutschen numerus clausus betroffenen Studienrichtungen um weitere zwei Jahre verlängert werden. Die in Absatz 2 enthaltene vage Formulierung, wonach „in den jeweiligen Studien mindestens gleich vielen Studierenden wie bisher das Studium möglich sein muss“, lässt den Universitäten einen großen Interpretations- und folglich auch Handlungsspielraum. So lässt der Gesetzestext offen, welche Zahl an Studierenden bzw. welche Bezugsgröße die Untergrenze bei der Festlegung der Zahl der neu zuzulassenden StudienwerberInnen bildet. Es macht einen erheblichen Unterschied, ob hier die Durchschnittszahl der Studierenden nach der Eingangsphase oder der Erstzulassungen genommen wird.

Die angeführten Bestimmungen könnten so ausgelegt werden, dass bei einem Aufnahmeverfahren vor der Zulassung die Zahl der Studierenden, die in den Studienjahren vor Inkrafttreten der Zugangsbeschränkungen zugelassen wurde, unterschritten werden darf.

 

Eine aktuelle, klar nachvollziehbare Aufstellung über die Entwicklung der Studierendenzahlen in den betroffenen Fächern mit nachvollziehbaren Angaben zu den verfügbaren Studienplätzen in den nächsten zwei Jahren wurde nicht vorgelegt, das Gesetz sieht auch keine umfassende Evaluierung der Auswirkungen dieser Bestimmung auf die Studierendenzahlen vor.

 

Abgesehen davon, dass die Verlängerung der Bestimmungen des §124b Universitätsgesetzes 2002 nicht am Erfordernis einer nachhaltigen Lösung der Fragen des Hochschulzugangs und der ausreichenden Finanzierung der Universitäten vorbeiführt, hat das Gesetz fatale Auswirkungen für Studierende. Es wurden keine Vorkehrungen getroffen, um die Studienchancen der StudieninteressentInnen aus Österreich in den betroffenen Fächern zu vergrößern bzw. die Studienbedingungen zu verbessern sowie die Verfahren derart zu gestalten, dass sie der sozialen Selektion entgegenwirken und den Zugang von Personen aus bildungsfernen Schichten fördern.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Haben Sie die Formulierung des §124b Universitätsgesetz 2002 bewusst so gewählt, dass den Universitäten ein großer Interpretationsspielraum bleibt?

Wenn ja: warum ?

Wenn nein: Werden Sie eine Gesetzesnovelle einleiten, die die betreffende Formulierung präzisiert?

2.      Welche Bezugsgröße soll die Untergrenze bei der Festlegung der Zahl der neu zuzulassenden StudienwerberInnen bilden?

3.      Entspricht es Ihrer Intention, die Anzahl der Neuzulassungen zu reduzieren?

Wenn ja: warum?

Wenn nein: Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Reduzierung der Neuzulassungen zu verhindern?

4.      Die Befristung des §124b Universitätsgesetz 2002 ist Ihnen bekannt gewesen. Warum haben Sie nicht die Zeit genutzt, um einen neuen Entwurf vorzulegen, der die Fragen des Hochschulzugangs nachhaltig lösen kann?

5.      Welche Maßnahmen werden Sie für eine nachhaltige Lösung der Fragen des Hochschulzugangs und der ausreichenden Finanzierung der Universitäten setzen?

6.      Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Studienchancen der StudieninteressentInnen aus Österreich in den betroffenen Fächern zu vergrößern und die Studienbedingungen zu verbessern?

7.      Welche Maßnahmen planen Sie für den Abbau von sozialen Barrieren beim Hochschulzugang?

8.      Werden Sie eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen der Verlängerung des §124b Universitätsgesetz veranlassen?

Wenn nein: warum nicht?

Wenn ja: Wird diese Evaluierung Daten zur Entwicklung der sozialen Zusammensetzung der StudienanfängerInnen, zur Vorbildung der Studierenden, zu Kosten der Auswahlverfahren sowie zur Entwicklung der Drop-Out-Raten enthalten?

9.      Werden Sie eine klar nachvollziehbare Aufstellung über die Entwicklung der Studierendenzahlen in den betroffenen Fächern mit nachvollziehbaren Angaben zu den verfügbaren Studienplätzen veranlassen?

Wenn ja: wann wird diese Aufstellung verfügbar sein?

Wenn nein: warum wird es keine derartige Aufstellung geben?