1900/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Drin Sabine Oberhauser, Broukal
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend „Universitätsbedingte Studienverzögerung für Studierende der Medizin"
Wartelisten
bei Lehrveranstaltungen und die damit verbundene Verzögerung des
Studiums
stehen für Medizinstudierende auf der Tagesordnung.
Die Bedeutungen solcher
Studienverzögerungen können sehr weitreichend
sein und können beim Studierenden zum
Verlust der Familien-
und Studienbeihilfe führen. Es werden aufgrund dessen
aber auch
weniger Erstsemestrige zum Studium zugelassen, was den drohenden ÄrztInnenmangel
noch verstärken kann.
Schon im
Februar 2006 machte die Volksanwältin Rosemarie Bauer auf die
Problematik der
Studienverzögerung aufmerksam und rief die
Medizinischen Universitäten Wien und Graz
auf, ihre universitären Ressourcen durch zusätzliche Lehrveranstaltungen und die
Auslagerungen von Ausbildungsplätzen
auszuweiten.
Das
Universitätsgesetz 2002 sieht in §54 Abs. 8
ausdrücklich vor, dass Studierenden, die bei
der Anmeldung zu
bestimmen Lehrveranstaltungen zurückgestellt
werden, daraus keine
Verlängerung
ihrer Studienzeit erwachsen darf. Im Bedarfsfall seien
Parallellehrveranstaltungen,
allenfalls auch während der sonst
lehrveranstaltungsfreien Zeit
anzubieten. Dieser gesetzlichen
Verpflichtung kommen die Universitäten offensichtlich
nicht
nach, weshalb der
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
geeignete Schritte
ergreifen muss, diesen gesetzeswidrigen
Zustand zu beseitigen.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister
für
Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Studierende werden bei ihrem
Studium an den Medizinischen Universitäten
Wien, Graz und
Innsbruck mangels Lehrveranstaltungsangeboten auf Wartelisten
geführt?
a. Wie viele
Studierende sind aufgrund dieser Wartelistenproblematik von
unverschuldeten Studienverzögerungen
betroffen?
b. Wie lange dauern diese unverschuldeten Verzögerungen im Maximalfall?
2.
Kennen Sie Zahlen, wie viele Studierende das Studium nach bestandenen
Teilprüfung
auf Grund von nicht
vorhandener Möglichkeit weiterzustudieren
abbrechen oder die
Studienrichtung wechseln?
3.
Welche Schritte haben Sie eingeleitet um diesen gesetzeswidrigen
Zustand zu
beseitigen?
4. Gibt es eine Zeitplan bis wann dieser Zustand beseitigt sein muss?