2223/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Grünewald, Brosz, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesministerin  für Unterricht, Kunst und Kultur

 

betreffend Betrauung mit Institutsleitungen an der Pädagogischen Hochschule Tirol

 

 

 

Mit 1.10.2007 haben die Pädagogischen Hochschulen ihre Tätigkeit begonnen. § 16 Hochschulgesetz normiert, dass mit der Leitung von Instituten Stammlehrpersonal zu betrauen ist. An der PH Tirol wird dieser § 16 ignoriert bzw. auf höchst durchsichtige Weise konterkariert, indem durch äußerst fragwürdiges, ja auch rechtswidriges Agieren von Rektor Juranek vier von fünf Institutsleitungspositionen mit Personen besetzt worden sind bzw. besetzt werden sollen, die dieser gesetzlichen Vorgabe nicht entsprechen.

Da das zuständige Regierungsmitglied gemäß § 24 Abs. 3 HG Entscheidungen, die im Widerspruch zu geltendem Recht stehen, aufzuheben und deren Durchführung zu untersagen hat, stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende

Anfrage:

1. Gründungsrektor Juranek hat am 27.3.2007 eine „Ausschreibung“ für die Bestellung der Institutsleiter („Interessentensuche für die Betrauung der Institutsleiter / Institutsleiterinnen an der Pädagogischen Hochschule Tirol“)  via eMail ausgesendet, in der er die Bewerbungsberechtigung auf einen Personenkreis ausdehnt, der vom HG ausdrücklich ausgeschlossen ist, nämlich auf alle „Lehrerinnen und Lehrer, die in einem aufrechten, unbefristeten, vollbeschäftigten Dienstverhältnis zum Bund oder dem Land Tirol stehen und im Studienjahr 2006/07 an der Berufspädagogischen Akademie des Bundes in Tirol, an der Pädagogischen Akademie des Bundes in Tirol oder am Pädagogischen Institut des Landes Tirol im Ausmaß von wenigstens einer Wochenstunde verwendet werden“. Das ist eine rechtswidrige Vorgangsweise,   weil gemäß  § 16 HG und § 18 Abs. 1 Z 1 HG für die Leitung von Instituten nur „Bundeslehr- und Bundesvertragslehrpersonal (Stammlehrpersonal)“ bestellt werden darf. Sie selbst haben diese Rechtswidrigkeit am 15.10.2007 öffentlich im ORF Tirol (http://tirol.orf.at/stories/228771/ ) bestätigt.

Was werden Sie unternehmen, um die vier (der fünf) designierten InstitutsleiterInnen, die nicht der gesetzlichen Vorgabe entsprechen, zu verhindern und eine gesetzeskonforme Betrauung der Institutsleitungen an der PH Tirol zu erreichen?

 

2. Die von Rektor Juranek ausgewählten BewerberInnen, nämlich Mag. Thomas S. (Stammlehrer an der HAK/HASCH Innsbruck), Mag. Silvia K. (Stammlehrerin am Abendgymnasium in Innsbruck), Dr. Christa J. (Stammlehrerin am Akademischen Gymnasium Innsbruck) und Dr. Reinhard S. (Stammlehrer an der HTL Innsbruck Anichstraße) waren weder zum Zeitpunkt der „Ausschreibung“ am 27.3.2007, noch zum Ende der Bewerbungsfrist am 15.4.2007, noch mit Inkraftsetzung der im Organisationsplan der PH Tirol vorgesehenen Institute am 1.10.2007 und nach unserem derzeitigen Wissen auch nicht zum Termin dieser Anfrage StammlehrerInnen der PH Tirol bzw. der Vorgängerinstitutionen nach dem Akademien-Studiengesetz. Dessen ungeachtet hat der Rektor der PH Tirol die Genannten in der Eröffnungskonferenz der „Dozenteneinstiegswoche“ zu Beginn des Wintersemesters am 17.9.2007 als Institutsleiter vorgestellt. Ebenso wird in der 1. Ausgabe der Zeitschrift „spektrum pht“ (Oktober 2007) der PH Tirol die Bestellung der InstitutsleiterInnen als Faktum dargestellt. Sie nehmen, obwohl hochschulfremde Personen, an Institutsleiterkonferenzen teil, führen de facto die operativen Geschäfte der Institutsleitung und haben damit Einblick in Interna hochschul-, dienstrechtlicher und persönlicher Art, zu denen sie keinen Zugang haben dürften.

a)     Was werden Sie unternehmen, um diesen Missstand zu beseitigen und diese mehrfachen  Rechtsverletzungen durch den Rektor der PH Tirol zu ahnden?

b)     Wie üben Sie Ihre ministerielle Aufsichtspflicht gegenüber dem Hochschulrat der PH Tirol aus, der offensichtlich den dortigen Rektor nach dessen eigenem Gutdünken gewähren lässt?

