1927/J XXIII. GP

Eingelangt am 08.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Ursula Haubner
und Kollegen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Klassengrößen

Anlässlich der aktuellen Debatte betreffend Klassenschülerhöchstzahlen soll diese Thematik auch im Bereich des Minderheiten-Schulrechts beleuchtet werden, wobei hier eine klare Bevorzugung gegenüber dem „normalen", also einsprachigen Unterricht festgestellt werden kann. § 16a Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten besagt nämlich, dass die Zahl der Schülerinnen und Schüler in einer Klasse in der Vorschulstufe und in der 1. bis 4. Schulstufe sieben nicht unterschreiten, aber auch zwanzig nicht übersteigen darf, während in den einsprachigen Klassen noch um die versprochene Absenkung auf maximal fünfundzwanzig Schüler gekämpft werden muss. Darüber hinaus heißt es im gleichen Paragraphen: Sind auf der 1. bis 4. Schulstufe mindestens je neun Kinder zum zweisprachigen Unterricht angemeldet bzw. nicht angemeldet, so sind auf diesen Schulstufen Parallelklassen zu führen.

Im Hinblick auf diese Tatsachen richten die unterzeichnenden Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur die nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Kinder sitzen im Bereich des Minderheitenschulwesens im Durchschnitt in einer gemeinsamen Klasse, wie viele im normalen Schulwesen?

2.              Welche Mehrkosten entstehen im Bereich des Minderheitenschulwesens allein durch die niedrigere Teilungszahl bzw. Klassenschülerhöchstzahl?

3.              Halten Sie die niedrigeren Teilungszahlen und Klassenschülerhöchstzahlen im Bereich des Minderheitenschulwesens angesichts von z.B. 46 % Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache in den Wiener Volksschulen noch für vertretbar? Wenn ja, weshalb bedürfen Kinder, die neben ihrer Minderheitensprache praktisch ausnahmslos tadellos Deutsch können Ihres Erachtens einer stärkeren Unterstützung im Unterricht als Kinder, die zu einem hohen Prozentsatz neben ihrer Muttersprache nur wenig bis gar kein Deutsch sprechen? Wenn nein, welche konkreten Maßnahmen schlagen Sie vor, um diese unbegründete Bevorzugung bei der Teilungszahl im Bereich des Minderheitenschulwesens gegenüber den „einsprachigen" Klassen zu beseitigen?


4.            In wie vielen Klassen welcher Schulstufe sitzen zwei Monate nach Schulbeginn und „Einführung" der Klassenschülerhöchstzahl von 25 Kindern noch mehr als 25 Kinder?

5.                 In wie vielen Klassen sitzen tatsächlich nur die versprochenen 25 Schüler?

6.                         Gibt es bereits erste Erkenntnisse über die Auswirkung der kleineren Klassen auf die Unterrichtsqualität?

7.                          Planen Sie die Klassenschülerhöchstzahlen im Sinne einer Steigerung der     Unterrichtsqualität weiter abzusenken? Wenn ja, welchen Zeitplan für welche  Schulstufen gibt es für die weitere Absenkung der Klassenschülerzahl?

8.                         Welche weiteren qualitätssteigernden Maßnahmen wollen Sie in Hinkunft setzen und wann?

9.                         Wann werden Sie die Entschließung des Nationalrats über die Begrenzung der Zahl       von Schülern mit nichtdeutscher Muttersprache (378/E) umsetzen?

10.                  Wenn Sie diese Entschließung entgegen dem Wunsch des Nationalrats nicht umsetzen sollten: Welche anderen Maßnahmen werden Sie setzen, um den Lernerfolg auch in Schulen mit einem erheblichen Anteil an Kindern, die Deutsch nicht beherrschen, sicherzustellen?