1905/J XXIII. GP

Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Dr. Sabine Oberhauser

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend mangelnder arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung von Frauen nach

einer erlittenen Fehlgeburt.

Die momentane Gesetzeslage im Bezug auf die sozial- und arbeitsrechtliche

Absicherung nach einer Fehlgeburt ist sehr starr.

Als Fehlgeburt bezeichnet man den frühzeitigen Verlust einer Schwangerschaft vor

der 28. Woche. Das fehlgeborene Kind muss dabei im Gegensatz zu einer Totgeburt

weniger als 500g wiegen und es darf kein Lebenszeichen erkennbar sein.

Weiters werden Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, bei einer erneuten

Schwangerschaft statistisch als Erstgebärende geführt.

Diese  Unterscheidung  hat nicht nur für die  Statistik,  sondern vor allem  aus

versicherungsrechtlichen Gründen, große Bedeutung.

Nach einer Totgeburt hat die Frau den Anspruch auf 8 beziehungsweise 12 Wochen

Mutterschutz.

Es gibt Fälle, in denen auch nach einer fortgeschrittenen Schwangerschaftswoche,
das Kind knapp unter diesen 500g wiegt.

Frauen, die trotzdem den gesamten Geburtsvorgang miterleben müssen, erhalten
keinerlei arbeits- bzw. sozialrechtliche Absicherungen nach dem ohnehin oft schwer
traumatisierenden Erlebnis. Die Frau musste danach sofort wieder arbeiten gehen.
Die oftmalige Angst um den Arbeitsplatz, belastet noch zus
ätzlich.

Da Frauen sehr unterschiedlich mit dieser belastenden Situation umgehen, würde die
Schaffung eines Korridorzeitraums, in denen ihnen zumindest ein gesetzlich
festgelegter Kündigungsschutz zusteht, allen Betroffenen zugute kommen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.          Wie viele Aborte wurden im vergangenen Jahr österreichweit statistisch erfasst?

2.          Wie wird ein Abort in Österreich statistisch erfasst?

3.          Wird statistisch zwischen Früh- bzw. Spätabort unterschieden.


4.           Wenn ja, wie viele Frauen hatten in Österreich im Jahr 2006 einen Spätabort?

5.           Wie stehen Sie persönlich als für Gesundheit zuständige Ministerin zu der
Tatsache, dass jene Frauen, die ohnehin in einer sehr schwierigen Situation sind,
noch zus
ätzlich mit starren Regelungen und den damit einhergehenden
Konsequenzen fertig werden m
üssen.

6.           Ist Ihnen diese bestehende Lücke im Bezug auf die Absicherung von Frauen nach
einer Fehlgeburt, bekannt?

7.           Unterstützen Sie die Forderung, diese starren Begriffsdefinitionen
(Hebammengesetz 1984) und die damit einhergehenden Konsequenzen, auf eine
flexiblere - den Bed
ürfnissen der Frauen entsprechenden Regelung abzuändern?

8.           Halten Sie, begründend durch den medizinischen Fortschritt, auch in der
Neonatologie eine starre 500g-Regelung" für noch zeitgemäß?

9.           Unterstützen Sie Maßnahmen, die weg von dieser starren 500g-Regelung" - hin
zu einer flexibleren, an das Erleben eines Geburtsvorganges gebundenen Definition
gehen?

 

10.           Wenn nein, warum nicht?

11.           Haben Sie vor, für diese Frauen absichernde Maßnahmen umzusetzen?

12.           Wenn ja, wie können diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht aussehen?

13.           Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, Frauen die bereits eine komplette
Geburt miterlebt haben, als Erstgeb
ärende bei einer erneuten Schwangerschaft zu
bezeichnen.

14.           Sind Sie bereit eine Maßnahmen zu einer Änderung dieser Vorgehensweise zu
unterst
ützen?

15.           Wenn nein, warum nicht?