 

3. Die Dienststellenausschüsse der ehemaligen Berufspädagogischen Akademie Innsbruck und der ehemaligen Pädagogischen Akademie des Bundes in Tirol haben ihr Einvernehmen gemäß § 9 Abs. 2 PVG zu den vier designierten InstitutsleiterInnen ebenso verweigert wie der nunmehr gemeinsame Dienstellenausschuss an der PH Tirol am 23.10.2007 sein Einvernehmen in Bezug auf jene Nachbesetzungen verweigert hat, die die Betrauung von Schöpf, Krenn, Juen-Kretschmer und Steinlechner unumkehrbar machen sollten. Die dem PVG widersprechende Nichteinbindung der Dienststellenausschüsse in diverse zwischenzeitlich erfolgte Stellenausschreibungen für die PH Tirol  dokumentiert nicht nur ein weiteres rechtwidriges Vorgehen des Rektors, sondern macht auch den Affront deutlich, den Rektor Juranek vor allem für das Stammlehrpersonal und jene qualifizierten BewerberInnen an der PH Tirol konstituiert, die den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen. 

a)     Wie gedenken Sie Ihrer ministeriellen Aufsichtspflicht in Bezug auf die vorsätzliche Verletzung des PVG durch den Rektor der PH Tirol nachzukommen?

b)     Seit wann sind Ihnen die angeführten Rechtsverletzungen bekannt und was haben Sie dagegen unternommen?

c)      Halten Sie Kontakt zum Zentralausschuss beim BMUKK? Welche Konsequenzen streben Sie an?

 

4. Per 31.8.2007 hat der Rektor der PH Tirol Planstellen in der Wiener Zeitung ausgeschrieben und die umstrittenen Personen eingeladen, sich darum zu bewerben, was diese auch getan haben. Mit dieser trickreichen Vorgangsweise will Rektor Juranek die von ihm rechtswidrig designierten InstitutsleiterInnen nachträglich zu StammlehrerInnen und mit anschließender Betrauung zu InstitutsleiterInnen machen. Das wäre – angefangen von der Anwerbung von InteressentInnen, die dem Gesetzeswortlaut von § 16 HG nicht entsprechen, bis hin zu deren nachträglichen Ernennung auf Planstellen der PH Tirol, um sie dann im Sinne eines geradezu monarchisch anmutenden Amtsverständnisses von Rektor Juranek doch noch zu InstitutsleiterInnen zu machen – eine Umgehung bzw. ein Missbrauch des Gesetzes und entspricht zweifellos nicht dem Willen des Gesetzgebers.

a)     Was werden Sie unternehmen, um diesen versuchten Missbrauch zu verhindern?

b)     War im BMUKK bekannt, dass die Ausschreibung der Planstellen an der PH Tirol (Wr. Zeitung vom 31.8.2007) ausschließlich bzw. primär dazu erfolgt ist, um die rechtswidrige Vorgehensweise von Rektor Juranek nachträglich zu sanieren?

c)      Erhielt, allenfalls begünstigt durch ein gewisses Naheverhältnis zu einigen Beamten, Rektor Juranek rechtswidrige Auskünfte in dieser Angelegenheit bzw. Rechtsinterpretationen,  die ihn in seinem  Vorgehen bestärkt haben?

 

5. Rektor Juranek wurde auf Vorschlag des Hochschulrates zum Rektor der PH Tirol bestellt, obwohl er kein Lehramt und auch keine pädagogische Ausbildung hat. Angesichts der wichtigen Aufgaben, die mit Leitungsfunktionen an pädagogischen Hochschulen verbunden sind sowie angesichts der Wirkung der Hochschule nach außen, stellt das Hochschulgesetz aber auf eine professionelle und eine den gesellschaftlichen Anforderungen entsprechende Ausbildung der PflichtschullehrerInnen auf Hochschulniveau ab.

a)     Welche Maßnahmen bzw. gesetzlichen Novellierungen streben Sie an, um die Intention des Hochschulgesetzes besser zu verwirklichen?

b)     Welche Maßnahmen werden Sie setzen, dass an den PH nur bestqualifiziertes Personal – auf der Führungsebene wie im Lehrkörper als auch in der Verwaltung –  zum Einsatz kommt?