1905/J XXIII. GP
Eingelangt am 07.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Dr. Sabine Oberhauser
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend mangelnder arbeits- und sozialrechtlicher Absicherung von Frauen nach
einer erlittenen Fehlgeburt.
Die momentane Gesetzeslage im Bezug auf die sozial- und arbeitsrechtliche
Absicherung nach einer Fehlgeburt ist sehr starr.
Als Fehlgeburt bezeichnet man den frühzeitigen Verlust einer Schwangerschaft vor
der 28. Woche. Das fehlgeborene Kind muss dabei im Gegensatz zu einer Totgeburt
weniger als 500g wiegen und es darf kein Lebenszeichen erkennbar sein.
Weiters werden Frauen, die eine Fehlgeburt erlitten haben, bei einer erneuten
Schwangerschaft statistisch als Erstgebärende geführt.
Diese Unterscheidung hat nicht nur für die Statistik, sondern vor allem aus
versicherungsrechtlichen Gründen, große Bedeutung.
Nach einer Totgeburt hat die Frau den Anspruch auf 8 beziehungsweise 12 Wochen
Mutterschutz.
Es gibt Fälle, in denen auch nach einer
fortgeschrittenen Schwangerschaftswoche,
das
Kind knapp unter diesen 500g wiegt.
Frauen, die trotzdem den gesamten Geburtsvorgang miterleben müssen,
erhalten
keinerlei arbeits-
bzw. sozialrechtliche Absicherungen nach dem ohnehin oft schwer
traumatisierenden Erlebnis. Die Frau musste
danach sofort wieder arbeiten gehen.
Die oftmalige Angst um den
Arbeitsplatz, belastet noch zusätzlich.
Da Frauen sehr unterschiedlich mit dieser belastenden Situation
umgehen, würde die
Schaffung
eines Korridorzeitraums, in denen ihnen zumindest ein gesetzlich
festgelegter Kündigungsschutz zusteht, allen Betroffenen
zugute kommen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Aborte wurden im vergangenen Jahr österreichweit statistisch erfasst?
2. Wie wird ein Abort in Österreich statistisch erfasst?
3. Wird statistisch zwischen Früh- bzw. Spätabort unterschieden.
4. Wenn ja, wie viele Frauen hatten in Österreich im Jahr 2006 einen Spätabort?
5.
Wie stehen Sie
persönlich als für Gesundheit zuständige Ministerin zu der
Tatsache, dass jene Frauen, die ohnehin in
einer sehr schwierigen Situation sind,
noch zusätzlich mit starren Regelungen und
den damit einhergehenden
Konsequenzen fertig werden müssen.
6.
Ist Ihnen diese bestehende Lücke im Bezug auf die Absicherung von
Frauen nach
einer Fehlgeburt,
bekannt?
7.
Unterstützen Sie die Forderung, diese starren
Begriffsdefinitionen
(Hebammengesetz 1984) und die damit
einhergehenden Konsequenzen, auf eine
flexiblere - den Bedürfnissen
der Frauen entsprechenden Regelung abzuändern?
8.
Halten Sie, begründend durch den medizinischen
Fortschritt, auch in der
Neonatologie eine
starre „500g-Regelung" für noch zeitgemäß?
9.
Unterstützen Sie Maßnahmen, die
weg von dieser starren „500g-Regelung" - hin
zu einer flexibleren, an das Erleben eines Geburtsvorganges gebundenen
Definition
gehen?
10. Wenn nein, warum nicht?
11. Haben Sie vor, für diese Frauen absichernde Maßnahmen umzusetzen?
12. Wenn ja, wie können diese Maßnahmen aus Ihrer Sicht aussehen?
13.
Ist es Ihrer
Meinung nach gerechtfertigt, Frauen die bereits eine komplette
Geburt miterlebt haben, als Erstgebärende bei
einer erneuten Schwangerschaft zu
bezeichnen.
14.
Sind Sie bereit eine Maßnahmen zu einer Änderung
dieser Vorgehensweise zu
unterstützen?
15. Wenn nein, warum nicht?