1728/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Hauser

und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Einnahmen aus Mautprellerei

§ 20 des Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 normiert unter dem Titel Mautprellerei":

(1) Kraftfahrzeuglenker, die Mautstrecken benützen, ohne die nach § 10 geschuldete zeitabhängige Maut
ordnungsgemäß entrichtet zu haben, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind mit Geldstrafe von 400
bis zu 4000 zu bestrafen.

(2) Kraftfahrzeuglenker, die Mautstrecken benützen, ohne die nach § 6 geschuldete fahrleistungsabhängige
Maut ordnungsgem
äß zu entrichten, begehen eine Verwaltungsübertretung und sind mit Geldstrafe von 400
bis zu 4000 zu bestrafen.

(3)     Taten gemäß Abs. 1 und 2 werden straflos, wenn der Mautschuldner fristgerecht die in der Mautordnung
festgesetzte Ersatzmaut zahlt."

§ 21 Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 normiert unter dem Titel Verletzung der Anhaltepflicht":

Kraftfahrzeuglenker, die entgegen § 18 Abs. 2 der Aufforderung zum Anhalten nicht Folge leisten, begehen
eine Verwaltungs
übertretung und sind mit Geldstrafe bis zu 4000 zu bestrafen."

In der Regierungsvorlage 217 d.B. ist vorgesehen, die Strafrahmen des § 20 auf 300 bis zu 3000
sowie den Strafrahmen des § 21 auf bis zu 3.000 abzusenken.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für
folgende

ANFRAGE

1.) Aus welchen Gründen werden die Strafrahmen des § 20 BStMG abgesenkt?
2.) Aus welchen Gründen wird der Strafrahmen des § 21 BStMG abgesenkt?

3.) Wie hoch waren die Einnahmen bezüglich § 20 Abs 1 in den Jahren 2005 und 2006 aufgegliedert
nach Bundesländern?

4.) Wie hoch waren die Einnahmen bezüglich § 20 Abs 2 in den Jahren 2005 und 2006 aufgegliedert
nach Bundesländern?

5.) Wie hoch waren die Einnahmen durch die fristgerechte Bezahlung der festgesetzten Ersatzmaut in
den Jahren 2005 und 2006 aufgegliedert nach Bundesl
ändern?

5.) Wie hoch waren die Einnahmen bezüglich § 21 in den Jahren 2005 und 2006 aufgegliedert nach
Bundesl
ändern?