1679/J XXIII. GP

Eingelangt am 23.10.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend "Der Kanzler als Bundesraser auf der Autobahn"

 

 

 

 

Nach Augenzeugen- und Medienberichten waren Sie auf dem Weg zur Eröffnung der Welser Messe auf der Westautobahn zwischen Wien und Steinhäusl in Ihrem Dienstwagen mit an die 200 km/h unterwegs. Ihr Fahrer beging dabei eine Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h, was üblicherweise einen Führerscheinentzug mit sich bringt.

 

Ihr Pressesprecher bestätigte die Berichterstattung und verwies auf ein vorausfahrendes ziviles Polizeifahrzeug, das für eine sogenannte Polizei-Lotsung gesorgt haben soll. Diese unterliege keiner Geschwindigkeitsbeschränkung. Dies gilt allerdings nur, wenn laut § 26 der Straßenverkehrsordnung „Blaulicht“ verwendet wird. Nach Augenzeugenbericht waren Sie bzw. Ihre Lotsen jedoch ohne Blaulicht unterwegs.

 

Rasen und „unangepasste Geschwindigkeit“ bilden auf Österreichs Straßen die Unfall- und Todesursache Nummer 1. Nur durch eine Mentalitätsänderung kann diesem fälschlicherweise als Kavaliersdelikt gehandelten, häufig tödlichen Fehlverhalten Einhalt geboten werden. Politikern kommt hierbei eine erhebliche Vorbildfunktion zu, die Sie mit Ihrem Verhalten konterkarieren. Als kleine geschwindigkeitspolitische Nachhilfe sei nur auf ein anscheinend zu wenig bekanntes Faktum hingewiesen: Die Strecke Wien-Wels kann man legal mit 200 km/h in Rekordzeit zurücklegen - wenn man die Bahn nicht nur in Sonntagsreden lobt, sondern auch selbst für Dienstreisen benutzt.

 

Nachdem Sie bereits aus Termingründen wiederholt durch Hubschrauberflüge eine klimaschädigende Mobilitätsform praktizieren, verursachen Sie durch Rasen auf der Autobahn nicht nur erhöhte Gefahren für andere VerkehrsteilnehmerInnen, sondern auch einen verstärkten Ausstoß von klima-, umwelt- und gesundheitsschädigenden Abgasen, was Ihre Glaubwürdigkeit in Sachen Klimaschutz in Frage stellt.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1.      a)      Mit welcher Spitzengeschwindigkeit waren Sie jüngst in Richtung Wels auf der Westautobahn unterwegs? Wann verließen Sie Wien, wann trafen Sie in Wels ein?

 

b)      Aus welchen Gründen brachen Sie nicht rechtzeitig zu Ihrem Termin in Wels auf?

 

2.             Gaben Sie persönlich die Anweisung, möglichst schnell auf der Autobahn zu rasen?

 

3.             Wenn nicht, wer sonst? Wenn nicht, warum wiesen Sie nicht Ihren Chauffeur auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hin?

 

4.             Warum nahmen Sie eine Polizei-Lotsung ohne Blaulicht in Anspruch?

 

5.             Aus welchen Gründen nahmen Sie nicht die ÖBB zu dieser Fahrt in Anspruch?

 

6.             Ist Ihnen bekannt, wie viel höher das Unfallrisiko bzw. das Risiko, in einen tödlichen Unfall verwickelt zu werden, bei

 

7.             Wie rechtfertigen Sie Ihr Verhalten / das Ihres Fahrers in verkehrssicherheitspolitischer Hinsicht?

 

8.             Ist Ihnen bekannt, wie viel höher der Ausstoß von CO2 sowie Stickoxiden bei Ihrem Dienstwagen bei 200 km/h ist als bei 130 km/h?

 

9.             Wie rechtfertigen Sie Ihr Verhalten / das Ihres Fahrers in klimapolitischer Hinsicht?

 

10.        Wie stehen Sie zur Frage der Vorbildfunktion von SpitzenpolitikerInnen?