1915/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.11.2007
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Anfrage

der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend Schutz vor Mobbing

Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Tirol hat am 25. Mai 2007
einstimmig einen Antrag beschlossen, mit welchem ein eigenes Mobbing-Gesetz bzw. ein
ausdr
ücklicher Mobbing-Tatbestand gefordert werden und die rechtlichen Grundlagen für eine
effektivere Bekämpfung von Mobbing geschaffen werden soll.

Der Antrag verweist auf die schweren persönlichen, gesundheitlichen Folgen für Mobbing-Opfer und
auf die gravierenden betriebswirtschaftlichen Folgekosten durch Fehlzeiten, Produktivit
ätsverlust etc.
In
Österreich gibt es weder ein eigenes Mobbing-Gesetz noch einen ausdrücklichen Mobbing-
Tatbestand, sei es im Arbeits-, Schadenersatz- oder Strafrecht. Zwar stehen für einzelne Handlungen
strafrechtliche Tatbestände zur Verfügung (z.B. Körperverletzung, Nötigung, üble Nachrede) und hat
der vor kurzem geschaffene Tatbestand der beharrlichen Verfolgung (Anti-Stalking-Gesetz") gewisse
Verbesserungen gebracht, die geltende Rechtslage ist aber nicht im Stande, der gesamten Problematik
effektiv zu begegnen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit folgende

Anfrage:

1.              Welche Maßnahmen wurden seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bisher
gesetzt, um dem zunehmenden Mobbing am Arbeitsplatz entgegenzutreten?

2.              Sind dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Studien bekannt, welche Kosten für
das Gesundheitssystem und welche betriebswirtschaftlichen Kosten in Österreich durch
Mobbing jährlich verursacht werden und wenn ja, wie lauten die wesentlichen Ergebnisse?

3.              Gibt es in Ihrem Ministerium Vorarbeiten für ein Mobbing-Gesetz oder für einen besseren
Schutz gegen Mobbing im Arbeitsrecht?