1668/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.10.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit
Mit Wirkung vom 1. August 2001 wurde die Abwicklung des
Insolvenz- Ausfallgeldes an eine neu gegründete „IAF Service GmbH“ übertragen.
Als Ziele der Ausgliederung wurden damals genannt:
- die Entlastung des Bundeshaushaltes
- Synergiepotentiale
- die Beschleunigung der Verfahrensdauer von 6 auf 3 Monate
- die Steigerung der Einbringungsrate um 20 %
- die Verrechnung von Stundungszinsen.
Der Rechnungshof hat die „IAF
Service GmbH“ seit ihrer
Gründung zweimal geprüft und dabei auch erhebliche Kritik geübt.
So übte der Rechnungshof (RH) schon in seinem Bericht (2002/4) Kritik an
den zu teuer und zu groß angemieteten Büroflächen, worauf ihm
vonseiten der „IAF
Service GmbH“ geantwortet
wurde, „es bestünde die Absicht, die Mietfläche und damit die
Kosten zu reduzieren“.
Auch im RH—Bericht von 2005 (2005/8) wurde die Kritik an den (Wiener)
Büroflächen erneuert, worauf das BMWA mitteilte, dass der
Aufsichtsrat die Standortfrage intensiv beobachten werde.
Immerhin betrug die Raumgröße am Standort Operngasse laut
RH-Präsident 40m2 pro Person, während die Normgröße mit 14
m2 veranschlagt wird.
Mittlerweile ist die Zentrale der „IAF Service
GmbH“
offensichtlich übersiedelt.
Der RH kritisierte auch die nach wie vor zu lange Verfahrensdauer bei der
Abwicklung von Entgeltansprüchen, das fehlende bzw. unzureichende
Controlling bzw. die fehlende nachgängige Kontrolle durch das
Bundesministerium im privatwirtschaftlichen Bereich.
Auffälllig ist jedenfalls, dass die „IAF Service GmbH“ seit ihrer Gründung
weitgehend ohne Öffentlichkeitsarbeit auskommt. Auf der Website des BMWA
findet sich die „IAF
Service GmbH“ zwar noch im
Organigramm, nicht aber über den Link „Organisationen im
Wirkungsbereich des BMWA“. Über das Innenleben der „IAF-Service GmbH“ (Standorte,
Ansprechpersonen, Geschäftsführung, Aufsichtsrat) sind mit Ausnahme
einer Pressemeldung, wonach mit 15. Februar 2007 ein neuer
Geschäftsführer bestellt wurde, keine Informationen abrufbar.
Die „IAF Service GmbH“ betreibt auch bis heute
keine eigene Website, obwohl sie einen für ArbeitnehmerInnen im
Insolvenzfall existentiell wichtigen Bereich betreut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
Standorte und Mieten
1). An welchen Standorten ist die „IAF Service
GmbH“
tätig?
2). Welche Standorte wurden seit der Gründung der GmbH neu bezogen und warum?
3). Wie groß sind bzw. waren die Büroräumlichkeiten an den
einzelnen Standorten?
4). Welche Mietpreise (pro m2) werden bzw. wurden für die einzelnen
Standorte bezahlt und an wen?
5). Wie hoch waren bzw. sind die jährlichen
Mietkosten an den einzelnen Standorten seit der Ausgliederung?
Personelles
6). Wie haben sich die Beschäftigtenzahlen (Vollzeitäquivalente) in
der „IAF Service GmbH“ in den einzelnen Jahren
seit ihrer Gründung entwickelt?
7). Wer waren bzw. sind die Mitglieder des Aufsichtsrates vonseiten des
Kapitalvertreters BMWA?
8). Welche Entschädigung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates?
9). Wer waren bzw. sind die Mitglieder der Geschäftsführung seit
Gründung der GmbH?
10). In welchen zeitlichen Ausmaß waren bzw. sind die
Geschäftsführer tätig?
11). Wie ist die personelle Verteilung auf die einzelnen Geschäftsstellen (in Vollzeitäquivalenten)?
12). Wie hat sich die Gebarung des Insolvenzausfallgeld-Fonds in den einzelnen Jahren seit 2000 entwickelt?
13). Welche Überschüsse / Schulden sind in den einzelnen Jahren seit 2001 im Fonds angefallen?
