1641/J XXIII. GP

Eingelangt am 16.10.2007
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Rossmann, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend die Finanzierungssalden gemäß ESVG’95 im Zuge der budgetären Notifikation vom September 2007

 

Die budgetäre Notifikation vom September 2007 hat für das Jahr 2006 zu einer erheblichen Revision des der Finanzierungssalden nach dem ESVG 95 geführt. Gegenüber der Notifikation vom März 2007 hat sich der Maastricht-Saldo für den Gesamtstaat um 0,3%-Punkte auf -1,4% des BIP verschlechtert. Dafür verantwortlich sind Saldenveränderungen bei den Ländern. Insgesamt haben die Länder nunmehr negative Finanzierungssalden, obwohl nach dem österreichischen Stabilitätspakt für das Jahr 2006 ein Überschuss von 0,6% des BIP vorgesehen ist.

 

Die Prognose für den gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo für das Jahr 2007 hat sich gegenüber der Notifikation vom März 2007 nur um 0,2%-Punkte auf - 0,7%-Punkte verbessert. Das WIFO geht dagegen in seiner jüngsten Herbstprognose von einem gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo von -0,4% des BIP aus.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie haben sich die Maastricht-Salden gemäß ESVG’95 für die einzelnen Bundesländer inkl. Wien seit dem Jahr 2000 entwickelt? Welche Prognose je Bundesland haben Sie der jüngsten budgetären Notifikation für das Jahr 2007 zugrundegelegt?

 

2.      Wie haben sich die Finanzierungssalden nach dem Österreichischen Stabilitätspakt für die einzelnen Bundesländer inkl. Wien seit dem Jahr 2000 entwickelt?

 

3.      Wodurch unterscheiden sich die Maastricht-Salden gemäß ESVG’95 und die Salden nach dem Österreichischen Stabilitätspakt je Bundesland inkl. Wien (Darstellungen einschließlich detaillierter Überleitungen getrennt nach Bundesländern inkl. Wien)?

 

4.      Auf welche geänderten Berechnungsmethoden des Maastricht-Saldos (rückwirkende Änderungen der Spielregeln) haben Sie im Ö1-Morgenjournal vom 1.10.2007 Bezug genommen? Welche Ergebnisse hat die in diesem Journalbeitrag angekündigte Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Kommissar Joaquin Almunia gebracht?

 

5.      Was hat der Österreichische Stabilitätspakt vor dem Hintergrund des Ergebnisses 2006 und der Jahre zuvor gebracht?

 

6.      Liegen Evaluierung des Österreichischen Stabilitätspakts vor? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kamen diese Evaluierungen?

 

7.      Wurde der Österreichische Stabilitätspakt von den jeweiligen Gebietskörperschaften eingehalten? Wenn nein, wurden die darin vorgesehenen Sanktionsmechanismen angewendet? Wenn nein, warum nicht?

 

8.      Sehen Sie angesichts der negativen Finanzierungssalden der Landeshaushalte einen erhöhten Koordinationsbedarf der jeweiligen Finanzpolitiken? Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Wie erklären Sie sich den unterschiedlichen Finanzierungssaldo in der budgetären Notifikation für das Jahr 2007 im Vergleich zur Prognose durch das Österreichische Wirtschaftsforschungsinstitut?

 

10.    Halten Sie es für ökonomisch vernünftig, dass die einzelnen Bundesländer für ihre Landeshaushalte keine klaren Rechnungslegungsvorschriften sondern lediglich interne Richtlinien haben? Wären nicht einheitliche Richtlinien der Vergleichbarkeit wegen wünschenswert?

 

11.    Warum werden die neuen budgetären Grundsätze der Haushaltsrechtsreform, die derzeit in parlamentarischer Beratung steht, nicht auf die Länder und Gemeinden angewendet?

 

12.    Befürworten Sie grundsätzlich die Anwendung der neuen budgetären Grundsätze der Haushaltsrechtsreform auch auf Länder und Gemeinden?

 

13.    Wenn ja, warum sind Länder und Gemeinden nicht bei der geplanten Haushaltsrechtsreform erfasst und was werden Sie tun, um sie miteinzubeziehen?

 

14.    Wenn nein, warum nicht?