2076/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.11.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

 

betreffend Valorisierung des Pflegegeldes

 

 

Im Regierungsprogramm für diese Legislaturperiode ist eine einmalige Valorisierung des Pflegegeldes vorgesehen. Zeitpunkt und Höhe der Valorisierung sind nicht Teil des Übereinkommens.

In einer APA-Aussendung vom 20.September 2007 machten Sie, Herr Sozialminister, den Vorschlag, „die Valorisierung beim Pflegegeld unterhalb der Inflationsgrenze zu lassen und jenen Betrag, den man sich dadurch erspart, in den Ausbau von Sachleistungen zu investieren.“

Das Pflegegeld wurde seit seiner Einführung im Jahr 1993 erst drei Mal wertangepasst, nämlich in den Jahren 1994, 1995 jeweils um den Anpassungsfaktor des § 108f ASVG und im Jahr 2005 um zwei Prozent. Nicht einmal in diesem Jahr reichte die Erhöhung, um die Inflation abzugleichen.

Die PflegegeldbezieherInnen haben durch die nicht stattgefundenen Valorisierungen bereits einen massiven Kaufkraftverlust hinnehmen müssen. Um diesen auszugleichen, müsste das Pflegegeld einmalig um 18 Prozent, und zukünftig jährlich valorisiert werden.

Ihr Plan, das Pflegegeld unter der Inflationsgrenze zu erhöhen, ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die auf Assistenz, Betreuung und Pflege angewiesen sind.

Unbestritten ist, dass es im Bereich der Sachleistungen Änderungen geben muss.

Die großen Pflegeheime müssen abgeschafft und kleine, dezentrale, wohnortnahe Einheiten geschaffen werden, die den Bedürfnissen der betroffenen Menschen entsprechen. Dies ist jedoch Sache der Länder und nicht des Sozialministers.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 


ANFRAGE:

 

 

 

1)     Wann wird die im Regierungsprogramm enthaltene einmalige Valorisierung des Pflegegeldes stattfinden?

 

2)     Werden Sie Verhandlungen darüber aufnehmen , das Pflegegeld jährlich zu valorisieren?

Wenn nein, warum nicht?

 

3)     Wird diese einmalige Valorisierung rückwirkend mit 1.1.2007 durchgeführt?

Wenn nein, warum nicht?

4)     Wie wollen Sie den Kaufkraftverlust, der durch die Nichtvalorisierung des Pflegegeldes in den letzten 11 Jahren (1995 – 2007 ausgenommen 2005) entstanden ist, ausgleichen?

 

5)     Stehen Sie weiterhin zu ihrer Aussage vom 20. September 2007?

 

6)     In der gültigen 15a- Vereinbarung aus dem Jahr 1993 wurden die Kompetenzen im Bereich der Pflege und Betreuung so aufgeteilt, dass der Bund für das Pflegegeld und die Länder für die Sachleistungen zuständig sind.

     Wollen Sie diese Vereinbarung ändern?

     Wenn ja, in welcher Art und Weise?

 

7)  Den Ausbau welcher Sachleistungen, für die eigentlich die Länder zuständig sind,  wollen Sie übernehmen und wie hoch sind die Mittel, die Sie dafür bereitstellen werden?