1650/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.10.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Vilimsky

und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Polizei-Lotsung für Gusenbauer

Die "Kronen Zeitung" vom 16.10.2007 berichtet auf der Seite 12:

Kanzler-Limousine mit 200 km/h: "Er war schon sehr spät dran"

Rasante Aufregung um Alfred Gusenbauer: Ein "Krone"-Leser wurde vergangene Woche auf der Westautobahn von zwei schwarzen Limousinen im "Höllentempo" überholt und abgehängt - auf dem Beifahrersitz saß der Bundeskanzler höchst- persönlich.

"Bei dieser Fahrt handelte es sich um eine Polizei-Lotsung. Das erste Fahrzeug wurde von einem Exekutivbeamten gelenkt. Der Bundeskanzler hielt die Eröffnungsrede der Neuen Welser Messe und war bereits spät dran", so Pressesprecher Stefan Pöttler."

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

ANFRAGE

1.) Welche Rechtsnormen decken die von Pöttler angesprochene Polizei-Lotsung"?

2.) Gibt es von Ihrem Ministerium Sondergenehmigungen, welche eine Überschreitung der allgemein gültigen Höchstgeschwindigkeiten erlauben?

3.) Wenn ja, wie viele?

4.) Wenn ja, für welche Personen genau und mit welcher Begründung?

5.) Welche Regierungsmitglieder haben eine Jahreskarten für die ÖBB?

6.) Welche Regierungsmitglieder haben eine Vorteilkarte für die ÖBB?


7.) Werden Sie auf Ihre Regierungskollegen und Regierungskolleginnen einwirken, damit diese verstärkt mit der Bahn fahren werden?

Wenn ja, in welcher Art und Weise?

Wenn nein, warum nicht?