1730/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Dienstleistungsscheck: Kosten und Probleme
Mit der Einführung des Dienstleistungsschecks wurden der Sozialversicherung neue Aufgaben übertragen. So wurde die Möglichkeit der (freiwilligen und begünstigten) Selbstversicherung nach § 19a ASVG geschaffen, die Gebietskrankenkassen, der Hauptverband und die VAEB als Kompetenzzentrum mit der organisatorischen Abwicklung betraut.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1). Wie viele Personen haben bis zum Stichtag der Anfrage in den einzelnen Monaten seit der Einführung des Dienstleistungsschecks solche eingelöst?
2). In welcher Gesamthöhe wurden in den einzelnen Monaten seit der Einführung Schecks eingelöst?
3). Wie viele Personen mit Dienstleistungsscheck haben in den einzelnen Monaten seit der Einführung des Schecks eine Selbstversicherung nach § 19a ASVG beantragt?
4). Bei wie vielen Personen wurde in den einzelnen Monaten seit der Einführung des Schecks die Selbstversicherung nach § 19a (3) beendet?
5). Bei wie vielen Personen wurde in den einzelnen Monaten seit der Einführung des Schecks die Selbstversicherung nach § 19a abgelehnt – und aus welchen Gründen?
6). Wie hoch war der laufende Aufwand der einzelnen Sozialversicherungsträger für den Dienstleistungsscheck nach § 6 DLSG
a) im Jahr 2006
b) im Jahr 2007 (bis zum Stichtag der Anfrage)?
7). Wie hoch war der einmalige Aufwand nach § 6 (3) DLSG bei den einzelnen Versicherungsträgern?
8). Welche Dienstleister nach § 7 (3) DLSG wurden vom Kompetenzzentrum, der VAEB, wofür herangezogen ?
9). Welche Kosten waren mit den einzelnen Dienstleistungen nach § 7 (3) verbunden?
10). Welche Probleme wurden bei der Abwicklung des Dienstleistungsschecks bzw. beim DLSG selbst
a) vom Kompetenzzentrum
b) von den Gebietskrankenkassen
c) vom Hauptverband
bisher gesehen?