2229/J XXIII. GP

Eingelangt am 20.11.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft & Arbeit

 

betreffend Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen

 

Die Forderung nach Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen für Arbeits-suchende gehört seit Jahren zum Instrumentarium hilfloser Deregulierer und Flexibilisierer. Österreich hat im Vergleich der EU-15 die schärfsten bzw. härtesten Zumutbarkeitsbestimmungen und eine niedrige Ersatzrate bei Arbeitslosengeld und Notstandshilfe, was in Kombination die Tendenz zur Dequalifizierung fördert. Dennoch wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen im Jahr 2004 weiter verschärft.

 

Im Jahr 2006 kündigten Sie als zuständiger Bundesminister an, dass Sie mit den Sozialpartnern bis Mitte des Jahres eine Bewertung der derzeitigen Situation (bei den Zumutbarkeitsbestimmungen) vereinbart hätten.

 

Zu dieser Bewertung ist es – offensichtlich wegen der bevorstehenden Wahlen – nicht mehr gekommen. Im Jahr 2007 kündigten Sie daraufhin neuerlich an, dass in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Zumutbarkeitsbestimmungen einer Evaluation unterzogen würden.

 

Das Regierungsprogramm vermerkt dazu: „Zumutbarkeitsbestimmungen: Nach Abschluss der bis Sommer 2007 laufenden Evaluierung Modifizierung im Hinblick auf Effizienz, Effektivität und österreichweite Mobilität von Arbeitssuchenden bei weiterer Berücksichtigung von Betreuungspflichten“.

 

Nun liegt uns mittlerweile eine Regierungsvorlage zur Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes vor, mit der eine weitere Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen vorgenommen würde.

 

Von Interesse ist dabei vor allem, dass von Ergebnissen einer Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen bisher nichts bekannt geworden ist und die Vorlage auch unter dem schönen Slogan „Flexicurity“  propagiert wird, obwohl beispielsweise eine Anhebung der im europäischen Vergleich niedrigen Ersatzrate beim Arbeitslosengeld oder zumindest eine Valorisierung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe nicht Gegenstand des Entwurfes ist.

 

 

 

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1). Wann wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen des AlVG evaluiert?

 

2). Von wem wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen evaluiert?

 

3). Nach welchen Kriterien wurden die Zumutbarkeitsbestimmungen evaluiert?

 

4). Wurden von Ihrem Ressort bzw. dem AMS eine Studie zur Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen in Auftrag gegeben?

a) Wenn ja, wer hat den Auftrag erhalten und welche Ergebnisse lieferte diese Studie?

b) Mit welchen Kosten war die Studie verbunden?

 

5). Was waren die Ergebnisse der Beratungen mit den Sozialpartnern zum Thema Evaluierung der Zumutbarkeitsbestimmungen?

 

6). Wie lautet der Schlussbericht oder das Ergebnis der Evaluierung (Bitte um Beilage des Schriftstücks in Kopie)?

 

7). Sie haben sich gegen eine Mobilitätsprämie für Arbeitssuchende ausgesprochen und von einer adaptierten Übersiedlungsbeihilfe gesprochen. Gibt es diese adaptierte Übersiedlungsbeihilfe bereits? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht?