2336/J XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Repräsentationsausgaben

 

In den vergangenen Jahren haben mehrmals Abgeordnete (z.B. die Koll. Kostelka und Cap) Anfragen zu den Repräsentationsausgaben der einzelnen Ressorts gestellt und dabei sehr unterschiedliche Auskünfte erhalten.

So haben einzelne Ressorts deutlich gemacht, dass Repräsentationsausgaben nicht nur unter der entsprechenden Voranschlagsposition des Budgets verbucht werden können, sondern auch unter anderen Positionen. So antwortete der damalige Justizminister Böhmdorfer (1172/AB XXII.GP):

 

“Bei derartigen Veranstaltungen oder Anlässen werden Ausgaben auch noch bei an- deren Voranschlagspositionen, so etwa 4020 Verbrauchsgüter für innerbetriebliche Leistungen, 4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 4300 Lebensmittel, 6216-900 Sonstige Transporte (Dienstreisen), 7231 Amtspauschale und 7232-001 Internationale Kontakte verrechnet. Da auf diesen Voranschlagspositionen jedoch primär und überwiegend Ausgaben zur Verrechnung gelangen, die nicht mit solchen Veranstaltungen und Anlässen im Zusammenhang stehen, ist eine Aufgliederung  der Ausgaben nach „Verursacher" (Ressortminister, Bedienstete des Ministerbüros, Fachbeamte des Bundesministeriums für Justiz, Richter und Staatsanwälte, sonstige Gerichtsbedienstete, externe Fachleute, Gäste) oder nach „Anlass" mit den Mitteln des Rechnungswesens nicht möglich.

 

Das ist eine Möglichkeit.

 


Die nächste ist, die Voranschlagssätze für Repräsentationsausgaben – entsprechend dem tatsächlichen Aufwand der letzten Jahre –anzupassen. Ein Beispiel: das BMVIT hat  seine Ausgaben für das Jahr 2000 mit rund € 18.400 angegeben. Für das Jahr 2001  wurden  €  29.000  genannt.  Für die Jahre  2002  und 2003  insgesamt  rund  € 73.000. Im Bericht des Budgetausschusses zum Bundesfinanzgesetz 2007 werden folgende Aufwendungen des BMVIT genannt:

2003: €  72.300

2004: € 173.000

2005: € 245.000

2006: € 318.000.

In den Budgetvoranschlagssätzen für 2007 und 2008 sind  für  das BMVIT deshalb jeweils  starke  €  220.000  vorgesehen.  Vor  7 Jahren waren es  (angeblich)  noch  € 18.400!

 

Eine weitere ist, die Angaben bzw. Antworten überhaupt zu verfälschen: Das BM für Landesverteidigung hat in der Antwort auf die Anfrage Kostelka für das Jahr 2000 Repräsentationsausgaben von  € 235.000 angegeben (1394/ AB XXI. GP), für die Jahre 2000 und 2001 hingegen insgesamt mit nur € 150.000 (!!) (3395/ AB XXI. GP).  Das wäre natürlich eine beachtliche Reduktion der Repräsentationsausgaben - allerdings auf etwas irreale Weise!

 

Eine weitere Variante bot das BM für Bildung, Wissenschaft und Kultur: im  Jahr 2000 wurde auf die entsprechende Anfrage noch ein umfangreiches Konvolut mit detaillierten Aufgliederungen geliefert: rund  € 95.000 wurden demnach im Jahr 2000 im Ressort für Repräsentationsausgaben verwendet. Im nächsten Jahr verweigerte das Ministerium jede Angabe über tatsächlich verbrauchte Repräsentationskosten und lieferte nur mehr die Zahlen über den Voranschlag ab (die deutlich niedriger waren). Offensichtlich waren die detaillierten Angaben von 2000 den anderen Ressorts unangenehm, denn die hatten geantwortet, dass ihnen eine Detaillierung der Kosten wegen des Verwaltungsaufwandes unmöglich sei.

 

Was wir von Ihnen wissen wollen, ist  eine Darstellung über die tatsächlichen Repräsentationskosten der letzten Jahre: die BürgerInnen haben ein Anrecht darauf!

Nachdem die einzelnen Ressorts – wie oben geschildert – sehr unterschiedliche Angaben über  Repräsentationsausgaben  der vergangenen Jahre geliefert haben, wollen wir auch diesen Aufwand im Jahresvergleich wissen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1). Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für Ihr Ressort in den Jahren

a)     2000

b)     2001

c)      2002

d)     2003

e)     2004

f)        2005

 

insgesamt bzw. untergliedert nach großen Ausgabengruppen?

2). Wie hoch waren die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 in Ihrem Ressort

a)     im gesamten

b)     detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381/AB XXI.GP)?

 

3). Wie hoch waren bis zum Stichtag dieser Anfrage (bitte angeben!) die Repräsentationsausgaben Ihres Ressorts im Jahr 2007

a)     im gesamten

b)     detailliert nach einzelnen Ausgaben (vgl. 1381 AB XXI. GP)?

 

4). Auch um die Amtspauschale, die Regierungsmitgliedern bzw. StaatssekretärInnen zusteht, weht noch ein Rest von Geheimnis: ist die Amtspauschale überziehbar, wie ein älterer Zeitungsartikel behauptet oder ist sie festgelegt? Daher bitten wir um Antwort:

a)     Wie hoch waren die tatsächlich verbrauchten Amtspauschalien in Ihrem Ressort jeweils in den Jahren 2005, 2006 und 2007?

b)     Wie handhaben Sie die sehr ähnliche Zweckbindung von Amtspauschalien und Repräsentationsausgaben bzw. gibt es dafür genauere Unterscheidungskriterien?

 

5). Gibt es in Ihrem Ressort andere Budgetpositionen (vgl. oben 1172 AB XXII. GP), über die Repräsentationsausgaben  abgerechnet werden können bzw. wurden?

 

6). Wie hoch waren die Ausgaben für Repräsentation unter anderen Budget-positionen in den Jahren 2000 bis 2007, aufgegliedert auf die einzelnen Jahre?