1668/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.10.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend IAF Service GmbH

 

Mit Wirkung vom 1. August 2001 wurde die Abwicklung des Insolvenz- Ausfallgeldes an eine neu gegründete „IAF Service GmbH“ übertragen.
Als Ziele der Ausgliederung wurden damals genannt:
- die Entlastung des Bundeshaushaltes
- Synergiepotentiale
- die Beschleunigung der Verfahrensdauer von 6 auf 3 Monate
- die Steigerung der Einbringungsrate um 20 %
- die Verrechnung von Stundungszinsen.

Der Rechnungshof hat die „IAF Service GmbH“ seit ihrer Gründung zweimal geprüft und dabei auch erhebliche Kritik geübt.
So übte der Rechnungshof (RH) schon in seinem Bericht (2002/4) Kritik an den zu teuer und zu groß angemieteten Büroflächen, worauf ihm vonseiten der „IAF Service GmbH“ geantwortet wurde, „es bestünde die Absicht, die Mietfläche und damit die Kosten zu reduzieren“.
Auch im RH—Bericht von 2005 (2005/8) wurde die Kritik an den (Wiener) Büroflächen erneuert, worauf das BMWA mitteilte, dass der Aufsichtsrat die Standortfrage intensiv beobachten werde.
Immerhin betrug die Raumgröße am Standort Operngasse laut RH-Präsident 40m2 pro Person, während die Normgröße mit 14 m2 veranschlagt wird.
Mittlerweile ist die Zentrale der „IAF Service GmbH“ offensichtlich übersiedelt.
Der RH kritisierte auch die nach wie vor zu lange Verfahrensdauer bei der Abwicklung von Entgeltansprüchen, das fehlende bzw. unzureichende Controlling bzw. die fehlende nachgängige Kontrolle durch das Bundesministerium im privatwirtschaftlichen Bereich.

Auffälllig ist jedenfalls, dass die „IAF Service GmbH“ seit ihrer Gründung weitgehend ohne Öffentlichkeitsarbeit auskommt. Auf der Website des BMWA findet sich die „IAF Service GmbH“ zwar noch im Organigramm, nicht aber über den Link „Organisationen im Wirkungsbereich des BMWA“. Über das Innenleben der „IAF-Service GmbH“ (Standorte, Ansprechpersonen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) sind mit Ausnahme einer Pressemeldung, wonach mit 15. Februar 2007 ein neuer Geschäftsführer bestellt wurde, keine Informationen abrufbar.
Die „IAF Service GmbH“ betreibt auch bis heute keine eigene Website, obwohl sie einen für ArbeitnehmerInnen im Insolvenzfall existentiell wichtigen Bereich betreut.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

Standorte und Mieten
1). An welchen Standorten ist die „IAF Service GmbH“ tätig?

2). Welche Standorte wurden seit der Gründung der GmbH neu bezogen und warum?

3). Wie groß sind bzw. waren die Büroräumlichkeiten an den einzelnen Standorten?

4). Welche Mietpreise (pro m2) werden bzw. wurden für die einzelnen Standorte bezahlt und an wen?

 

5). Wie hoch waren bzw. sind  die jährlichen Mietkosten an den einzelnen Standorten seit der Ausgliederung?

Personelles

6). Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen (Vollzeitäquivalente) in der „IAF Service GmbH“ in den einzelnen Jahren seit ihrer Gründung entwickelt?

7). Wer waren bzw. sind die Mitglieder des Aufsichtsrates vonseiten des Kapitalvertreters BMWA?

8). Welche Entschädigung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates?

9). Wer waren bzw. sind die Mitglieder der Geschäftsführung seit Gründung der GmbH?

10). In welchen zeitlichen Ausmaß waren bzw. sind die Geschäftsführer tätig?

 

11). Wie ist die personelle Verteilung auf die einzelnen Geschäftsstellen (in Vollzeitäquivalenten)?

 

 

Unternehmensentwicklung

 

12). Wie hat sich die Gebarung des Insolvenzausfallgeld-Fonds  in den einzelnen Jahren seit  2000 entwickelt?

 

13).  Welche Überschüsse / Schulden sind in den einzelnen Jahren seit 2001 im Fonds angefallen?

