1902/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Drin Sabine Oberhauser, Broukal
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend „Kosten eines Studienplatzes an der Medizinischen Universität Wien, Graz und
Innsbruck"
Immer
wieder hört man von VertreterInnen der Medizinischen Universitäten die
Aussagen,
es wäre nicht möglich mehr MedizinerInnen auszubilden, da
die dafür notwendigen
Ressourcen nicht zur Verfügung stünden. Klare
Aussage der Rektoren: Man brauche mehr
Geld um mehr
Studierende aufnehmen zu können.
Der Rechnungshof stellt nun in
seinem aktuellen Bericht (Bund 2007/14) unter dem Punkt
„Medizinische Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sowie Veterinärmedizinische
Universität Wien:
Regelungen über den Hochschulzugang" fest, dass es den
Medizinischen
Universitäten mit Ausnahme der VetMed Wien gar nicht
möglich ist, die Kosten eines
Studienplatzes zu beziffern. Der Rechnungshof empfahl den Universitäten daher, "ihr
Rechnungswesen bezüglich der Ermittlung von
Studienplatzkosten zu verbessern".
Bisher wurde
also mit einem unbelegten Argument die Möglichkeit von der
Hand gewiesen,
mehr MedizinerInnen auszubilden um dem drohenden ÄrztInnenmangel
entgegen zu treten.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher an den
Bundesminister für Wissenschaft und Forschung nachstehende
Anfrage:
1. Welche Schritte hat das BMWF bisher
unternommen, um die Kosten eines
Studienplatzes an den Medizinischen
Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck zu
erheben?
2. Bis zu welchem Zeitpunkt gedenkt das BMWF die Kosten für einen
Studienplatz an den
Medizinischen
Universitäten in Wien, Graz und Innsbruck zu
erheben?
a)
Welche unterstützenden Maßnahmen für die Universitäten wird das BMWF hierzu
anbieten?
3. Welchen Zwecken werden die Studiengebühren, die an
den Medizinischen
Universitäten eingehoben werden, gewidmet?