1977/J XXIII. GP
Eingelangt am 09.11.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein,
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend Haupt- und Mitversicherte im Rahmen der Krankenversicherung
Die e-card ist der zentrale Schlüssel zu Leistungen der österreichischen Sozialversicherung und des Gesundheitswesens. Sie dient beim Arztbesuch als Anspruchsnachweis des Patienten gegenüber dem Arzt (Zahnarzt, Dentisten) und ersetzt die Krankenscheinarten aller Sozialversicherungsträger. Karteninhaber sind alle Versicherten und die anspruchsberechtigten Angehörigen.
Der Kreis der geschützten Personen ist also deutlich größer als der Kreis der Versicherten. Die NÖ Gebietskrankenkasse betreut z.B. ungefähr 1,1 Millionen Menschen. Davon sind etwa 800 000 selbst krankenversichert (Arbeiter, Angestellte, Pensionisten, AMS-Bezieher usw.). Über 300 000 sind größtenteils beitragsfrei als anspruchsberechtigte Angehörige mitversichert.
Unlängst äußerte der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes, Dr. Wolfgang Hoppenthaller dass eine große Zahl ausländischer 'Gesundheitstouristen′ mit den Chipkarten ihrer Angehörigen und Freunde in der Bundesrepublik Deutschland die ärztliche Versorgung in Anspruch nimmt. Der Schaden sei laut Dr. Wolfgang Hoppenthaller bestimmt so hoch wie das aktuelle Defizit der Krankenkassen'.
Doch die Kosten dieses Chipkarten-Betruges, den die Gemeinschaft aller Pflichtversicherten zu tragen hat, sind nur ein Grund des sich abzeichnenden Zusammenbruchs der sozialen und gesundheitlichen Versorgungssicherheit. Als Folge so genannter bilateraler und multilateraler Sozialversicherungsabkommen (Verträge mit einzelnen oder mehreren Staaten) werden von den Krankenkassen Millionenbeträge an Ausländer gezahlt, die sich in der BRD aufhalten, unabhängig davon, ob diese hier arbeiten, arbeitslos oder Sozialhilfeempfänger sind. Mitversichert sind auch deren Angehörige, selbst wenn diese getrennt vom Unterhaltspflichtigen und auf Dauer in ihrem Heimatland leben.
Der Kreis der Anspruchsberechtigten richtet sich dabei nicht nach den deutschen, sondern nach den Rechtsvorschriften der Herkunftsländer der Unterhaltspflichtigen. In einigen Ländern bezieht der erweiterte Familienkreis u.a. Eltern und Geschwister mit ein, wie z.B. in der Türkei.
Die bekanntlich große Kinderzahl und ggf. mehrere Ehefrauen bilden Probleme. Ein zusätzliches Problem birgt die großzügige Geste der Regierung, durch Versichertenausweise ohne Lichtbild den Missbrauch zu fördern. Eine weitere, außerordentliche Belastung entsteht zudem durch die z.T. erhebliche medizinische Unterversorgung in den Herkunftsländern.
Auch in Österreich gibt es im Bereich der Krankenversicherung ähnliche Sonderregelungen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende
Anfrage:
1. Wie viele Karteninhaber gibt es insgesamt (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?
2. Wie viele davon sind „Hauptversicherte" (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?
3. Wie viele davon sind anspruchsberechtigte Angehörige(aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?
4. Wie viele davon sind Kinder von „Hauptversicherten" (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?
5. Wie viele davon sind Eltern von „Hauptversicherten" (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?
6. Wie viele davon stehen in einem anderen Verwandtschaftsverhältnis zum „Hauptversicherten" (aufgeschlüsselt nach österreichischen Staatsbürgern, nicht österreichischen EU-Staatsbürgern und Drittstaatsangehörigen und deren in- oder ausländischem Wohnsitz)?