2232/J XXIII. GP

Eingelangt am 21.11.2007
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mandak, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Unterstützung für pflegende Angehörige

 

 

Mehr als 80% der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt. Zu einem Großteil wird diese oft schwierige Aufgabe von Frauen übernommen. 70 % der pflegenden Angehörigen fühlen sich überlastet. Sie fühlen sich in  ihrer Situation sehr oft von der Öffentlichkeit allein gelassen und bräuchten dringend Entlastung. Es wurden zwar bereits einige Pilotprojekte zur Entlastung für pflegende Angehörige ins Leben gerufen, wie zum Beispiel die Gewährung einer Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung oder die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Erholungsaufenthaltes, wie viele pflegende Angehörige jedoch tatsächlich von diesen Maßnahmen profitieren, ist nicht bekannt.

 

Fast ein Fünftel der Betreuungspersonen verfügt über keinerlei Pensionsversicherung. Es gibt zwar die Möglichkeit einer freiwilligen Selbst- bzw. Weiterversicherung, aber die Kosten dafür sind für manche Menschen zu hoch. Auch Informationsmangel und mangelndes Problembewusstsein sind Ursachen für die schlechte Absicherung. Daher wäre es wichtig zu wissen, wie viele Personen derzeit eine Selbst- oder Weiterversicherung nutzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Wie viele nahe Angehörige einer pflegebedürftigen Person, die zumindest ein Pflegegeld der Stufe 4 nach dem Bundespflegegeldgesetz erhält, haben in den Jahren 2004, 2005, 2006 und in der ersten Hälfte des Jahres 2007 eine Zuwendung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung erhalten?


 

2.      Für wie viele Wochen wurde diese Zuwendung im Durchschnitt gewährt?

 

3.      Wie hoch war diese Zuwendung im Durchschnitt?

 

4.      Wie viele pflegende Angehörige haben am Pilotprojekt „Urlaub und Erholung für pflegende Angehörige“, das im September 2007 zu Ende gegangen ist, teilgenommen?

5.      Wie oft wurde dieser Erholungsurlaub gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen angetreten?

 

6.      Wird es dieses Angebot auch nach der Beendigung des Pilotphase weiter geben? Falls ja, wird es dafür weiterhin vom Sozialministerium eine Unterstützung geben? Falls ja, wie sieht diese Unterstützung aus?

 

7.      Wie viele Personen haben bis jetzt im Rahmen des Pilotprojektes „Unterstützung für pflegebedürftige Menschen mit demenziellen Erkrankungen und deren pflegende Angehörige“ eine finanzielle Zuwendung erhalten?

 

8.      Für wie viele Wochen wurde diese Zuwendung im Durchschnitt gewährt?

 

9.      Wie hoch war diese Zuwendung im Durchschnitt?

 

10.    Wie viele pflegende Angehörige haben die Weiterversicherung für pflegende Angehörige im Jahr 2006 in Anspruch genommen?

 

11.    Wie viele pflegende Angehörige nehmen die Weiterversicherung für pflegende Angehörige derzeit in Anspruch?

 

12.    Bei wie vielen Personen wird der DienstnehmerInnenanteil im Rahmen der Weiterversicherung für pflegende Angehörige derzeit zum Teil vom Bund getragen?

 

13.    Bei wie vielen Personen wird der DienstnehmerInnenanteil im Rahmen der Weiterversicherung für pflegende Angehörige derzeit zur Gänze vom Bund getragen?

 

14.    Wie viele pflegende Angehörige haben die Selbstversicherung für pflegende Angehörige im Jahr 2006 in Anspruch genommen?

 

15.    Wie viele pflegende Angehörige nehmen die Selbstversicherung für pflegende Angehörige derzeit in Anspruch?

 

16.    Bei wie vielen Personen wird der DienstnehmerInnenanteil im Rahmen der Selbstversicherung für pflegende Angehörige derzeit zum Teil vom Bund getragen?

 

17.    Bei wie vielen Personen wird der DienstnehmerInnenanteil im Rahmen der Selbstversicherung für pflegende Angehörige derzeit zur Gänze vom Bund getragen?

 

18.    Wie viele Angehörige haben bisher um eine Förderung für die 24-Stunden Pflege nach dem Hausbetreuungsgesetz angesucht?

19.    Eine Förderung für eine 24-Stunden Betreuung kann sowohl von den pflegebedürftigen Menschen selbst als auch von deren Angehörigen beantragt werden.
a) Wie viele Personen haben insgesamt um eine Förderung für die 24-Stunden Pflege nach dem Hausbetreuungsgesetz angesucht?
b) Wie viele davon für eine selbständige Betreuungskraft und wie viele für eine unselbständig beschäftigte Betreuungskraft?

20.    Sie haben eine Beratung zum Thema 24-Stunden Betreuung aller pflegebedürftigen Menschen ab Pflegestufe 3 angekündigt.
a) Werden auch deren pflegenden Angehörigen im Rahmen dieser Informationsoffensive beraten werden?
b) In welchem Zeitraum wird diese Beratung erfolgen?
c) Durch wen wird diese Beratung erfolgen und kann gewährleistet werden, dass es sich dabei nicht um VertreterInnen von Wohlfahrtsträgern handelt, die selbst eine 24-Stunden Betreuung anbieten?