 

14).  Welche  Zahlungen, die nicht mit dem eigentlichen Zweck der Insolvenzentgeltsicherung begründet sind, hat der Fonds seit 2001 geleistet bzw. wozu ist er gesetzlich verpflichtet worden?

 

15). Musste der Fonds in den Jahren seit 2001 Kredite aufnehmen, um seine Verpflichtungen erfüllen zu können? Wenn ja, welche Belastung insgesamt  ergibt sich  aus diesen Krediten für den Fonds?

 

16). Wie lautet das Unternehmenskonzept der „IAF Service GmbH“?

 

17). Wurde, wie gegenüber dem Rechnungshof zugesagt, im Jahr 2005 ein Leitbild erstellt? Wenn ja, wie lautet es? Wenn nein, warum nicht?

 

18).  Wurde ein strategisches Controlling, wie vom Rechnungshof gefordert, entwickelt?  Wenn nein, warum (noch immer) nicht, wenn ja, stellen Sie es bitte dar?

 

19). Wie lautet das Jahresarbeitsprogramm der „IAF Service GmbH“ für das Jahr 2007?

 

20).  Von wem hat die „IAF Service GmbH“ seit 2001 Beratungsleistungen zugekauft?

 

21).  Wofür und mit welchen Kosten?

 

Verfahren

 

22).  Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Jahren seit 2001 beim IAF eingebracht?

 

23). Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Jahren abgelehnt?

 

24). Wie hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer in den einzelnen Geschäftsstellen bzw. im gesamten  seit der Ausgliederung entwickelt?

 

25). Durch die Übernahme der Buchhaltung  vom BMSG bzw. die Einführung einer neuen Software konnte im Jahr 2002 die Auszahlungsdauer deutlich reduziert werden. Wie hat sich die durchschnittliche Auszahlungsdauer (Zeitraum zwischen Bescheiderstellung und Auszahlung) in den einzelnen Jahren entwickelt?

 

26). Wie hat sich die eigentliche Verfahrensdauer (Zeitraum zwischen Antrag- und Bescheiderstellung) in den einzelnen Geschäftsstellen bzw. im gesamten entwickelt seit der Ausgliederung?

 

27).  Wie viele positive bzw. negative Bescheide wurden in den einzelnen Jahren seit der Ausgliederung erstellt?

 

28). Wie viele Teilbescheide wurden in den einzelnen Jahren seit der Ausgliederung, bezogen auf die einzelnen Geschäftsstellen, erstellt?

 

29).  Wie viele Vorschusszahlungen (§ 4 IESG) wurden in den einzelnen Jahren aufgegliedert nach Geschäftsstellen genehmigt?

 

 

 

30).  Wie viele Verfahren hatten im Jahr 2006 eine Verfahrensdauer bis zur Enderledigung

a)     länger als 3 Monate?

b)     länger als 6 Monate?

c)      länger als 12 Monate?

 

 

Diverses

 

31).  Werden durch die „IAF Service GmbH“ gegebenenfalls Verzugs- und Stundungszinsen verrechnet?

 

32). Eine Steigerung der Einbringungsrate um 20 % war ein Ziel der Ausgliederung. Wurde dieses Ziel mittlerweile erreicht bzw. wie gestaltet sich die Entwicklung seit der Ausgliederung?

 

33).  Ist von Ihrer Seite geplant, der Empfehlung des Rechnungshofes nachzukommen und eine nachgängige Kontrolle für den privatwirtschaftlichen Bereich der „IAF Service GmbH“ einzurichten?

 

34). Planen Sie in absehbarer Zukunft Änderungen beim IESG bzw. beim IAF Service GmbH-Gesetz?

 

35). Planen Sie dabei auch die Kollektivvertragsfähigkeit der IAF Service GmbH zu verankern? Wenn nein, warum nicht?

 

36).  Warum sind alle Organisationen im Wirkungsbereich des BMWA jedenfalls über einen Link auf der Website des BMWA über e-mail, postalisch oder telefonisch ausgewiesen und erreichbar, nicht aber die „IAF Service GmbH“?

 

37). In einer der wenigen Pressemitteilungen zur IAF anlässlich der Bestellung des neuen Geschäftsführers (Februar 2007) Dr. Steyrer heißt es, dass ihm „die rasche Einrichtung einer serviceorientierten  Homepage“ ein besonderes Anliegen sei. Wann wird diese Homepage eingerichtet sein?