1915/J XXIII. GP
Eingelangt am 08.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Schutz vor Mobbing
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat am 25. Mai 2007
einstimmig einen Antrag beschlossen, mit
welchem ein eigenes Mobbing-Gesetz bzw. ein
ausdrücklicher
Mobbing-Tatbestand gefordert werden und die rechtlichen Grundlagen für eine
effektivere
Bekämpfung von Mobbing geschaffen werden soll.
Der Antrag
verweist auf die schweren persönlichen, gesundheitlichen Folgen für
Mobbing-Opfer und
auf die gravierenden betriebswirtschaftlichen Folgekosten durch Fehlzeiten,
Produktivitätsverlust etc.
In Österreich gibt es weder ein eigenes Mobbing-Gesetz noch
einen ausdrücklichen Mobbing-
Tatbestand,
sei es im Arbeits-, Schadenersatz- oder Strafrecht. Zwar stehen für einzelne
Handlungen
strafrechtliche
Tatbestände zur Verfügung (z.B. Körperverletzung,
Nötigung, üble
Nachrede) und hat
der
vor kurzem geschaffene Tatbestand der beharrlichen Verfolgung („Anti-Stalking-Gesetz")
gewisse
Verbesserungen
gebracht, die geltende Rechtslage ist aber nicht im Stande, der gesamten
Problematik
effektiv zu begegnen.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit
folgende
Anfrage:
1.
Welche Maßnahmen wurden seitens des Bundesministeriums
für Wirtschaft
und Arbeit bisher
gesetzt, um dem zunehmenden Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzutreten?
2.
Sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Studien
bekannt, welche Kosten für
das
Gesundheitssystem und welche betriebswirtschaftlichen Kosten in Österreich
durch
Mobbing
jährlich
verursacht werden und wenn ja, wie lauten die wesentlichen Ergebnisse?
3.
Gibt es in Ihrem Ministerium Vorarbeiten für ein
Mobbing-Gesetz oder für einen besseren
Schutz gegen Mobbing im Arbeitsrecht?