2066/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Karlheinz Klement,

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

betreffend Gleichbehandlung am Arbeitsplatz

Das Bundesgesetz über Berichte der Bundesregierung betreffend den Abbau von Benachteiligung von Frauen (BGBl. 837/1992) sieht vor, den Nationalrat in die Lage zu versetzen, den jeweiligen Stand der Verwirklichung des Abbaus von Benachteiligung von Frauen festzustellen". Die Bundesregierung hat demnach jedes zweite Kalenderjahr, jeweils bis zum 30. Juni, dem Nationalrat über die im Berichtszeitraum gesetzten Maßnahmen zum Abbau von bestehenden gesellschaftlichen, familiären und wirtschaftlichen Benachteiligungen von Frauen zu berichten. Der Bericht soll nach dem Gesetz (§ 2 Abs. 2) folgende externe Maßnahmen beschreiben:

         Maßnahmen zur Schaffung von Einrichtungen, die es Männern und Frauen ermöglichen, ihre familiären Verpflichtungen mit ihrer Berufstätigkeit zu vereinbaren

         Sozialpolitische Maßnahmen, die Benachteiligungen von Frauen in Hinblick auf den Umstand, dass sie Mütter sind oder sein können, abbauen

         Aktive Frauenförderungsmaßnahmen in allen gesellschaftlichen Bereichen (insbesondere in den Bereichen Arbeitsmarkt, Wissenschaft, Kunst und Kunstförderung sowie im öffentlichen Dienst)

         Allgemeine Maßnahmen zur Existenzsicherung, vor allem für die Fälle des Alters, der Invalidität und der Arbeitslosigkeit

         Maßnahmen zur Durchsetzung der Gleichbehandlung im Arbeitsleben.

Jetzt hat sich kürzlich laut der Arbeiterkammer Tirol folgender Fall zugetragen: Am Montag, 5. November 2007, wurde ein Familienvater entlassen, weil sich sein Sohn im Kindergarten schwer verletzt hatte. Ein Arbeiter einer Speditionsfirma wurde telefonisch informiert, dass sein Sohn in seiner Kinderspielgruppe eine schwere Kopfverletzung erlitten hätte. Dies teilte er seinem Arbeitgeber mit, um seinen Sohn ins Krankenhaus bringen zu können. Der zuständige Arzt teilte dem Arbeiter mit, dass sein zweijähriger Sohn stationär aufgenommen werden müsse. Der fürsorgliche Familienvater wollte für den nächsten Tag frei bekommen, damit er sich um seinen Sohn kümmern könne. Unverzüglich teilte ihm der Arbeitgeber mit, dass er sofort entlassen ist. Die Wirtschaftskammer nahm zu dem konkreten Fall keine Stellungnahme, mit der Begründung, dass man nicht wisse, ob es eine Mutter gibt und ob diese im Krankenhaus beim Kind war. Sollte er der allein erziehende Vater sein, dann sei es unbestritten, dass er nicht nur das moralische sondern auch das gesetzliche Recht habe zu seinem Kind zu fahren und es zu pflegen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage:

1.  Ist Ihnen dieser Vorfall bekannt?

2.           Wie stehen Sie zur diesbezüglichen Reaktion der Wirtschaftskammer, welche die Frage stellte ob es eine Mutter gibt und ob diese im Krankenhaus beim Kind war"?

3.           Ist nur eine Mutter berechtigt in einem Notfall bei Ihrem Kind zu sein?

4.           Ist in diesem Fall nicht eine deutliche Ungleichstellung zwischen Mann und Frau, zum Nachteil des Mannes zu sehen?

5.           Wie sehen Sie den Vorfall im Hinblick auf die im o.a. Gesetz beschriebenen Maßnahmen?

6.           Ist es mit der Gleichbehandlung vereinbar, dass von vornherein offenbar davon ausgegangen wird, dass in ähnlichen Sachverhalten eine vorrangige Pflicht der Frauen besteht, sich um Ihr Kind zu kümmern?

7.           Wie ist eine solche Haltung mit der besseren Vereinbarkeit von familiären Verpflichtungen und Berufstätigkeit zu vereinbaren?

8.           Sind Maßnahmen geplant, solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern?

9.           Wie sollen diese Maßnahmen aussehen?

10.   Wie sehen allfällig geplante Maßnahmen in diesem Bereich aus?

11.   Was werden Sie unternehmen, um diesem fürsorglichen Familienvater zu helfen?

12.Welche Aktivitäten haben Sie im Bereich der Ungleichbehandlung von Männern durchgeführt und geplant?