2388/J XXIII. GP

Eingelangt am 28.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler, Bucher, und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend rasante Autofahrt zum Sektempfang

Laut einem Bericht der „Kronen Zeitung" war Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer am 10. Oktober 2007 auf der Westautobahn mit 200 km/h unterwegs. Ein Autofahrer sah, wie die Dienstlimousine von Dr. Gusenbauer, ein 233 PS starker Audi A6 Quattro (Höchstgeschwin-digkeit 243 km/h), mit „Tempo 200“ über die Westautobahn raste. Dabei schilderte der von der „Kronen Zeitung zitierte Leser seine Begegnung mit dem Kanzler-Dienstwagen folgen-dermaßen: In Fahrtrichtung Linz sei er bereits kurz nach Wien von den beiden Autos in ra-santem Tempo überholt worden. Erst rund 29 Kilometer später habe er sie bei einem Baustel-lenbereich wieder eingeholt und dabei auch Gusenbauer in einem Fahrzeug sitzen gesehen. Kurz danach sei dessen Chauffeur erneut aus Gas gestiegen, wobei er laut „Kronen Zeitung mit rund 200 km/h davon raste und ungestraft blieb. Die „Salzburger Nachrichten“ vom 17.10.2007 berichteten, dass sein Sprecher Stefan Pöttler bestätigte, dass der Kanzler eilig unterwegs gewesen sei: „Der Bundeskanzler hielt die Eröffnungsrede auf der Welser Messe und war bereits spät dran.“

Als Entschuldigung für den rasenden Kanzler führte der Kanzlersprecher den hohen Termin-druck ins Treffen. Tatsache ist aber, dass der Bundeskanzler nicht erst zu seiner für 21 Uhr angesetzten Eröffnungsrede bei der Veranstaltung einlangte, sondern bereits beim um 19.00 Uhr beginnenden Sektempfang anwesend war. Die Übertretung der erlaubten Höchstge-schwindigkeit um mehr als 50 km/h, die eigentlich einen Führerscheinentzug mit sich bringt, kann unter diesen Umständen nicht nachvollzogen werden.

Weiters betonte der Kanzlersprecher, dass es sich bei dieser Fahrt um eine Polizei-Lotsung gehandelt habe und bei dieser, wie bei einer Verfolgungsjagd, keine Geschwindigkeits-beschränkunggelte. Allerdings darf eine Polizei-Lotsung gemäß § 26 StVO nur mit Blaulicht durchgeführt werden. Feststeht aber, dass nach Berichten von Augenzeugen kein Blaulicht verwendet wurde. Weiters erklärte der Kanzlersprecher in der Tageszeitung „Kurier" vom 16.10.2007, dass Politiker manchmal zu schnell unterwegs seien: „Es kann schon vorkom-men, dass wir mit 150 oder 160 km/h fahren. Während die SPÖ mit dem Verkehrsminister Faymann eine drastische Erhöhung der Verkehrsstrafen fordert und mit Justizministerin Ber-ger die Autofahrer sogar bei Delikte gegen die Straßenverkehrsordnung mit Haftstrafen bele-gen will halten die Amtsträger der Partei offenbar sich selbst für über den Gesetzen stehend und begehen ungeniert Geschwindigkeitsüberschreitungen.


In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundes-kanzler folgende

ANFRAGE:

1.    Ist es richtig, dass Ihre Eröffnungsansprache bei der Neuen Welser Messe für 21 Uhr angesetzt war?

2.                                     Zu welcher Zeit sind Sie in Wels eingelangt?

3.                                     Stimmt es insbesondere, dass Sie bereits bei dem wesentlich vor ihrer Eröffnungsrede stattfindenden Sektempfang teilgenommen haben?

4.                  Stimmt es, dass bei Ihrer Fahrt zur Eröffnung der Neuen Welser Messe die erlaubte Höchstgeschwindigkeit übertreten wurde? Wenn ja, wie hoch war die erreichte Spit-zengeschwindigkeit?

5.                                     Welche Personen sind bei dieser Fahrt in Ihrem Dienstwagen gesessen?

6.                                     Ist es richtig, dass Ihr Mitarbeiter Stefan Pöttler die Anweisungen an den Chauffeur gegeben hat, auf das Gas zu steigen? Haben Sie hierzu den Auftrag erteilt? Wenn ja, warum?

7.                                     Welche Person bzw. welcher Ihrer Mitarbeiter hat für diese Autofahrt eine Polizei-Lotsung beauftragt?

8.                                     Ist von Ihnen bzw. Ihren Mitarbeitern eine Rechtsauskunft über die Fahrt mit einer Polizei-Lotsung eingeholt worden? Wenn nein, warum nicht?

9.                                     Warum wurde auf die im § 26 StVO vorgesehene Polizei-Lotsung mit Blaulicht ver-zichtet?

10.                              Wer hat die Anweisung für eine Polizei-Lotsung ohne Blaulicht gegeben?

11.                              Wie oft und wann wurde für Sie seit Ihrer Angelobung als Bundeskanzler eine Polizei-Lotsung in Anspruch genommen? Wer hat diese bisher angefordert? Wie oft wurde diese ohne Blaulicht durchgeführt, obwohl die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehal-ten wurde?

12.                              Haben bzw. werden Sie aufgrund Ihrer dramatischen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Selbstanzeige machen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

13.                              Können Sie die Aussage Ihres Mitarbeiters: „Es kann schon vorkommen, dass wir mit 150 oder 160 km/h fahren.bestätigen? Wenn ja, wie begründen Sie dies im Hinblick auf Ihre Vorbildwirkung für andere Autofahrer eine derartige Missachtung der Tem-polimits?

14.                              Treten Sie für eine Erhöhung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen ein bzw. für eine gänzliche Tempofreigabe auf bestimmten Straßenabschnitten bei Auto-bahnen ein? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?