1653/J XXIII. GP

Eingelangt am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen

In Österreich sind acht Prozent der Menschen in Invaliditätspension, in den anderen EU-Staaten macht der Anteil an Invaliditätspensionistlnnen 15 Prozent aus. Ein Drittel der Invaliditätsursachen liegt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, ein Viertel der Betroffenen muss auf Grund psychischer Erkrankungen den Antrag stellen und mehr als zehn Prozent werden durch Herz- und Kreislauferkrankungen gezwungen, einen Antrag auf Invaliditätspension zu stellen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.                  Wie viele Anträge auf Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitspension wurden 2005, 2006 und 2007 (bis Ende August) gestellt?

2.                  Wie viele Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen wurden 2005, 2006 und 2007 (bis Ende August)zuerkannt?

3.                  Wie hoch ist dabei der Anteil an Männern und Frauen 2005, 2006 und 2007 (bis Ende August) gewesen?

4.                  Wie schaut die altersmäßige Verteilung aus (bis 30 Jahre, 30 - 39 Jahre, 40- 49 Jahre, über 50 Jahre; bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?

5.                  Welche Erkrankungen führen zu Invaliditätspensionen/ Berufsunfähigkeits- pensionen?


6.                  Gibt es Veränderungen in den letzten Jahren hinsichtlich der

 Krankheitsbilder, die zu einer I-Pension führen?

7.         Gerade behinderte Menschen müssen oft mit großem physischen und psychischen Aufwand ihren Arbeitsalltag bewältigen. Gibt es für diese Gruppe einen erleichterten Zugang zur Invaliditäts- bzw. Alterspension?

8.                 Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt für die Betroffenen?

9.                 Wie viele Personen stellten 2005, 2006 und 2007 (bis Ende August) mehrmals Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?

10.         Wie lange dauerte 2005 und 2006 die Abwicklung der Anträge auf

Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?

11.         Wie viele Personen bekommen befristete Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?

12.         Wie lange ist die durchschnittliche Bezugsdauer von Alterspensionen und Invaliditätspensionen?

13.         Im Ministerium für Soziales und Konsumentenschutz ist eine Arbeitsgruppe zum Thema Invalidität eingerichtet. Welche Ziele sollen mit dieser Arbeitsgruppe erreicht werden?

14.         Ungelernte ArbeiterInnen haben keinen Berufsschutz, das heißt sie können auch bei schweren körperlichem oder psychischen Einschränkungen keine Invaliditätspension beanspruchen. Gibt es im Ministerium Überlegungen, wie diese Menschen besser unterstützt werden können?