14). Welche Zahlungen, die nicht mit dem eigentlichen Zweck der Insolvenzentgeltsicherung begründet sind, hat der Fonds seit 2001 geleistet bzw. wozu ist er gesetzlich verpflichtet worden?
15). Musste der Fonds in den Jahren seit 2001 Kredite aufnehmen, um seine Verpflichtungen erfüllen zu können? Wenn ja, welche Belastung insgesamt ergibt sich aus diesen Krediten für den Fonds?
16). Wie lautet das Unternehmenskonzept der „IAF Service GmbH“?
17). Wurde, wie gegenüber dem Rechnungshof zugesagt, im Jahr 2005 ein Leitbild erstellt? Wenn ja, wie lautet es? Wenn nein, warum nicht?
18). Wurde ein strategisches Controlling, wie vom Rechnungshof gefordert, entwickelt? Wenn nein, warum (noch immer) nicht, wenn ja, stellen Sie es bitte dar?
19). Wie lautet das Jahresarbeitsprogramm der „IAF Service GmbH“ für das Jahr 2007?
20). Von wem hat die „IAF Service GmbH“ seit 2001 Beratungsleistungen zugekauft?
21). Wofür und mit welchen Kosten?
22). Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Jahren seit 2001 beim IAF eingebracht?
23). Wie viele Anträge wurden in den einzelnen Jahren abgelehnt?
24). Wie hat sich die durchschnittliche Gesamtverfahrensdauer in den einzelnen Geschäftsstellen bzw. im gesamten seit der Ausgliederung entwickelt?
25). Durch die Übernahme der Buchhaltung vom BMSG bzw. die Einführung einer neuen Software konnte im Jahr 2002 die Auszahlungsdauer deutlich reduziert werden. Wie hat sich die durchschnittliche Auszahlungsdauer (Zeitraum zwischen Bescheiderstellung und Auszahlung) in den einzelnen Jahren entwickelt?
26). Wie hat sich die eigentliche Verfahrensdauer (Zeitraum zwischen Antrag- und Bescheiderstellung) in den einzelnen Geschäftsstellen bzw. im gesamten entwickelt seit der Ausgliederung?
27). Wie viele positive bzw. negative Bescheide wurden in den einzelnen Jahren seit der Ausgliederung erstellt?
28). Wie viele Teilbescheide wurden in den einzelnen Jahren seit der Ausgliederung, bezogen auf die einzelnen Geschäftsstellen, erstellt?
29). Wie viele Vorschusszahlungen (§ 4 IESG) wurden in den einzelnen Jahren aufgegliedert nach Geschäftsstellen genehmigt?
30). Wie viele Verfahren hatten im Jahr 2006 eine Verfahrensdauer bis zur Enderledigung
a) länger als 3 Monate?
b) länger als 6 Monate?
c) länger als 12 Monate?
31). Werden durch die „IAF Service GmbH“ gegebenenfalls Verzugs- und Stundungszinsen verrechnet?
32). Eine Steigerung der Einbringungsrate um 20 % war ein Ziel der Ausgliederung. Wurde dieses Ziel mittlerweile erreicht bzw. wie gestaltet sich die Entwicklung seit der Ausgliederung?
33). Ist von Ihrer Seite geplant, der Empfehlung des Rechnungshofes nachzukommen und eine nachgängige Kontrolle für den privatwirtschaftlichen Bereich der „IAF Service GmbH“ einzurichten?
34). Planen Sie in absehbarer Zukunft Änderungen beim IESG bzw. beim IAF Service GmbH-Gesetz?
35). Planen Sie dabei auch die Kollektivvertragsfähigkeit der IAF Service GmbH zu verankern? Wenn nein, warum nicht?
36). Warum sind alle Organisationen im Wirkungsbereich des BMWA jedenfalls über einen Link auf der Website des BMWA über e-mail, postalisch oder telefonisch ausgewiesen und erreichbar, nicht aber die „IAF Service GmbH“?
37). In einer der wenigen Pressemitteilungen zur IAF anlässlich der Bestellung des neuen Geschäftsführers (Februar 2007) Dr. Steyrer heißt es, dass ihm „die rasche Einrichtung einer serviceorientierten Homepage“ ein besonderes Anliegen sei. Wann wird diese Homepage eingerichtet sein?